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Lizenz-Pflicht für Live-Streams

Fragen und Antworten zur Lizenz-Pflicht für Live-Streams: Wann benötige ich eine Lizenz für Live-Streams? Ich möchte eine kulturelle/religiöse/bildungstechnische Veranstaltung per Live-Stream übertragen. Was muss ich beachten?

  • Wann benötige ich eine Lizenz für Live-Streams?

    Wenn Sie als Social Media-Anbieter*in Live-Streams verbreiten, kann es sein, dass Ihr Angebot als Rundfunk eingestuft wird. Zwei Kriterien entscheiden darüber. Zum einen, wenn Ihr Angebot eine mehr als geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung aufweist. Zum anderen, wenn Sie im Durchschnitt von sechs Monaten mehr als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder sie prognostiziert erreichen werden. In diesen Fällen benötigen Sie eine Lizenz.

    Mehr Informationen finden Sie in der folgenden

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  • Ich möchte eine kulturelle/religiöse/bildungstechnische Veranstaltung per Live-Stream übertragen. Was muss ich beachten?

    Wenn ein Live-Stream einmalig oder sehr sporadisch stattfindet, benötigen Sie keine Zulassung. Ebenso wenig, wenn die Ausstrahlung an einen geschlossenen Nutzerkreis erfolgt. Ist Ihr Angebot jedoch journalistisch-redaktionell gestaltet, bitten wir um eine Anmeldung. Dazu gehört, wenn beispielsweise Interviews oder Anmoderation stattfinden oder Sie eine entsprechende Kameraführung verwenden. Hierfür finden Sie das

    Formular für Livestreaming

    Diese Regelungen gelten in der Ausnahmesituation des Corona-Pandemieschutzes. Anforderungen wie Jugendmedienschutz und journalistische Sorgfaltspflichten sind weiterhin einzuhalten.

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