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Medienregulierung

Im Februar 2023 haben die Medienanstalten ein Vorgehen gegen pornografische Profile bei X verabredet. Hintergrund war die einseitige Aufkündigung von Verabredungen zum Sperren illegaler Inhalte seitens der Plattform. Sie verlangte für Sperrungen pornografischer Profile zwischenzeitlich förmliche Bescheide der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Mit dieser Hürde sorgte der Dienst faktisch für eine Verschlechterung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, da entsprechende Profile so ohne Zugangshürde länger online blieben als bei dem zuvor praktizierten Meldeverfahren. Bei der konzertierten Aktion hörten die Medienanstalten Twitter als verantwortlichen Host-Provider zeitgleich zu ca. 90 Profilen an. Da die meisten Inhalte im Nachgang zu den Anhörungen gesperrt wurden, erfolgten keine weiteren Maßnahmen.  

Die für die fünf reichweitenstärksten Access-Provider*innen in Deutschland zuständigen Landesmedienanstalten (LFM NRW, mabb, BLM und Medienanstalt RLP) verschickten im letzten Jahr Anhörungen an diese Anbieter*innen. Die Medienanstalt RLP war für die in Montabaur ansässige 1&1 Telecom GmbH zuständig. Hintergrund für die Anhörungen war, dass die Angebote Pornhub, Youporn sowie MyDirtyHobby Kindern und Jugendlichen freien Zugang zu Pornografie ermöglichen. Eine Alterskontrolle der Nutzer*innen fand nicht statt. Da der Mutterkonzern Aylo (früher MindGeek) die Vorschriften zum Kinder- und Jugendmedienschutz nicht umsetzt und die amerikanische Host-Providerin glaubhaft machte, eine Sperrung nicht durchsetzen zu können, sind die Access-Provider*innen aufgefordert eine Zugangssperre einzurichten. 

Über mehrere Stationen wurde die Medienanstalt RLP auf ein unzulässiges Web-Angebot mit einer Vielzahl von rassistischen und antisemitischen Aussagen aus der Reichsbürgerszene aufmerksam. Der Anbieter war zwar mit Adresse bekannt, konnte dort allerdings zu keinem Zeitpunkt angetroffen werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte den Fall eingestellt. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Host-Provider in die Pflicht zu nehmen - das Verfahren ist jedoch langwierig und voller juristischer Fallstricke. Als „Testballon“ meldete das Team Medienregulierung den Vorgang daher an die Jugendschutzbeauftragte des Host-Providers. Diese meldete sich umgehend und ließ das Angebot unverzüglich sperren.  

Private Hörfunkveranstalter haben im Dezember 2022 und Januar 2023 Spots im Auftrag der Bundesregierung ausgestrahlt, bei denen es sich auch aus Sicht der Medienanstalt RLP um unzulässige politische Werbung handelte. Als Teil der Kampagne „Die Bundesregierung informiert – so entlasten wir Deutschland“ griffen die Spots aktuelle Themen wie den Inflationsausgleich und die Energiepreisbremse auf. Im Mittelpunkt standen dabei finanzielle Entlastungen der Bundesregierung, auf die die Bürger*innen eingestimmt werden sollten. Auch in Rheinland-Pfalz waren die Spots bei vielen Sendern im Werbeblock zu hören. Grundsätzlich sind staatliche Informationen auch im Hörfunk möglich, soweit ein Informationsbedarf für die Öffentlichkeit besteht. Dies war aus Sicht der Medienanstalt RLP bei den Spots der Bundesregierung nicht der Fall. Sie berichteten ausschließlich über bereits beschlossene Entlastungen, die ohnehin automatisch bei den Betroffenen ankamen. Somit schufen sie keinerlei Informationsmehrwert für Hörer*innen und waren zur Information der Bevölkerung nicht erforderlich. Im Ergebnis sahen die Medienanstalten hierin mehrheitlich einen Verstoß gegen das Verbot politischer Werbung. Alle betroffenen rheinland-pfälzischen Hörfunkveranstalter wurden hierüber in einem Hinweisschreiben informiert. 

Erstmals hat die Medienanstalt RLP ein Stadtratsfernsehen zugelassen. Die Zulassungsnehmerin hatte von der Stadt Koblenz den Auftrag erhalten, die meist monatlich stattfindenden Sitzungen des Koblenzer Stadtrats per Livestream im Internet zu verbreiten. Die Stadt selbst darf keinen redaktionellen Einfluss auf das Programmangebot nehmen. Abgesichert wird dies durch eine entsprechende Bestätigung der Kommune.  

Die Medienanstalt RLP hatte einen Modellversuch für „DAB+ Rheinland-Pfalz regional“ ausgeschrieben. Die Versuchsausschreibung musste allerdings zurückgenommen werden, da sich nachträglich als Folge der Flutkatastrophe im Ahrtal neue Anforderungen für die Übertragung von Warnmeldungen im Katastrophenfall ergeben hatten. Die Versammlung hatte im September 2022 die Rücknahme beschlossen, wogegen eine der vier Bewerberinnen Widerspruch einlegte. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet.