Lagebericht
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I. Darstellung des Geschäftsverlaufes
1. Entwicklungen im Medienbereich mit Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf
2024 feierte das private Fernsehen in Deutschland seinen 40. Geburtstag. Die föderale Medienordnung hat in Deutschland das Entstehen einer Vielzahl privater Radio- und Fernsehsender befördert. 40 Jahre nach dem Urknall von Ludwigshafen steht der private Rundfunk in der digitalisierten Gesellschaft vor der Herausforderung, relevant zu bleiben und sein Publikum auf verschiedenen Wegen zu erreichen. Gleichzeitig geht es darum, Medienvielfalt und demokratischen Diskurs zu schützen. Dies zählt fortdauernd zu den Kernaufgaben der Medienanstalten. Sie sorgen als unabhängige und staatsferne Institutionen für die Einhaltung der Regeln zur Sicherung von Medienvielfalt und Meinungsfreiheit.
Zentrale Themen waren bei dieser Aufgabe in 2024 die Herausforderungen für die Arbeit der Medienanstalten durch den Einsatz von KI im Medienbereich sowie Auswirkungen von Rechtsakten der EU, namentlich des Digital Services Act (DSA), des European Media Freedom Act (EMFA) und der Verordnung über Transparenz und Targeting bei politischer Werbung auf die Arbeit der Medienanstalten. Auch in der Arbeit der Medienanstalten wurde im Übrigen auf das Superwahljahr 2024 reagiert.
Für die Länder besteht aufgrund des EMFA zeitnah Handlungsbedarf bezüglich der nationalen Ausgestaltung. Angesichts viel diskutierter Übernahmeszenarien etwa von TikTok in den USA durch X oder Amazon und aktueller massiver politischer Einflussnahme-Versuche von Eigentümern großer Social-Media-Plattformen auf Wahlen bedarf es entschlossenen Handelns. Dass soziale Netzwerke, insbesondere in jüngeren Altersgruppen, relevant für die Meinungsbildung und ein Faktor beim Agenda Setting sind, ist hinlänglich bekannt. Ein Übernahme-Fall wie in den USA könnte hierzulande zwar nach Art. 22 EMFA im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Medienpluralismus überprüft werden. Eine Bewertung einseitiger Einflussnahme durch einzelne gesellschaftliche Kräfte ist mit dem EMFA aber nicht möglich. Das bei der Reform des Medienkonzentrationsrechts durch die Länder verfolgte „Sektorenmodell“, bei welchem einzelne für die Meinungsbildung relevante Bereiche abgegrenzt und auf das Vorliegen von Störungen hin untersucht werden können, könnte demgegenüber beides einer Kontrolle zugänglich machen. Der EMFA gibt jetzt hinreichend dazu Anlass, Vielfaltssicherung als unabdingbare Demokratiesicherung nicht nur zu begreifen, sondern auch umzusetzen. In 2024 gab es auch vor diesem Hintergrund fortdauernde Anstrengungen, das Medienkonzentrationsrecht grundlegend zu reformieren und eine umfassende mediengattungsunabhängige Vielfaltssicherung anzusteuern.
Im Hinblick auf den DSA standen die Medienanstalten vor zwei Herausforderungen: Zum einen dazu beizutragen, dass der Vollzug dieses Regelwerks nicht zuletzt gegenüber sehr großen Onlineplattformen und sehr großen Suchmaschinen möglichst rasch wirksam starten kann, zum anderen einer Haltung der Europäischen Kommission konsequent entgegenzutreten, dass diese Verordnung mitgliedstaatliches Recht im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes abschließend überlagere. Die großen Herausforderungen unserer Zeit verlangen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission und mitgliedstaatlichen Regulierungsbehörden. DSA und AVMD-RL (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) sind zueinander komplementär und so sind es auch die Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Eine wirksame Regulierung von Online-Plattformen und Video-Sharing-Diensten ist nur möglich, wenn die Ansätze aus der AVMD-Richtlinie und dem DSA parallel umgesetzt werden. Während die AVMD-Richtlinie einzelne Inhalte reguliert, hat es der DSA zum Ziel, vor allem abstrakte Schutzstandards im Online-Bereich zu setzen. Ob diese Standards nach dem DSA verletzt wurden, kann jedoch nur klar beurteilt werden, wenn man alle Einzelfälle zusammennimmt. Dafür sind sowohl die EU-Kommission, die mit dem DSA nicht mehr nur als Hüterin der Verträge, sondern auch als Regulierungsbehörde agiert, als auch die Medienaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, die für die Verfolgung und Umsetzung konkreter Verstöße zuständig sind, notwendig.
Wie wichtig die Arbeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auch im Hinblick auf die Grundwerte der EU fortdauernd ist, unterstrich deren konsequentes Vorgehen unter Vorsitz von Dr. Marc Jan Eumann gegen Propaganda im Netz: Die KJM hat im Dezember 2024 die Sperrung der arabisch- und englischsprachigen Webseiten des libanesischen TV-Senders „Al-Manar TV“ veranlasst. Grund war das Verbreiten antisemitischer und demokratiefeindlicher Inhalte. Telekommunikationsunternehmen wurden verpflichtet, den Zugriff auf die Seiten zu unterbinden. Aufgrund der Erfahrungen mit den Plattformen begrüßt die KJM auch die Einführung weiterer Handlungsoptionen, die die Aufsicht schlagkräftiger machen. Sog. Mirror Pages können mit Inkrafttreten des 6. MÄStV, auf den sich die Länder in 2024 politisch verständigten, ab Dezember 2025 bekämpft werden. Zudem wird nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages der aus der Glücksspielregulierung vertraute „Follow the Money“-Ansatz auch im Kinder- und Jugendmedienschutz eingeführt.
2024 haben die Medienanstalten ihre Befassung mit den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) sowohl innerhalb des Kreises der Direktor*innen als auch im Kreis der Gremienvorsitzenden und in der KJM fortgeführt: Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat ein Papier mit dem Titel „Vielfalt stärken, Verantwortung regeln, Vertrauen wahren“ beschlossen, in dem sie den Einsatz KI-basierter Systeme in Medien in den Blick nimmt. Und auf Initiative der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) diskutierten unter Vorsitz von Albrecht Bähr Expert*innen aus Medienaufsicht, Wissenschaft und Politik während der Münchener Medientage unter dem Titel „Desinformation und digitale Resilienz: Wie KI die Medien und die Gesellschaft verändert“ über die Chancen und Herausforderungen, die KI für die Medienlandschaft und die Gesellschaft mit sich bringt. Auch dort wurde deutlich, dass KI nicht nur die Art, wie wir Informationen verarbeiten, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt verändert. Es geht darum, sicherzustellen, dass KI nicht Ungleichheiten verstärkt, sondern verantwortungsvoll eingesetzt wird. Nur durch eine breite gesellschaftliche Diskussion über Ethik und Verantwortung können wir diese Technologie sinnvoll nutzen. In der Arbeit der Medienanstalten wurden und werden beide Facetten von KI beleuchtet: Einerseits bietet sie innovative Lösungen zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformation, NS-Verharmlosung oder Pornographie. Andererseits birgt der Einsatz von KI das Risiko, selbst neue Formen von Desinformation zu schaffen und zu verbreiten. Welche ethischen Standards und Regulierungen den verantwortungsvollen Einsatz von KI im Medienbereich fördern können sowie welche Kompetenzen notwendig sind, um die digitale Resilienz in der Bevölkerung zu stärken, sind einige der Fragen, die die Medienanstalten fortdauernd beschäftigen. Generative KI erobert immer schneller immer mehr Lebensbereiche. Vielfach mit positiven Effekten, mitunter auch mit negativen. Dies gilt insbesondere auch für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Aktuell besteht die Gefahr, dass KI-generierte Inhalte, Bilder oder Videos zu einer Desorientierung von Minderjährigen beitragen und die Polarisierung der Gesellschaft in einer für den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf ein demokratisches Miteinander bedenklichen Weise befördern. Daher sei es wichtig, dass diese Risiken rechtzeitig durch Gesetzesänderungen adressiert werden. Auch dabei müsse man früher im Erzeugungsprozess ansetzen und die KI-Anbieter*innen in die Pflicht nehmen. So lauten die zentralen Ergebnisse eines Gutachtens des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), dass die KJM beauftragt hat.
Im Juni 2024 fanden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt, gefolgt von den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September. Auch im Vorfeld dieser Wahlen warben Parteien im Radio und im Fernsehen um die Stimmen der Bürger*innen. Rund um diese Wahlwerbung gelten verschiedene Regeln des Medienrechts. Vor diesem Hintergrund eines Superwahljahrs haben die Medienanstalten ihren Leitfaden zu Wahlsendezeiten für politische Parteien im Privatrundfunk aktualisiert. Der durch die Medienanstalt RLP überarbeitete Leitfaden gibt Orientierung, wie das Ziel eines fairen und transparenten Verfahrens für alle Beteiligten zu gewährleisten ist. In der KJM wurde im Übrigen ein Wahlwerbespot der AfD für die Landtagswahl in Brandenburg als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung, dass der Spot nicht Minderjährigen jeder Altersstufe hätte zugänglich gemacht werden dürfen, wurde inzwischen rechtskräftig verwaltungsgerichtlich bestätigt.
Darüber hinaus standen neben dem Start eines umfangreichen zweiten Bestimmungsverfahrens von Public-Value-Angeboten, die Anbieter*innen von Benutzeroberflächen leicht auffindbar machen müssen, erneut Verstöße gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm und dabei insbesondere Influencer*innen im Fokus der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten.
2. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat sich am 16. und 17. Mai 2024 im Kloster Hornbach zur Klausurtagung getroffen. Neben zwei Jubiläen, „40 Jahre Offene Kanäle“ und „40 Jahre duale Medienordnung“, drehten sich die Vorträge und Debatten vor allem um medienpolitische Herausforderungen wie die Auswirkungen von Fake News und Hate Speech auf Journalismus und Gesellschaft.
Mit einem Festakt hat die Medienanstalt Rheinland-Pfalz am 29. Juni 2024 gemeinsam mit Staatssekretärin Heike Raab, Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, und Hunderten Ehrenamtlichen das Jubiläum „40 Jahre Offene Kanäle“ im Rahmen des OK-Tages 2024 gefeiert. Höhepunkt des großen Netzwerktreffens war die Verleihung des Bürgermedienpreises, bei dem die besten Sendebeiträge und herausragende ehrenamtliche Leistungen gewürdigt wurden.
Ein weiterer Höhepunkt des Jahres war die Eröffnung des Media:TURM Ludwigshafen am 27. September: Nach der erfolgreichen Premiere mit dem Media:TOR in Speyer war in der Turmstraße in Ludwigshafen der zweite Ort der medialen Teilhabe in Rheinland-Pfalz eröffnet worden. Im Media:TURM bündelt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die breite Palette ihrer Medienkompetenz-Angebote. Beim Tag der offenen Tür am 12. Oktober 2024 konnten Interessierte die neuen Räumlichkeiten erstmals erkunden und viele Mitmach-Aktionen ausprobieren.
Gemeinsam mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und mit Unterstützung der Audiotainment Südwest organisierte die Medienanstalt Rheinland-Pfalz am 31. Oktober 2024 die Jubiläumsveranstaltung „40 Jahre privater Rundfunk“. Die Veranstaltung fand in den Räumlichkeiten der Medienanstalt statt und hatte die Form eines von RPR1. etablierten Wohnzimmerkonzertes „Music Made in Germany“. Moderiert von Miriam Audrey Hannah und Andreas Georg Kunze von RPR1. wurden die Gäste aus Politik und Medien mit den Künstler*innen Doro Pesch, Orange Blue und Michael Schulte auf eine musikalische Zeitreise in die 80er, 90er und 2000er Jahre mitgenommen. Zu den Gästen zählten Stephan Schmitter, CEO RTL Deutschland, und Jürgen Doetz, ehem. Geschäftsführer der Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk als Pionier des privaten Fernsehens in Deutschland.
Medienkompetenz
klicksafe
20 Jahre klicksafe: Am 1. Oktober 2004 hatte die EU-Initiative klicksafe ihre Arbeit in Deutschland aufgenommen. Damit gehört klicksafe zu den ältesten und erfahrensten Medienkompetenz-Initiativen in Deutschland. klicksafe ist die erste Anlaufstelle rund um Medienkompetenz und Internetsicherheit. Mit Kampagnen und Events macht klicksafe die Themen zusätzlich greifbar. klicksafe klärte 2005 als erste Initiative in Deutschland über das Thema Cybermobbing auf. Mehr als 13 Millionen klicksafe-Printmaterialien hat klicksafe bislang an Einrichtungen und Einzelpersonen bundesweit verschickt. Zum Jubiläum gab es für alle Besteller*innen eine einwöchige Rabattaktion.
Zum Safer Internet Day 2024 gab es rund 260 Aktionen und Angebote für Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte im Netz. Es wurde eine repräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben und die Ergebnisse vorgestellt. Für die Umfrage wurden insgesamt 1005 Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren befragt. Eine besondere Mitmachaktion vom Verbund Safer Internet DE war ein Q&A-Chat, in dem Expert*innen Fragen zum Thema beantworteten. klicksafe organisierte am 06. Februar außerdem eine Fach- und Presseveranstaltung im ZDF-Kongresszentrum in Mainz.
Der Safer Internet Day 2024 war die letzte gemeinsame Aktion bei klicksafe unter unterstützender Beteiligung der Landesanstalt für Medien NRW. Seit dem 1.April 2024 wird klicksafe allein von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz verantwortet.
Als neuen, gezielten Kampagnenschwerpunkt im Sommer baute klicksafe in 2024 „Back to School – B2S“ auf. Mit der Kampagne unterstützt klicksafe Eltern und Lehrkräfte jeweils zum neuen Schuljahr mit neuen Ratgeber- und Unterrichtsmaterialien. Das Info- und Materialpaket zum Schulanfang 2024 umfasste Hinweise zur altersgerechten und sicheren Mediennutzung, zum Umgang mit digitaler sexueller Gewalt und zum souveränen Umgang mit Fakes, Abzocke und Cybercrime und erreichte in Kooperation mit dem Bildungsministerium und dem Pädagogischen Landesinstitut via Mailing alle Schulen in Rheinland-Pfalz. Zusätzlich wurde das Ratgeber-Faltblatt „Mediensicher in die Schule“ an alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz verschickt mit der Aufforderung an die Lehrkräfte, dieses neben der eigenen Nutzung im Schulkontext auch auf Elternabenden vorzustellen.
Durch Beendigung der Sendereihe lief die Kooperation „Young Crime“ aus und wurde ersetzt durch die neue Kooperation mit ZDF logo! und ZDFheute anhand von interaktiven Quizformaten zu Themen der Medienkompetenz und -sicherheit. Das Quiz und Plakat „Achtung Deepfakes“ richtet sich an Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren (5. bis 7. Klasse) und wurde von klicksafe in Kooperation mit ZDF logo! entwickelt. Das Quiz „Safe News statt Fake News“ richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren (7. bis 10. Klasse) und wurde von klicksafe in Kooperation mit ZDF heute entwickelt. Quiz und zugehöriges Plakat werden zudem im Rahmen der bundesweiten Aktion „ZDF goes Schule“ eingesetzt.
Der Expert Summit „NextGen Media – Digitale Trends im Fokus des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ fand am 19. März 2024 in Berlin statt. Ziel war es, alle wichtigen Akteur*innen in die Diskussion über einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz einzubinden. Dafür trafen sich rund 150 Expert*innen aus der Forschung, der Internetwirtschaft und dem Jugendmedienschutz. Der Expert Summit präsentierte eine Vielzahl digitaler Trends und ermöglichte eine eingehende Diskussion über deren Auswirkungen für Kinder und Jugendliche. Hierdurch wurden wichtige Erkenntnisse und innovative Ansätze für die Gestaltung einer sichereren digitalen Umgebung für junge Menschen gewonnen. Eine gesamtgesellschaftliche Strategie bewerteten die Fachleute auf dem Expert Summit für den effektiven Schutz vor den Risiken neuer Technologien als unerlässlich. Der Expert Summit wurde gemeinsam ausgerichtet von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Mitgliedern des deutschen Safer Internet Centres – klicksafe, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), dem Verband der Internetwirtschaft eco, jugendschutz.net und der Nummer gegen Kummer.
Medien und Bildung RLP
Medien und Bildung RLP schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Defizit von 34.225 € ab. Die Bemühungen um Drittmittel wurden daraufhin über das übliche Maß deutlich ausgeweitet – allerdings ohne hinreichenden Erfolg. Trotz der gesteigerten Bemühungen konnten bis Mitte des Geschäftsjahres 2024 im gesteigert kompetitiven Drittmittelmarkt keine Förderzusagen in ausreichender Höhe realisiert werden. Der Geschäftsführer Christian Kleinhanß sprach deshalb gegenüber der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat eine negative Fortbestehungsprognose aus. Die Gesellschafterin traf im September 2024 die Entscheidung zur Liquidation der gGmbH und zur Einstellung des Geschäftsbetriebs zum März 2025. Erfolgreich akquirierte Förderprojekte waren von dieser Entscheidung nicht negativ betroffen und wurden mit der üblichen Sorgfalt und pädagogisch-inhaltlichen Qualität zur Zufriedenheit der Teilnehmenden wie der Auftraggeber*innen umgesetzt.
Das Ministerium des Inneren sowie das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration förderten das Projekt „Democracy Gym“. Das Projekt führte nahezu wöchentlich Qualifizierungsangebote in ganz RLP und online durch und war mit einem Messestand auf dem Rheinland-Pfalz-Tag, dem Ehrenamtstag sowie auf zahlreichen lokalen Ehrenamtsbörsen präsent. Ferner konnten zehn kommunale Jugendgruppen aus RLP ein Demokratie-Training erhalten, bei der weiteren Förderung wurden 20 verbandliche Jugendeinrichtungen qualifiziert. Aus Mitteln des Mannheimer Aktionsfonds zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsradikalismus, Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Antiziganismus konnten zudem zehn weitere Projekte an Schulen der Stadt finanziert werden. Im November 2024 erfuhr die konzeptionelle Arbeit des Democracy Gyms eine bundesweite Würdigung, als dieses mit dem Dieter-Baacke Preis in der Kategorie „Nie wieder ist jetzt – Mit Medienpädagogik für Demokratie und Menschenrechte“ ausgezeichnet wurde. Ganzjährig trainierten über 700 Jugendliche in Democracy Gyms ihren Demokratiemuskel.
Das seit 2022 laufende Projekt mit der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, „Digital in die Zukunft“, war auch im Jahr 2024 sehr erfolgreich. Fest etabliert haben sich die nahezu wöchentlichen Online-Fortbildungsangebote. Auch der digitale Werkzeugkasten sowie das Verleihnetzwerk, welches Ehrenamtlichen kostenfrei Medientechnik für die Unterstützung des Ehrenamts zur Verfügung stellt, wurde auch in 2024 rege genutzt. Neun Standorte von Offenen Kanälen und sechs Regionalbüros von Medien und Bildung RLP bildeten ein im Bundesland gut erreichbares Ausleihangebot. Das Projekt war Teil der Digitalstrategie des Landes und soll fortgeführt werden. Die Medienanstalt RLP ist mit der Staatskanzlei im Gespräch, künftiger Vertragspartner zu werden.
Zwei Medienpädagog*innen von Medien und Bildung RLP waren in 2024 im Ort der medialen Teilhabe Speyer für die Umsetzung der Themen Making und Coding zuständig. Damit erreichten sie Schulklassen sowie Kinder- und Jungendgruppen, die das Media:TOR Speyer als außerschulischen Lernort besuchten. Daneben gab es frei ausgeschriebene Workshops und es haben sich freie Arbeitsgruppen etabliert.
Medienförderung
Digital-Botschafter*innen Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. Januar 2024 hat die Medienanstalt die Trägerschaft von der Stiftung MedienKompetenz Südwest übernommen. Sie verstärkt das Projekt personell und stellt die kontinuierliche Fortbildung der Digital-Botschafter*innen sicher. Das Projektteam hat in 24 Fortbildungsveranstaltungen (Web-Seminare, Netzwerktreffen, Tagung, Workshops) über 1.700 Teilnehmende erreicht. Die Medienanstalt setzt wichtige Akzente in der Bekanntmachung der Angebote und besseren Vernetzung der Ehrenamtlichen innerhalb des Landes. Ein neues Projektdesign macht das Projekt landesweit noch sichtbarer. An den Orten der medialen Teilhabe der Medienanstalt in Speyer und Ludwigshafen finden regelmäßig Veranstaltungen in Kooperation mit den Digital-Botschafter*innen statt. Zudem ist die Medienanstalt RLP dem „DigitalPakt Alter“ beigetreten und bringt hier regelmäßig ihre langjährige Expertise aus dem Projekt ein. Die Digital-Botschafter*innen dienen bundesweit für viele Initiativen und Projekte als Best-Practice-Beispiel.
Im Jahr 2024 konnten insgesamt 126 neue Ehrenamtliche qualifiziert werden. Somit ermöglichen aktuell landesweit über 700 Digital-Botschafter*innen älteren Menschen den Einstieg in die digitale Welt. Die Angebote und das Engagement konnten weiter ausgebaut werden. Die offenen Treffs, Sprechstunden und Hausbesuche sind leicht zugänglich und inzwischen fest etablierte Bildungsangebote vor Ort. Die Unterstützung wird insbesondere von Menschen 70 und älter wahrgenommen. Mehr als ein Drittel der Hilfesuchenden ist 76 und älter. Gemeinsam mit der Allgemeinen Zeitung, der Rheinpfalz, der Rhein-Zeitung und dem Trierischen Volksfreund wurden Lernvideos und Begleitmaterialien für Di-Bos zum Thema „Digitales Zeitungslesen“ erstellt. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale RLP und der BKK Pfalz wurden verschiedene Web-Seminare im Bereich digitale Gesundheit umgesetzt.
Das stetig wachsende Netzwerk und die Vielfalt der Angebote der Di-Bos unterstreichen den Bedarf und die Bedeutung des Projekts zur Stärkung digitaler Teilhabe im Alter.
Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe (DiBiWohn)
Im Jahr 2024 hat das Projekt DiBiWohn weiter daran gearbeitet, älteren Menschen in Pflegeheimen und betreuten Wohnformen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Ziel war es, ihnen zu helfen, am digitalen und sozialen Leben teilzunehmen.
Das Projekt wurde für ganz Deutschland geöffnet. Es wurden neue digitale Bildungsangebote für die Bewohner*innen entwickelt. Diese Angebote wurden von Fachleuten begleitet und geprüft. Ein wichtiges Ergebnis ist der „Methodenkoffer Digital im Alltag“. Dieser Koffer enthält einfache Ideen, wie ältere Menschen digitale Geräte nutzen können. Die Angebote können an verschiedene Bedürfnisse angepasst werden, damit alle mitmachen können. Außerdem gibt es eine Anleitung für Einrichtungen und zwei Broschüren für Technikhelfer*innen mit Tipps zur Umsetzung digitaler Lernangebote. Alle Materialien stehen kostenlos auf der Projekt-Website zum Herunterladen bereit.
Am 18. März 2024 fand ein großes Treffen (Symposium) statt. Am 2. Oktober 2024 gab es die letzte Sitzung des Projektbeirats. Bei diesen Treffen und anderen Veranstaltungen wurden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt und besprochen. Es ging auch darum, wie das Projekt nach dem Ende der aktuellen Förderung weitergeführt werden kann.
ePA-Coaches Rheinland-Pfalz
Im Jahr 2024 wurde die digitale Transformation des Gesundheitswesens vorangetrieben. Mit der für 2025 geplanten Einführung der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ soll sichergestellt werden, dass die medizinische Versorgung effizienter, sicherer und transparenter wird.
Das Projekt "ePA-Coaches Rheinland-Pfalz" wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) konzipiert. Es zielt darauf ab, Bürger*innen in Rheinland-Pfalz, insbesondere ältere Menschen, für die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte zu gewinnen und sie bei der Einrichtung und Nutzung technisch zu begleiten.
Im Rahmen der Projektvorbereitung wurden bis Dezember 2024 ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen und Berater*innen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durch Expert*innen der BKK Pfalz auf einen grundlegenden, beratungsfähigen Stand zur ePA gebracht.
In enger Zusammenarbeit mit dem Projekt „Digital-Botschafter*innen Rheinland-Pfalz“ wird zunächst ein umfassendes Schulungskonzept zur ePA entwickelt, bevor ehrenamtliche Digital-Botschafter*innen zu ePA-Coaches zusatzqualifiziert werden. Die Schulungen vermitteln praxisnahes Wissen zur ePA, erklären Datenschutz- und Nutzungsfragen und bereiten die Teilnehmenden darauf vor, Senior*innen bei der technischen Einrichtung und Anwendung der ePA zu unterstützen.
Parallel dazu werden Informationsveranstaltungen organisiert, um das Bewusstsein für die ePA zu stärken. Eine zentrale Auftaktveranstaltung sowie weitere regionale Veranstaltungen, Fachvorträge und Good-Practice-Talks mit Expert*innen aus dem Gesundheitswesen sollen helfen, die Akzeptanz für die ePA zu erhöhen.
Eine enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und den Digital-Botschafter*innen stellt sicher, dass das Projekt nachhaltig landesweit verankert wird. Ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen zielt darauf ab, die digitale Teilhabe von Senior*innen zu fördern und ihre digitale Gesundheitskompetenz zu stärken.
Silver-Tipps
Im Jahr 2024 bot die Webseite "Silver-Tipps – Mit Freude online!" eine Vielzahl von Inhalten, die darauf abzielten, älteren Menschen den sicheren und souveränen Umgang mit digitalen Medien zu erleichtern. Das Serviceportal veröffentlichte regelmäßig multimediale Beiträge zu verschiedenen Schwerpunktthemen, die von Expert*innen verständlich und werbefrei aufbereitet wurden. Das Portal erklärt Grundlagen alltagsnah. Ob Passwortmanager, Kryptowährung oder die Entsperrung der SIM-Karte – Silver-Tipps vermittelte technisches Wissen nachvollziehbar und praxisorientiert. Wer die Vielfalt der digitalen Welt erkunden wollte, der konnte mit Silver Tipps neue Formen der Teilhabe, wie virtuelle Museumsbesuche oder Konzert-Streams, kennenlernen. Was es zu beachten gilt, wenn man das Smartphone mit auf Reisen nimmt, wurde ebenso erklärt wie Technologien, die den Alltag erleichtern. In kurzen Videos zeigte die Digital-Botschafterin Helga wie man das Hörgerät mit dem Smartphone verbindet oder welche Vorteile das digitale Zeitunglesen bietet.
Ein Highlight stellte die Online-Vortragsreihe „Meine Meinung, meine Wahl – Wie Meinungsbildung im Netz funktioniert“ dar. In mehreren Vorträgen beleuchteten Expert*innen zentrale Fragen rund um Desinformation, Polarisierung und digitale Meinungsbildung, besonders im Kontext von Wahlen. Die Reihe bietet praxisnahe Einblicke, z. B. zu KI und Fake News, digitale Zivilcourage oder Solidarität im Netz. Silver-Tipps ist eine verlässliche Informationsplattform für Senior*innen, die sich aktiv mit digitalen Themen auseinandersetzen möchten.
Woche der Medienkompetenz (WMK)
Die WMK 2024 fand vom 24. bis 30. Juni 2024 unter dem Motto „Medienkompetenz vor Ort – Teilhabe für alle“ statt. Ziel der Aktionswoche war es, Menschen aller Altersgruppen den sicheren und kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und somit die mediale Teilhabe generationsübergreifend zu fördern. Die Teilnehmenden konnten aus über 190 Angeboten auswählen. Darunter waren Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schüler*innen, wie Prompt-Crafting mit KI-Tools, Escape Games im Fremdsprachenunterricht oder Programmieren mit dem Calli:bot. Auch Angebote für Familien und Senior*innen zum kreativen Medieneinsatz sowie Beratungsangebote zum Schutz vor Cybercrime stießen auf das Interesse von Tausenden Teilnehmer*innen. Die Woche der Medienkompetenz 2024 wurde von einem breiten Partner*innen-Netzwerk aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt, Medien und öffentlicher Hand getragen.
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)
Der mpfs setzte im Jahr 2024 seine langjährige Forschung zur Mediennutzung verschiedener Altersgruppen fort und veröffentlichte bedeutende Studien, die aktuelle Trends und Herausforderungen im Medienverhalten aufzeigen.
Am 29. November 2024 veröffentlichte der mpfs die JIM-Studie 2024, die das Medienverhalten von 12- bis 19-Jährigen in Deutschland untersucht. Ein zentrales Ergebnis ist der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Alltag der Jugendlichen: 57 % nutzen ChatGPT, ein Anstieg gegenüber 38 % im Vorjahr. Zudem gaben 61 % der Befragten an, im letzten Monat mit Fake News konfrontiert worden zu sein, was auf eine steigende Präsenz problematischer Inhalte im Netz hinweist.
Am 18. Juni 2024 präsentierte der mpfs die miniKIM-Studie 2023, die sich mit der Mediennutzung von 2- bis 5-Jährigen befasst. Die Studie zeigt, dass 23 % der Kleinkinder täglich smarte Geräte wie Smartphones, Tablets oder Sprachassistenten nutzen. Zudem verfügen 20 % der Kleinkinder über ein eigenes Tablet, bei den 4- bis 5-Jährigen sind es sogar 28 %. Diese Ergebnisse verdeutlichen die zunehmende Präsenz digitaler Medien im frühen Kindesalter und unterstreichen die Bedeutung einer altersgerechten Medienerziehung.
Am 18. Januar 2024 feierte der mpfs das 25-jährige Bestehen der JIM-Studie mit einem Festakt in Stuttgart. Seit 1998 liefert die JIM-Studie kontinuierlich repräsentative Daten zur Mediennutzung von Jugendlichen in Deutschland und hat sich als Standardwerk in der Medienforschung etabliert. Die Veranstaltung würdigte die kontinuierliche Forschung und dokumentierte die Veränderungen in der Medienlandschaft über ein Vierteljahrhundert.
Am 26. April 2024 fand in Berlin der Fachkongress "Frühkindliche Medienbildung" statt, organisiert von der Stiftung Digitale Chancen und der Stiftung Ravensburger Verlag. Im Rahmen des Kongresses wurden erste Ergebnisse der miniKIM-Studie 2023 vorgestellt. Der Kongress bot eine Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über aktuelle Entwicklungen in der frühkindlichen Medienbildung.
Ohrenspitzer
Im Jahr 2024 hat das Projekt „Ohrenspitzer“ zahlreiche Aktivitäten durchgeführt, um Kindern das Zuhören beizubringen und ihre Medienkompetenz zu stärken. Pädagogische Fachkräfte wurden dabei unterstützt und geschult, und es wurden neue Materialien entwickelt.
Die Ohrenspitzer-Referent*innen waren bundesweit aktiv und führten 14 ganztägige Workshops an Grundschulen, einen Workshop an einer Realschule plus sowie mehrere Veranstaltungen an Fachschulen für angehende Erzieher*innen durch. Besonders hervorzuheben sind die vier Workshops an der Hofgartenschule in Bad Kreuznach, bei denen die Kinder ein eigenes Hörspiel produzierten und dieses bei der Eröffnungsveranstaltung der Woche der Medienkompetenz vorstellten. Seit September 2024 gibt es zudem eine regelmäßige Ohrenspitzer-AG im Media:TURM Ludwigshafen, die von zwei vierten Klassen der LUKAS-Grundschule bis Januar 2025 besucht wurde.
Am 5. März 2024 fand ein Online-Workshop zum Thema „Hören und Naturwissenschaften“ im Rahmen des deutschlandweiten MINT-Tags statt. Mehr als 60 Teilnehmende wurden auf praktische Experimente zu „Schall und Klang“ und die Angebote des Projekts aufmerksam gemacht. Ein weiterer Online-Workshop mit dem Titel „Alle mal herhören!“ wurde am 20. August für das Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg durchgeführt. Der Workshop war ausgebucht, und die Materialien fanden großen Anklang.
Im Jahr 2024 veröffentlichte die Stiftung MKFS ein Kritzel- und Mitmachbuch für Kinder ab sechs Jahren, das sie spielerisch mit dem Thema Hören vertraut macht. Außerdem wurde Ende Oktober eine Kooperation mit der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern umgesetzt: Methodenkarten zur Förderung von Kindern mit Hörschädigungen wurden nachgedruckt und an Frühfördereinrichtungen verteilt. Die Karten wurden um Methoden in Gebärdensprache ergänzt.
Medienregulierung
Transparenz bei Wahlwerbung – das Impressum im Fokus: Am 9. Juni 2024 standen in Rheinland-Pfalz die Europa- und Kommunalwahlen an. Wahlwerbung war zu diesem Zeitraum allgegenwärtig. Vielen Parteien ist nicht bewusst, dass für Plakate, Flyer, Anzeigen & Co. die Impressumspflicht gilt. Aus diesem Grund informiert die Medienanstalt RLP aktuell auf ihrer Homepage über die rechtlichen Vorgaben für eine transparente und korrekte Wahlwerbung.
Vergangenes Jahr startete das 2. Verfahren der Medienanstalten zur Bestimmung von privaten Angeboten, die in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten und daher in Benutzeroberflächen leicht auffindbar zu halten sind (sog. Public-Value-Verfahren). Mit Veröffentlichung der Ausschreibung im Sommer 2024 stellten die Medienanstalten erstmalig auch formalisierte Antragsunterlagen für die Antragstellenden zur Verfügung, die freiwillig genutzt werden konnten. Nachdem nach Ablauf der Ausschlussfrist am 10. Oktober (12:00 Uhr) insgesamt 363 bundesweite sowie landesweite bzw. lokale und regionale Anträge eingegangen waren, erfolgte die Prüfung und Beratung u.a. im Rahmen der eigens hierfür eingesetzten Public-Value-Prüfgruppe mit Vertreter*innen aller Medienanstalten.
Die finale Beschlussfassung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Bescheidung der Antragstellenden erfolgt dann im Laufe des 1. Halbjahres 2025. Die positiv beschiedenen Angebote werden für drei Jahre als Public-Value-Angebot in einer Liste im Online-Auftritt der Landesmedienanstalten veröffentlicht.
In einer gemeinsamen Sitzung befassten sich der Ausschuss für Jugendschutz und Medieninhalte sowie der Rechts- und Zulassungsausschuss mit den potenziellen Gefahren des sogenannten Kinderinfluencings. Als Grundlage diente unter anderem der Kinderarbeitsbericht 2023 von Terre des Hommes, der diese Problematik aufgreift. Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Expertin auf diesem Gebiet, veranschaulichte anhand konkreter Beispiele die mit dem Influencing von Kindern verbundenen Risiken. Sie wies insbesondere auf die zunehmende Kommerzialisierung von Kindheit hin, etwa wenn Babyfotos werblich genutzt werden. Da das Internet keine Inhalte vergesse, blieben solche Aufnahmen dauerhaft verfügbar – mit möglichen Folgen wie einer Zweckentfremdung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Am Beispiel des Spots „Nachricht von Ella“ (Telekom) zeigte Frau Holsten zudem auf, welche weitreichenden Konsequenzen das Influencing für Kinder haben kann, die häufig von den Eltern nicht ausreichend bedacht werden. Sie betonte die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Debatte, um das Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen und wirksamere Schutzmechanismen für Kinder zu entwickeln. Im Anschluss an den Vortrag diskutierten die Ausschussmitglieder intensiv über mögliche Handlungsansätze. Einigkeit bestand darin, dem Thema verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen und weitere Erkenntnisse zur Situation in Rheinland-Pfalz zu sammeln.
Bürgermedien
Im Februar 2024 startete die Grundausbildung für Bürgerjournalist*innen im Rahmen des Projektes „Bürgerjournalismus in den Offenen Kanälen“ im Media:TOR in Speyer. Das Projekt wird von Erziehungswissenschaftlerin Michelle Olle geleitet. Zielgruppe sind Menschen ab 50, die Interesse an lokalem Journalismus und der Produktion von Videobeiträgen innerhalb einer Redaktion haben. Am ersten Workshoptag drehte sich alles um journalistische Grundlagen, Interviewtechniken und Filmgestaltung. Die Teilnehmenden lernten unterschiedliche Formate, Kameraeinstellungen und Interviewtechniken kennen und konnten sich direkt kreativ ausprobieren. Im zweiten Teil folgten Videodreh und Einführung in den Schnitt. Beim dritten Termin ging es an den Schnitt und die Fertigstellung der Kurzreportage.
Um Wähler*innen in Rheinland-Pfalz eine Orientierung über die Wahlprogramme der Parteien zu geben, wurden im Studio von OKTV Mainz Sondersendungen zur Europawahl 2024 produziert. Das Besondere: Die komplette Produktion übernahm ein Team bestehend aus Ehrenamtlichen, Auszubildenden zur / zum Mediengestalter*in Bild und Ton sowie Freiwilligen im Sozialen Jahr Kultur aus den Offenen Kanälen in ganz Rheinland-Pfalz. Über mehrere Monate hinweg recherchierte das Team Inhalte, produzierte Einspielfilme und gestaltete das Studio. Unterstützung bekam das Team vom Bildungszentrum BürgerMedien und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Mit einem großen Festakt hat die Medienanstalt Rheinland-Pfalz am 29. Juni gemeinsam mit Staatssekretärin Heike Raab, Ministerpräsident a.D., Kurt Beck, und hunderten Ehrenamtlichen das Jubiläum „40 Jahre Offene Kanäle“ im Rahmen des OK-Tages 2024 gefeiert. Höhepunkt des großen Netzwerktreffens war die Verleihung des Bürgermedienpreises, bei dem die besten Sendebeiträge und herausragende ehrenamtliche Leistungen gewürdigt wurden. Auf dem Gelände der Medienanstalt Rheinland-Pfalz führte Leontina Klein, Singer-/Songwriterin und Moderatorin (u.a. für KIKA und OK:TV Mainz), durch das Programm. Den Höhepunkt des OK-Tags bildete die Verleihung des Bürgermedienpreises 2024. Insgesamt zeichnete die Jury, bestehend aus Albrecht Bähr, den Versammlungsmitgliedern der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, Marlies Kohnle-Gros, Joachim Schulte und Elisabeth Vanderheiden, sowie Markus Merkler, Vorsitzender des Landesverbandes OK RLP e.V., und Jennifer Madelmond, selbstständige Mediengestalterin und -pädagogin, sieben Beiträge mit dem Bürgermedienpreis 2024 aus. Den Sonderpreis „40 Jahre Offene – Kanäle einfach unverzichtbar!“ überreichte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident a.d., Kurt Beck, an den OK Kaiserslautern. Der Preis des Bildungszentrums Bürgermedien (BZBM) ging an die „Filmfreunde Wittlich“ des ehemaligen OK Wittlich.
Seit dem 1. September 2024 verstärken 17 FSJler*innen und zwei FÖJler die Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Die jungen Medientalente sind bei den Offenen Kanälen RLP, der Stiftung MKFS und dem Media:TOR im Einsatz. Zum Auftakt trafen sich die Neulinge zu einem dreitägigen Seminar im OK Ludwigshafen und erhielten eine Einführung in den Kamera- und Videoschnitt unter der Anleitung von Eva Mieves, Journalistin und Moderatorin beim Saarländischen Rundfunk, und Felix von Horstig, Mediengestalter Bild und Ton.
Neue Kreativ-Räume für Ludwigshafen: „Media:TURM“ heißt der zweite Ort der medialen Teilhabe, den die Medienanstalt Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen in den ehemaligen Studioräumen von RPR1. eingerichtet hat. Am 27. September 2024 wurde der Media:TURM feierlich eröffnet. Im Erdgeschoss sind in diesem Jahr Workshopräume für digitale Angebote entstanden. Es wird ein neuer Treffpunkt für die ehrenamtlichen Bewegungen, wie die der Digitalbotschafter*innen geben. Zum Jahreswechsel 2024/2025 zieht der OKTV Ludwigshafen mit einem Video- und Podcaststudio, Schnittplätzen und modernen Studioräumen ein. Nach 40 Jahren kommt der OKTV Ludwigshafen zurück an den Ort, wo er im Rahmen des Kabelpilotprojekts Ludwigshafen/Vorderpfalz am 01.01.1984 offiziell startete. Wie alle Orte der medialen Teilhabe bietet der Media:TURM Raum, Ideen zu verwirklichen und gemeinsam Spaß an Technik, Tüfteln und Selbermachen zu haben. Veranstaltungen und Workshops komplettieren das vielfältige Programm. Der Media:TURM fördert Bildung und Beteiligung, Kommunikation und mediale Teilhabe, bürgerschaftliches Engagement und Gemeinschaft, Kreativität und Innovationsgeist.
Wie sehen die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz in zehn Jahren aus? Welche Weichen müssen gestellt werden, damit die Erfolgsgeschichte der Bürgermedien weitergeht? Antworten auf diese Fragen gibt die Ludwigshafener Erklärung, die die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz auf ihrer Sitzung am 27. September verabschiedet hat. Demnach wird das ehrenamtliche Engagement für mediale Teilhabe weiter gestärkt und eine landesweite Mediathek der Offenen Kanäle aufgebaut.
Alle Plenarsitzungen des rheinland-pfälzischen Landtags werden zukünftig in voller Länge auf den Sendeplattformen der rheinland-pfälzischen Offenen Kanäle zu sehen sein. Die Live-Übertragungen werden in Kooperation zwischen dem Landtag Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und den ehrenamtlichen Kräften von OKTV Mainz realisiert. Los ging es mit der Landtagssitzung am 13. November.
Learn long and prosper: Auf den Tag genau 28 Jahre nach der ersten Weihnachtsvorlesung lud „Captain“ Hubert Zitt am 19. Dezember 2024 zu seiner letzten Star Trek-Weihnachtsvorlesung am Campus Zweibrücken der Hochschule Kaiserslautern ein. Es war gleichzeitig die insgesamt 500. Star Trek-Vorlesung seit 1996. Natürlich wurde die Kultvorlesung wieder in zahlreiche Offene Kanäle in Rheinland-Pfalz gesendet.
II. Finanzierungsgrundlagen, Ertragslage
Die Landesmedienanstalten erhalten nach § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages derzeit einen Anteil von 1,8989 % am Rundfunkbeitragsaufkommen. Hiervon erhielt die Medienanstalt RLP für das Wirtschaftsjahr 2024 einen Betrag in Höhe von 8.033.622,32 €; dies entspricht 78,7 % ihrer Erträge. Die Finanzierung der Medienanstalt RLP erfolgt vorrangig aus diesem Aufkommen.
Daneben erhebt die Medienanstalt RLP Gebühren und erzielt sonstige Einnahmen. Dies sind insbesondere die Gebühren und Auslagen, die die Medienanstalt für Amtshandlungen nach dem Landesmediengesetz festsetzt. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe ergeben sich aus der entsprechenden Satzung der Medienanstalt RLP. Die Medienanstalt RLP ist darüber hinaus im Hinblick auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem LMG die zuständige Behörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; ihr stehen die von ihr verhängten Bußgelder zu.
Im Wirtschaftsjahr 2024 erzielte die Medienanstalt RLP Erlöse und Erträge (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Zinserträge und außerordentliche Erträge) in einer Gesamthöhe von 10.203.303,31 €. Davon entfielen 8.033.622,32 € auf den Anteil am Haushaltsbeitrag 2024. Die Beitragserlöse aus Nachzahlungen für das Vorjahr beliefen sich auf 207.877,83 €.
Die übrigen Erträge in Höhe von 1.961.803,16 € setzten sich wesentlich zusammen aus Erlösen im Rahmen des von der Medienanstalt RLP koordinierten EU-Projektes „Safer Internet Action Plan“. Die jeweiligen EU-Projekte werden seit dem Geschäftsjahr 2007 in der Gewinn- und Verlustrechnung der Medienanstalt RLP ausgewiesen; es fielen im Jahr 2024 Erlöse in Höhe von 615.438,88 € an. Hierin enthalten war auch noch die Schlusszahlung der vorausgegangenen Periode. Die Medienanstalt RLP erzielte weitere Erlöse durch die Erhebung von Gebühren und Auslagen gem. § 48 (2) LMG in Höhe von 4.091,00 € und vermischte Verwaltungseinnahmen in Höhe von 14.746,81 €. Grundstückserträge wurden im Jahr 2024 in Höhe von 147.226,00 € erzielt, die Versicherungsentschädigungen betrugen 9.391,48 €, die Erträge aus Zinsen 140.922,30 €.
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen waren insbesondere von einmaligen Sondereffekten geprägt und betrugen 833.791,23 €.
Den Erlösen und Erträgen stehen Aufwendungen (Personalkosten, Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstige Steuern) in Höhe von 11.294.317,90 € gegenüber. Wesentliche Positionen sind hier die Personalausgaben mit 5.418.561,68 €. Hinzu kommen die Kosten für Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekosten der Gremienmitglieder von 230.617,35 €. Die Kosten für Dienstreisen der Mitarbeiter*innen betrugen 56.281,90 € und für Repräsentationsaufwendungen 7.774,42 €. Die Abschreibungen schlugen mit 580.748,20 € zu Buche. Forderungsverluste im Berichtszeitraum 2024 gab es nicht. Die übrigen Aufwendungen (einschließlich der Abzinsung für die Pensionsrückstellungen) belaufen sich auf 5.000.334,35 €.
III. Finanz- und Vermögenslage
Das Anlagevermögen ist ggü. dem Vorjahr gestiegen und beträgt 7.412.067,66 €. Die finanziellen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben etc.) sind ggü. dem Vorjahr gesunken und betragen 4.509.016,83 €. Die Langfristfinanzierungsquote beträgt 147,0 % (Vorjahr: 175,2 %) des Anlagevermögens. Die langfristige Finanzierung des Anlagevermögens kann daher als zufriedenstellend bezeichnet werden.
Rückstellungen bestehen in Höhe von 3.315.486,38 €. Davon entfallen auf Pensionen und ähnliche Rückstellungen insgesamt 2.830.529,00 €. Die Rückstellungen für Pensionen entsprechen den handelsrechtlichen Regelungen in vollem Umfang. Die sonstigen Rückstellungen betragen insgesamt 484.957,38 €. Darin enthalten sind unter anderem die aktuelle Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten, Urlaubslöhne und Überstunden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 beträgt die Instandhaltungsrücklage 583.465,16 € und die OK-Investitionsrücklage 98.779,36 €.
Der Jahresfehlbetrag der Medienanstalt RLP beträgt 1.091.014,59€.
Zur Finanzierung des Immobilienkaufes wurde neben den vorhandenen liquiden Mitteln ein Darlehen aufgenommen, das zum Bilanzstichtag noch mit 1.655.682,03 € valutiert.
Die Finanzlage der Medienanstalt RLP ist geordnet. Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden. Die kurzfristig verfügbaren Mittel (innerhalb eines Jahres fällige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände) mit 4.723.579,00 € überschreiten die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit 502.742,00 € und Rückstellungen mit 484.957,00 € um € 3.735.880,00 €.
IV. Prognosebericht
Die Arbeit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz finanziert sich – wie bei den anderen Landesmedienanstalten in Deutschland – zu einem Großteil aus ihrem Anteil am Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag. Die Höhe des Anteils setzt § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) für die Landesmedienanstalten mit 1,8989 % des Beitragsaufkommens in ihrem Land fest. Seit dem 20. Juli 2021 liegt der Beitrag bei 18,36 €; der Anteil der Landesmedienanstalten ergibt demnach 0,349 € pro Monat und Beitragszahler*in.
Mit Blick auf den mittelfristigen Rundfunkbeitrag ist noch keine zuverlässige Prognose möglich.
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sieht ihre derzeitige Mittelausstattung vor dem Hintergrund ihrer im Medienstaatsvertrag festgelegten Aufgaben noch als aufgabengerecht an, weist allerdings zugleich auf Risiken hin, die bei einem gleichbleibenden Rundfunkbeitrag mit Blick auf die allgemeine Preisentwicklung, Tarifentwicklung und neue Herausforderungen in der Aufgabenerfüllung bestehen. Im Allgemeinen muss die Konsolidierung auch künftig konsequent fortgeführt werden, um die nötigen Handlungsspielräume vor dem Hintergrund neuer technischer Entwicklungen und gesellschaftlicher Herausforderungen weiter zu erhalten. Die Medienanstalt muss auch in den kommenden Jahren darauf achten, Einsparpotentiale zu erschließen, um einerseits allfällige Kostensteigerungen und andererseits möglicherweise drohende Erlösrückgänge auszugleichen.
V. Chancen- und Risikobericht
1. Risikobericht
Rasante technische Entwicklungen wie die der Künstlichen Intelligenz stellen Medienschaffende, Politik und Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Das duale Mediensystem hat sich in den vergangenen 40 Jahren zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Doch insgesamt befindet sich die Medienwirtschaft – wie auch andere Branchen – mit Blick auf die rasanten technischen Neuerungen vor einem tiefgreifenden Wandel. Es gilt daher, die Medienvielfalt und Meinungsfreiheit auch zukünftig zu sichern und das Vertrauen in fundierte Berichterstattung zu stärken.
Mit Blick auf Desinformationskampagnen, Hate Speech und das Erstarken antidemokratischer Akteur*innen weltweit ist Medienkompetenz noch stärker als Demokratiekompetenz zu begreifen. Mediale Teilhabe ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Demokratie. Der Einsatz von KI-Tools ermöglicht antidemokratischen Akteur*innen die schnelle Erstellung und Verbreitung von Desinformation, Hass und Hetze. Hier gilt es einerseits, die Bürger*innen durch Medienkompetenz-Angebote fit zu machen für die mediale Welt von morgen. Andererseits bedarf es regulatorischer Maßnahmen, um den sicheren Einsatz von KI zu ermöglichen.
2. Chancenbericht
Nicht zuletzt das erhöhte Aufkommen von Falschnachrichten und Verschwörungserzählungen sowie der rasante digitale Wandel machen die Notwendigkeit deutlich, Medienkompetenz als Demokratiekompetenz zu verstehen und zugleich die Facetten der Digital- und KI-Kompetenz in die Vermittlung von Medienkompetenz einzubinden. Medienkompetenzvermittlung stellt sich damit auch dem gesellschaftlichen Bedarf, Informationen nach ihrer Faktizität und ihrer Relevanz bewerten zu können und mit Desinformation umgehen zu lernen. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz stellt sich deshalb seit vielen Jahren mit vielseitigen Angeboten, Initiativen und Projekten den jeweils neu entstehenden Fragestellungen – auf präventiver wie auf regulierender Ebene.
Mit den „Orten der medialen Teilhabe“ führt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Angebote der Offenen Kanäle und verschiedener Medienkompetenz-Projekte zusammen. Auch mit Unterstützung lokaler Partner*innen entstehen so in ganz Rheinland-Pfalz individuelle Experimentier- und Lernräume, die Medienkompetenz vor Ort stärken. Nach der erfolgreichen Premiere in Speyer im Juni 2022 ist 2024 mit dem „Media:TURM Ludwigshafen“ der zweite Ort der medialen Teilhabe eröffnet worden. In 2025 ist die Eröffnung des „Media:FORUM an der Römerbrücke“ in Trier geplant.
Neben den Orten der medialen Teilhabe, an denen auch Angebote von klicksafe, Ohrenspitzer und den Digital-Botschafter*innen zu finden sind, stellt die Transformation der Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz einen weiteren Schwerpunkt der nächsten Jahre dar. Mit der „Ludwigshafener Erklärung“ hat die Versammlung der Medienanstalt RLP wichtige Handlungsfelder definiert. Der Aufbau einer landesweiten Mediathek gehört dabei zu den zentralen Vorhaben, damit die Erfolgsgeschichte Bürgermedien in RLP weiter geht.
Im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird es auch in den kommenden Jahren darum gehen, technischen Jugendmedienschutz zu stärken und verwerflichen Geschäftsmodellen unter Missachtung dieses Schutzes konsequent entgegenzutreten – auch unter Einsatz von Payment- und IP-Blocking. Hass und Hetze im Netz wird die Medienanstalt RLP auch in Zukunft nach dem Motto „Keine Toleranz gegenüber Feinden des demokratischen Miteinanders“ entgegentreten. Und bei der Vielfaltssicherung wird sie sich an der Einhegung von Machtballungen bei Internet-Giganten beteiligen.
3. Gesamtaussage
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sieht sich verschiedenen Risiken ausgesetzt, die einerseits aus den kontinuierlichen Veränderungen in der Medienlandschaft resultieren. Andererseits beeinflussen politische und gesellschaftliche Veränderungen das unmittelbare Aufgabenfeld. Die Medienanstalt wird hierzu im Konzert mit den anderen Landesmedienanstalten und der Politik hinsichtlich der regulativen und gesetzlichen Rahmen aktiv bleiben müssen, um diese Veränderungen im demokratischen Sinne zu begleiten. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sieht sich für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Mit einem unverminderten Augenmerk auf die finanzielle Stabilität sind Risiken, die den Fortbestand der Medienanstalt gefährden könnten, derzeit nicht erkennbar. Im Übrigen wird die Medienanstalt RLP allerdings ihre Resilienz gegenüber Feinden von Demokratie und Medienfreiheit konsequent weiter stärken.
Ludwigshafen, 13.11.2025
Dr. Marc Jan Eumann (Direktor)