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Zulassung "Piratensender" sind verboten!
Sie möchten ein Hörfunk-oder Fernsehprogramm veranstalten? Dann benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.
Sie möchten Ihr Programm terrestrisch („über Antenne“) verbreiten? Dann benötigen Sie eine Kapazitätszuweisung.
Beides bekommen Sie bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz – wir beraten Sie gerne!
Was muss ich tun, um eine Rundfunkzulassung zu erhalten?
Wie bekomme ich z.B. eine terrestrische Frequenz?
... kann zulassungspflichtiger Rundfunk sein!
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