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Journalistische Sorgfaltspflicht

Wer ein journalistisch-redaktionelles Internetangebot betreibt, hat besondere Verantwortung und muss daher auch besondere Standards erfüllen.

Um ein Angebot als journalistisch-redaktionell im Sinne des Medienstaatsvertrags zu qualifizieren, ist es nicht an eine besondere Erscheinungsform gebunden. Es muss also nicht wie eine Zeitung für das Internet aussehen.

Gemeint ist, dass die Inhalte durch journalistisch-redaktionelle Arbeitsweise recherchiert, ausgewählt, zusammengestellt und eingeordnet werden. Die Inhalte weisen Bezüge zu aktuellen Themen auf. Solche Angebote müssen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen, wie sie etwa im Pressekodex des Deutschen Presserats zu finden sind. Anbieter müssen sorgfältig recherchieren und ihre Quellen auf Glaubwürdigkeit überprüfen. Durch das Weglassen von Informationen darf kein verzerrtes Bild entstehen. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen müssen kenntlich gemacht werden.

Die Medienanstalten haben als Hilfestellung für Anbieter*innen ein Merkblatt erstellt (s.u.).