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Lagebericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufes

1. Entwicklungen im Medienbereich mit Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf

Nach dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags Ende 2020 wurde das Jahr 2021 zum Praxistest für den Medienstaatsvertrag. Der Medienstaatsvertrag hat den Medienanstalten zeitgemäße Instrumente an die Hand gegeben, um Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auch in der digitalen Welt zu sichern. 2021 wurden die neuen staatsvertraglichen Regelungen durch Satzungen der Medienanstalten konkretisiert sowie interne Arbeitsabläufe angepasst, um zügige Verfahrensabläufe sicherzustellen. Im Herbst 2021 startete zudem die Ausschreibung für die von den Medienanstalten zu bestimmenden privaten Rundfunk- und Telemedienangebote, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes, das Anfang März vom Bundestag verab-schiedet wurde, blieb hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere wurde die Chance verpasst, einen kohärenten Rechtsrahmen zwischen Bundes- und Länderrecht zu schaffen und das erfolgreiche System der regulierten Selbstregulierung zu stärken. Nachdem im Vorjahr eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aufgrund der mangelnden Ratifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags in Sachsen Anhalt gescheitert war, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 20. Juli 2021 die geplante Beitragserhöhung ab diesem Tag übergangsweise für gültig erklärt. Damit wurde auch für die Medienanstalten wieder eine verlässliche Finanzierungsbasis geschaffen, um ihre Aufsicht in der digitalen Medienwelt einschließlich der mit dem Medienstaatsvertrag verbundenen neuen Aufgaben weiterhin verlässlich und zielgerichtet ausüben zu können. Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages hat sich die Aufsicht der Medienanstalten über Telemedien erweitert. Nach § 19 MStV obliegt den Medienanstalten seit November 2020 die Aufsicht über die Einhaltung der journalistisch-redaktionellen Sorgfaltspflichten durch Telemedienanbieter. Wer geschäftsmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien anbietet, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind, muss die journalistischen Sorgfaltspflichten beachten.

2. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz

2020 beteiligten sich Mitarbeiter*innen aus allen Teams der Medienanstalt Rheinland-Pfalz an einem Storytelling-Prozess, definierten den Markenkern der Anstalt neu und fassten ihn kurz und bündig in einem Claim zusammen: Mediale Teilhabe ermöglichen. In einem intensiven Entwicklungsprozess mit externen Expert*innen entstand daraufhin das neue Corporate Design, das am 23. Juni 2021 in einer Sitzung der Versammlung präsentiert wurde: Das neue Logo, die neue Website, Key Visuals für die Medienanstalt und ihre Teams Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz und Bürgermedien. Für die Broschüre „Was wir für Sie tun“ bewältigten die Mitarbeiter*innen der Medienanstalt die Herausforderung, gendersensibel und barrierearm zu formulieren. Mit der Unterstützung einer Linguistischen Unternehmensberatung entstand ein Sprachleitfaden, der auch beim Launch der neuen Website zum Einsatz kam und zukünftig maßgebend für die öffentliche Kommunikation der Medienanstalt sein wird. Der gesamte Prozess dient auch einer verstärkten Orientierung an den Nutzer*innen: Die Ansprache der Zielgruppen wird verbessert, die Angebote der Medienanstalt werden barriereärmer präsentiert.

Nach der rheinland-pfälzischen Landtagswahl im Mai 2021 wurden die Versammlungssitze der Landtagsmitglieder neu besetzt. Astrid Schmitt wurde für den ausge-schiedenen Dr. Bernhard Braun zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, Pia Schellhammer übernahm den Vorsitz des Ausschusses für Digitalen Wandel und Medienkonvergenz. Am 23. November 2021 wurde der Versammlungsvorsitzende Albrecht Bähr zum Vorsitzenden der bundesweiten Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) gewählt. Nach zwei Jahren als stellvertretender Vorsitzender übernahm er zum 1. Januar 2022 den GVK-Vorsitz. In ihrer Sitzung am 6. Dezember verabschiedete die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz den Wirtschaftsplan 2022, der ein Volumen von rd. 9,5 Millionen Euro hat, und setzte damit einen inhaltlichen Punkt: Medienkompetenz ist Demokratiekompetenz.

Medienregulierung

In der Initiative "Verfolgen und Löschen" führen die Medienanstalt und Medienhäuser in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden den Kampf gegen Hassrede. Ziel ist es, Täter*innen sichtbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen, anstatt ihre Kommentare nur zu löschen. Dazu wurden zwischen den teilnehmenden Medienpartner*innen und den Behörden feste Meldewege und standardisierte Meldeformulare vereinbart. Die Medienanstalt bietet sehr erfolgreich Schulungen an, bei denen Volontär*innen der großen Zeitungsverlage lernen, mit Hasskommentaren angemessen umzugehen und strafwürdige Vorfälle zu melden. Am 4. September 2021 startete das „Ahrtalradio“ aus Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Informationen, Musik, Service und Unterhaltung. Das Ahrtalradio wurde von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz unter dem Label »Veranstaltungsradio« zugelassen, als Projekt der Krisenhilfe im Hochwassergebiet. Der Anspruch des Senders war, den von der Flutkatastrophe getroffenen Menschen im Sendegebiet konkrete Hilfen zu bieten. Nach einer einmaligen Verlängerung der Zulassung stellte das Ahrtalradio am 2. Januar 2022 seinen Betrieb ein. Im Oktober schrieb die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Durchführung ei-nes DAB+-Versuchs aus. Zweck ist ein DAB+-Plattformbetrieb mittels alternativer technischer Ansätze durch Open-Source-Software.

Medienförderung

Bis Februar 2021 koordinierte die Stiftung MKFS ein Förderprogramm, über das Seni-oreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz Router und/oder Tablets erwerben und/oder technischen Service erhalten konnten. Damit wurden die Möglichkeiten für ältere Menschen, ihre sozialen Kontakte per Videokommunikation aufrechtzuerhalten, weiter verbessert. Seit mehr als 3 Jahren begleiten inzwischen mehr als 300 Digitalbotschafter*innen ältere Menschen auf ihrem Weg in die digitale Welt. Mit den Digitalbotschafter*innen ist in Rheinland-Pfalz ein bundesweit einmaliges Modellprojekt zuhause. Die Aktiven werden aus Mitteln des Sozialministeriums mit Tablets und Tablet-Koffern ausgestattet, um noch mobiler und flexibler auf die erheblich angestiegene Nachfrage zu reagieren. 

Im Frühjahr 2021 erhielten 36 “Gemeindeschwesternplus” in Rheinland-Pfalz einen Tablet-Koffer von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Die Tablet-Koffer helfen den Gemeindeschwesternplus, die digitale Kommunikation von Senior*innen in ihrem Ver-antwortungsbereich zu verbessern. Finanziert wurden die Koffer aus Landesmitteln, konfiguriert wurden die Tablets von den Techniker*innen im Team Bürgermedien. Für die Qualifizierung der Gemeindeschwesternplus zeichnet das Projektteam Digitalbotschafter*innen verantwortlich.

136 Workshops und Seminare, online und vor Ort, standen von 5. bis 11. Juli im Kalender der 2. Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz. Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, eröffneten die 2. WMK am 5. Juli in Mainz. In der Initiative des Ministeriums für Bildung, des Pädagogischen Landesinstituts und der Medienanstalt RLP wirken inzwischen 22 Partner*innen mit. Zielgruppen der #wmkrlp sind vor allem Kinder, Jugendliche, Eltern, Senior*innen und Angehörige pädagogi-scher Berufsgruppen in Kita, Schule und Erwachsenenbildung.

Am 15. Oktober 2021 ging die Website der Medienförderung Rheinland-Pfalz GmbH ans Netz. Die Tochtergesellschaft der Medienanstalt Rheinland-Pfalz war noch im Jahr 2020 gegründet worden. Das Land Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt RLP haben es sich gemeinsam mit den Partnern SWR und ZDF zum Ziel gesetzt, mit Hilfe der Medienförderung RLP kreative und innovative Medienschaffende im Bereich digitale Medien zu unterstützen. Gefördert werden relevante, innovative, digitale Medienvorhaben. Seit dem „Go live“ des Förderportals ist die Medienförderung RLP auf starke Resonanz gestoßen. Insgesamt gingen in der ersten Förderrunde 82 Anträge über das Onlineportal der Medienförderung RLP ein; davon 9 in der Sparte Games, 43 für audiovisuelle Produktionen und 30 für Stipendien.

Bürgermedien

Auch im zweiten Jahr der Pandemie machten die Ehrenamtlichen in den Offenen Kanälen vielen Menschen kulturelle, religiöse und Bildungs-Angebote per Liveübertragung und Livestream zugänglich. Übertragungen von Konzerten und Kulturevents fanden in vielen Städten statt. Kooperationen mit Volkshochschulen ermöglichten die barrierearme Teilnahme an Seminaren. Mit einer Reihe von Sendebeiträgen beteiligten sich die OKs am Safer Internet Day. Mit bunten neuen Formaten trösteten die Aktiven der Bürgermedien darüber hinweg, dass das gewohnte Karnevals-Treiben weitgehend entfallen musste. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2021 sendeten die OKs einen mehrstündigen Themenschwerpunkt. Rund um Ostern fand wieder eine große Zahl von Gottesdienstübertragungen statt. 

Seit 21. April 2021 werden die Offenen Kanäle in rheinland-pfälzischen Kabelnetzen in HD-Qualität verbreitet. In einer zweiwöchigen Übergangsphase konnten die Zuschauer*innen zu „High Definition“ wechseln. Die Medienanstalt informierte mit einer Hotline, mit Flyern, Pressearbeit, über die OKTV-Website und per Social Media über die Umstellung. Seit 17. August überträgt der Live-TV-Anbieter Zattoo alle neun rheinland-pfälzischen OK-Plattformen. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz schloss mit Zattoo eine Vereinbarung, die diesen zukunftsfähigen Verbreitungsweg auch für das Bürgerfernsehen eröffnet.

Aktive mediale Teilhabe ist die Leidenschaft vieler Hundert Ehrenamtlicher in 18 Offe-nen Kanälen in Rheinland-Pfalz. Jedes Jahr trifft sich die Bürgermedien-Community zum OK-Tag, 2021 am 9. Oktober unter dem Motto „Meinungsvielfalt entsteht durch Mitmachen“ in Speyer. Der OK-Tag war wieder die Gala der Bürgermedienpreise. 6 auszeichnungswürdige Beiträge hatte die Jury aus 111 Einreichungen ausgewählt. Beim Publikumsvoting errang der Film „Jimmy Blond 707 - Casino Spital“ aus dem OK-TV Südwestpfalz den ersten Platz.

In Kooperation mit dem Bündnis „Demokratie gewinnt!“ startete das Bildungszentrum BürgerMedien ein Video-Projekt: Unter dem Titel „Junge Stimmen hörbar machen!“ wiesen Jugendliche in kurzen Interviews auf ihre persönliche Lage während der Pandemie hin. Die Videos wurden anschließend über die Webseite des Bündnisses und über die OKs und deren YouTube-Kanäle verbreitet. 

Am 1. Juli 2021 feierte der Offene Kanal Kaiserslautern sein 30-jähriges Jubiläum, Anfang November wurde der OK Bitburg 25 Jahre alt. Ein besonderes Jubiläum beging das Wormser Montags-Magazin: Live aus dem Wormser Theater lief die 1.500ste Sendung in 30 Jahren. Etwa 54.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden sind in die WMM-Sendungen geflossen. Ca. 15.000 Menschen waren statistisch gesehen einmal im Wormser Montags-Magazin zu Gast. 

Vier Mediengestalter*innen aus dem Südwestpfalz-OK, dem OK54 Trier und von me-dien+bildung.com konnten 2021 ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Bei einem zweitägigen Intensivtraining im September trafen sich 21 junge Menschen, die ein FSJ, FÖJ, BFD, Praktikum oder eine Ausbildung in der Medienanstalt, ihren Töchtern oder an den OK-Standorten begonnen haben. Die wachsende Zahl an FSJ- und FÖJ-Freiwilligen erklärt sich aus einer Reihe neuer Partnerschaften z. B. mit der Kath. Erwachsenenbildung

Medienkompetenz

Am 9. Februar fand der Safer Internet Day 2021 statt, in Deutschland koordiniert von der EU-Initiative klicksafe, die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien NRW getragen wird. Zum Thema "Meinungsbildung zwischen Fakt und Fake“ veröffentlichte das klicksafe-Team Materialien für Lehrkräfte, Eltern und Jugendliche. Im Rahmen der Social Media Kampagne #FaktenSchützen positionierten sich Politiker*innen wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und andere Prominente. Obwohl coronabedingt weniger Offline-Veranstaltungen möglich waren, fanden 2021 deutschlandweit mehr als 200 dezentrale Veranstaltungen zum SID statt. 2021 startete klicksafe eine Podcast-Serie: Einmal im Monat stellt klicksafe eine Frage aus dem Themenfeld Kinder, Medien, Sicherheit und lädt dazu Expert*innen ein. "klicksafe fragt …" erscheint monatlich bei den gängigen Podcast-Plattformen und auf der klicksafe-Website. Am 27. Oktober fand der länderübergreifende Seitenstark Medientag online statt. Unter den Mitveranstalter*innen sind die Medienanstalt Rheinland-Pfalz und die EU-Initiative klicksafe. 

2021 endete das 3-jährige Projekt "Medienbildung für Fachschulen für Sozialwesen in Rheinland-Pfalz", vom Bildungsministerium finanziert und von medien+bildung.com Gmbh – einer seit 2006 bestehenden Tochtergesellschaft der Medienanstalt RLP - und dem Pädagogischen Landesinstitut konzipiert und realisiert. 240 Kita-Fachkräfte, Lehrer*innen, Fachschüler*innen und Medienpädagog*innen nahmen zum Abschluss am digitalen Fachtag "Medienerziehung mit Tablets – aus der Praxis - für die Praxis" teil. Im November 2021 startete das Bildungsministerium das neue Programm „medien-BUNT-rlp – Medienkompetenz in Kindertagesstätten“. Das Projekt wird von medien+bildung.com und dem Pädagogischen Landesinstitut an zehn rheinland-pfälzischen Kitas etabliert. Inhaltliche Schwerpunkte von medienBUNT-rlp sind der Einsatz von digitalen Medien und die damit verbundenen Möglichkeiten der Lese- und Sprachförderung, der Bildung für nachhaltige Entwicklung oder der Förderung des kindlichen Selbstausdrucks.

Um Vereine, Projekte und Initiativen auf ihrem Weg in die Digitalisierung zu unterstüt-zen, hat die Landesregierung das Projekt „Digital in die Zukunft“ gestartet. Partnerin ist medien+bildung.com. Seit dem Frühjahr 2021 sind verschiedene Angebote online nutzbar, insbesondere digitale Fortbildungen zu aktuellen Themen des ehrenamtlichen Engagements. Ein Werkzeugkasten bietet zudem einen Überblick über digitale Tools für die Vereinsarbeit. Daneben gibt es die „Virtuelle Ideenwerkstatt“ als Beratungs- und Vernetzungsangebot. 

II. Finanzierungsgrundlagen, Ertragslage

Die Medienanstalt RLP ist nach der Umstellung auf die haushaltsbezogene Abgabe Rundfunkbeitragsgläubiger i. S. d. § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Die Landesmedienanstalten erhalten einen Anteil von 1,8989 % am Rundfunkbeitragsaufkommen. Hiervon erhielt die Medienanstalt RLP im Wirtschaftsjahr 2021 7.500.134,39 €; dies entspricht 77,4 % ihrer Erträge. Die Finanzierung der Medienanstalt RLP erfolgt also auch nach dem Umstieg auf die Haushaltsabgabe weiterhin vorrangig aus diesem Aufkommen.
Daneben erhebt die Medienanstalt RLP Gebühren und erzielt sonstige Einnahmen. Dies sind insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Medienanstalt für Amtshandlungen nach dem Landesmediengesetz festsetzt. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der Medienanstalt RLP. Die Medienanstalt RLP ist darüber hinaus im Hinblick auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem LMG die zuständige Behörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; ihr ste-hen die von ihr verhängten Bußgelder zu.

Im Wirtschaftsjahr 2021 erzielte die Medienanstalt RLP Erlöse und Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge) in einer Gesamthöhe von 9.687.495,58 €. Davon entfielen 7.500.134,39 € auf den Anteil am Haushaltsbeitrag. Außerdem wurden Beitragserlöse aus Nachzahlungen für das Vorjahr in Höhe von 170.356,76 € erzielt.

Die übrigen Erträge in Höhe von 2.017.004,43 € setzten sich wesentlich zusammen aus Erlösen im Rahmen des von der Medienanstalt RLP koordinierten EU-Projektes „Safer Internet Action Plan“. Die jeweiligen EU-Projekte werden seit dem Geschäftsjahr 2007 in der Gewinn- und Verlustrechnung der Medienanstalt ausgewiesen; es fielen im Jahr 2021 Erlöse in Höhe von 590.806,01 € an. Die Medienanstalt erzielte weitere Erlöse durch die Erhebung von Gebühren und Auslagen gem. § 48 (2) LMG in Höhe von 24.221,50 € und vermischte Verwal-tungseinnahmen in Höhe von 15.771,29 € sowie als Ausgleich für die Geschäftsführung von „jugendschutz.net“ 24.000,00 €. Grundstückserträge wurden im Jahr 2021 in Höhe von 300.262,20 € erzielt, die Versicherungsentschädigungen betrugen 2.124,50 €, die Erträge aus Zinsen 22.957,58 €. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen waren insbesondere von einmaligen Sondereffekten geprägt und betrugen 1.008.926,84 €. Die perioden-fremden Erträge betrugen 27.934,51 €. Einnahmen aus Bußgeldern waren nicht zu verzeichnen. Den Erlösen und Erträgen stehen Aufwendungen (Personalkosten, Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstige Steuern) in Höhe von 8.884.276,56 € gegenüber. Wesentliche Positionen sind hier die Personalausgaben mit 4.657.625,54 €. Hinzu kommen die Kosten für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekosten der Gremienmitglieder von 199.503,73 €. Die Kosten für Dienstreisen der Mitarbeiter betrugen 19.555,73 € und für Repräsentationsaufwendungen 4.990,33 €. Die Abschreibungen schlugen mit 442.335,40 € zu Buche. Forderungsverluste waren im Berichtszeitraum 2021 in Höhe von 64.370,50  zu verzeichnen. Die übrigen Aufwendungen (einschließlich der Abzinsung für die Pensionsrückstellungen) belaufen sich auf 3.495.895,33 €.

III. Finanz- und Vermögenslage

Die Sachanlagen sind ggü. dem Vorjahr auf gleichem Niveau und betragen 7.439.183,52 €. Die finanziellen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben etc.) haben sich ggü. dem Vorjahr leicht erhöht und betragen 4.931.610,37 €.

Das Eigenkapital beträgt 7.668.941,18 € und hat sich um den Jahresüberschuss von 803.219,02 € erhöht. Es setzt sich aus der Kapitalrücklage von 6.634.006,41 € sowie den satzungsmäßigen Rücklagen von 1.034.934,74 € zusammen. Die satzungsmäßigen Rücklagen wurden in Höhe der kumulierten Jahresüberschüsse für Instandhaltungsmaßnahmen von 936.155,28 € und Investitionen von 98.779,46 € gebildet.

Rückstellungen bestehen in Höhe von 3.572.977,00 €. Davon entfallen auf Pensionen und ähnliche Rückstellungen 3.433.281,00 €, die mit verpfändeten Rückdeckungsversicherungen von 161.109,00 € zu saldieren sind und mit 3.272.172,00 € ausgewiesen werden. Weitere Rückdeckungen von 350.400,00 € sind nicht verpfändet und werden daher unsaldiert in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen entsprechen den handelsrechtlichen Regelungen in vollem Umfang. Die sonstigen Rückstellungen sind auf insgesamt 300.805,00 € ggü. dem Vorjahr gesunken. Darin enthalten sind unter anderem die aktuelle Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten von 30.000,00 €, Rückstellungen für Altersteilzeit von 66.524,00 € sowie Urlaubslöhne, Überstunden und Berufsgenossenschaft  in Höhe von 163.000,00 €

Zur Finanzierung des Immobilienkaufes 2020 wurde neben den vorhandenen liquiden Mitteln ein Darlehen aufgenommen, das zum Bilanzstichtag noch mit 1.900.020,43 € valutiert.

Die Finanzlage der Medienanstalt RLP ist geordnet. Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden.

IV. Prognosebericht

Am 1. Januar 2013 wurde die Medienanstalt RLP – wie die anderen Landesmedienanstalten – Rundfunkbeitragsgläubigerin nach § 10 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV); dieser Beitragsstaatsvertrag ersetzt den früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Höhe des Anteils setzt § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) für die Landesmedienanstalten mit 1,8989 % des Beitragsaufkommens in ihrem Land fest. Der Rundfunkbeitrag (§ 8 des RFinStV) wurde zum 1. April 2015 mit 17,50 € pro Monat festge-legt, am 20. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die geplante Beitragserhöhung auf 18,36 € ab diesem Tag übergangsweise für gültig erklärt. Der Anteil der Landesmedienanstalten ergibt (bis zum 19. Juli 2021) 0,332 € pro Monat und Beitragszahler*in bzw. (ab dem 20. Juli 2021) 0,349 € pro Monat und Beitragszahler*in. Die Ministerpräsident*innen der Länder sind 2020 den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefolgt  und beabsichtigten, den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro im Monat zu erhöhen. Da die nötige Zustimmung aller Länderparlamente nicht zustande kam, wurde die Erhöhung nicht, wie geplant, zum 1.1.2021 wirksam. Der Wirtschaftsplan der Medienanstalt für 2021 war noch ohne Berücksichtigung der geplanten und im ersten Durchgang nicht realisierten Beitragserhöhung erstellt worden.

Die Medienanstalt RLP sieht ihre derzeitige und erwartbare Mittelausstattung vor dem Hintergrund der zusätzlich beschlossenen Aufgaben im Medienstaatsvertrag noch als aufgabengerecht an. Das Jahresergebnis 2021 ist von Sondereinflüssen geprägt. Im allgemeinen muss die Konsolidierung auch künftig konsequent fortgeführt werden, um die nötigen Handlungsspielräume weiter zu erhalten. Auch weiterhin muss die Medienanstalt in den kommenden Jahren darauf achten, Einsparpotentiale zu erschließen, um einerseits allfällige Kostensteigerungen und andererseits möglicherweise drohende Erlösrückgänge auszugleichen.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Auch im zweiten Jahr war die Corona-Pandemie eine Treiberin für die beiden Trends Digitalisierung und Medienkonvergenz, die die Arbeit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz wesentlich beeinflussen. Das Medienangebot differenziert sich weiter aus, die Mediatisierung des Alltags schreitet voran. Die automatisierte Erstellung von Inhalten durch Algorithmen und Bots sowie Intermediären gewinnt in den klassischen Massenmedien weiter an Bedeutung. Die damit einhergehende Selektion, Produktion und Distribution von Inhalten lässt neue Wettbewerber entstehen und um Märkte konkurrieren. Die Landesmedienanstalten müssen diese Entwicklungen genau beobachten, um rechtzeitig und kompetent darauf reagieren zu können.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen im Gefolge der Corona-Pandemie treffen viele Medienunternehmen existentiell. Weiterhin steigt der Bedarf an aktueller, verlässlicher Information in der Krise stark an. Lokale und regionale Medienangebote erfahren dementsprechend eine gesteigerte Wertschätzung. Die Werbung im Fernsehen verzeichnete 2021 mit über 10% mit Abstand den höchsten Zuwachs aller Mediengattungen. Mit einem Umsatz von rd. 18 Mrd. € und einem Anteil von 47% am Gesamtwerbemarkt bleibt das Fernsehen laut Nielsen-Media-Research das Leitmedium auf dem deutschen Werbemarkt. Bei den Unterhaltungsmedien ist der Trend zu Streamingangeboten ungebrochen, so dass Abonnementdienste eher gestärkt aus der Krise der Medienwirtschaft hervorgehen könnten. Die durch die Pandemie beschleunigten Umwälzungen im Medienbereich beeinflussen die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz nachhaltig. 

2. Chancenbericht

Der 2019 von den Länderparlamenten verabschiedete Medienstaatsvertrag schuf eine zeitgemäße Grundlage der Medienregulierung. Die sich damit verändernde Aufgabenzuschreibung für die Medienanstalt Rheinland-Pfalz schafft die Chance, noch stärker für Medienvielfalt und mediale Teilhabe einzutreten und gleichzeitig Standards z. B. im Kinder- und Jugendmedienschutz zu sichern. 2021 hat als „Praxistest“ für den Medienstaatsvertrag aufgezeigt, dass die Medienanstalt auf die geänderten Anforderungen aufmerksam und flexibel reagieren kann. 

Die weiter steigende Nutzung von Social Media und Online-Angeboten fordert die Medienanstalt dazu auf, für Aufklärung bei den Nutzer*innen zu sorgen und diese Aufklärungs- und Beratungsangebote ständig zu aktualisieren und anzupassen. Die gesellschaftliche Situation der Pandemie, die die Lebenssituation vieler Menschen in Rheinland-Pfalz unmittelbar beeinflusst, macht die Notwendigkeit deutlich, Medienkompetenz als Demokratiekompetenz zu verstehen. Medienkompetenzvermittlung stellt sich damit dem gesellschaftlichen Bedarf, Informationen nach ihrer Faktizität und ihrer Relevanz bewerten zu können und mit Desinformation umgehen zu lernen. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz stellt sich deshalb seit vielen Jahren gestaltend mit unterschiedlichsten Angeboten, Initiativen und Projekten den jeweils neu entstehenden Fragestellungen.

Die Neuorganisation der Medienanstalt mit den Inhaltsbereichen Medienregulierung, Medienförderung, Medienkompetenz und Bürgermedien und den entsprechenden Teams und Stabs-stellen Zentrale Dienste und Kommunikation hat sich bewährt. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ist gut aufgestellt, auf aktuelle Herausforderungen innovativ und flexibel reagieren zu können. Der 2021 vorläufig abgeschlossene Prozess zur Neuformulierung des Corporate Image schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Teams noch wirksamer interagieren und Synergien heben, die sich aus den unterschiedlichen Ansätzen ergeben, mit denen die Medienanstalt sich in ihrer Arbeit für Vielfalt und Teilhabe einsetzt.

3. Gesamtaussage

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sieht sich wie auch in den vergangenen Jahren Risiken ausgesetzt, die aus den kontinuierlichen Veränderungen in der Medienlandschaft resultieren. Die Medienanstalt wird hierzu im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten und der Politik hinsichtlich der regulativen und gesetzlichen Rahmen aktiv bleiben müssen, um diese Transformationen im Bereich der Medien im demokratischen Sinne zu begleiten. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sieht sich für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Mit einem unverminderten Augenmerk auf die finanzielle Stabilität sind Risiken, die den Fortbestand der Medienanstalt gefährden könnten, derzeit nicht erkennbar.

Ludwigshafen, 02.06 2022

Dr. Marc Jan Eumann (Direktor)