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Impressum

Das Impressum informiert darüber, wer für die Inhalte eines Angebots verantwortlich ist. Nutzer*innen können so die Seriosität der Angebote prüfen und bewerten. Die Impressumsangaben schaffen somit Transparenz und ermöglichen es, rechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Telemedien

Egal ob in Form eines Blogs, einer Homepage oder eines Social Media-Profils bei Instagram oder TikTok – Jede*r kann mittlerweile ein eigenes Angebot ins Netz stellen. Ein Impressum ist nicht erforderlich, wenn Angebote nur persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Sobald sich Angebote aber an eine breite Öffentlichkeit richten, muss ein Impressum vorgehalten werden. In einem Impressum wird immer mindestens die verantwortliche Person mit Anschrift genannt. Unternehmen oder Anbieter*innen von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen noch weitere Angaben hinzufügen. 

Zeitschriften, Zeitungen, Flyer

Auch auf einem Druckwerk muss erkennbar sein, wer es gedruckt oder verlegt hat. Deswegen muss hier immer ein Name oder eine Firma und eine Anschrift angegeben werden. Zusätzliche Angaben sind erforderlich, wenn ein Druckwerk regelmäßig erscheint. Regelmäßig bedeutet, dass zwischen zwei Ausgaben nicht mehr als sechs Monate liegen dürfen. Das ist zum Beispiel bei Tageszeitungen oder Zeitschriften der Fall. Im Impressum müssen dann auch die redaktionell verantwortlichen Personen mit Anschrift genannt werden. Außerdem sind zwei Mal im Jahr die wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse offenzulegen.