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Zulassung

"Piratensender" sind verboten!

Sie möchten ein Hörfunk-oder Fernsehprogramm veranstalten? Dann benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.

Sie möchten Ihr Programm terrestrisch („über Antenne“) verbreiten? Dann benötigen Sie eine Kapazitätszuweisung.

Beides bekommen Sie bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz – wir beraten Sie gerne!