Zulassung
"Piratensender" sind verboten!
Sie möchten ein Hörfunk-oder Fernsehprogramm veranstalten? Dann benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.
Sie möchten Ihr Programm terrestrisch („über Antenne“) verbreiten? Dann benötigen Sie eine Kapazitätszuweisung.
Beides bekommen Sie bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz – wir beraten Sie gerne!