Werbung
Werbung muss erkennbar sein!
Wo Werbung drin ist, muss Werbung draufstehen!
Der Gesetzgeber gibt einige Regeln für die Kennzeichnung von Werbung vor. Die wichtigste Regel: Nutzer*innen sollen immer erkennen können, wann es sich um Werbung handelt oder nicht. Im Fernsehen wird deswegen vor jedem Werbeblock der Schriftzug "Werbung" eingeblendet. Im Hörfunk beginnt jeder Werbeblock mit der gleichen Melodie, dem sogenannten Werbejingle. In Zeitungen und Zeitschriften ist Werbung durch das Wort "Anzeige" erkennbar. Auch im Internet muss Werbung gekennzeichnet werden. Auf Instagram beispielsweise können die Bezeichnungen "Werbung", "Anzeige" oder "bezahlte Werbepartnerschaft" verwendet werden.
Daneben gibt es noch weitere Werbeformen, die ebenfalls klar und deutlich gekennzeichnet werden müssen. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir für Sie eine Reihe von Leitfäden und Merkblättern für die einzelnen Bereiche erstellt.
Rundfunk
In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem: Auf der einen Seite gibt es öffentlich-rechtliche Sender (z.B. ARD, ZDF), die sich über den monatlichen Rundfunkbeitrag finanzieren. Auf der anderen Seite gibt es private Sender, die sich über Werbeeinnahmen finanzieren. Werbung ist somit bei privaten Sendern ein wichtiger Bestandteil des Programms. Nur so ist es möglich, die kostenlose Nutzung der Programme zu ermöglichen.
Die Medienaufsicht über diese beiden verschiedenen Systeme ist zweigeteilt: Die Medienanstalten beaufsichtigen die privaten Rundfunkveranstalter. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter werden hingegen von internen Gremien (Rundfunkrat, Fernsehrat) beaufsichtigt.
Social Media
Auch im Internet gibt es eine Reihe von Werbevorschriften. Sie sollen darüber informieren, welche Inhalte gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung veröffentlicht werden. Die Werbekennzeichnung muss je nach Art des Beitrags angepasst werden. Nur so ist Werbung immer leicht erkennbar. Für YouTube-Videos, Blogs oder Instagram-Beiträge gibt es deshalb spezielle (teilweise plattformeigene) Kennzeichnungsmöglichkeiten.
Ihre Hinweise
Die Einhaltung der gesetzlichen Werbebestimmungen überprüfen wir durch regelmäßige Programmbeobachtungen und Sichtungen von Internetangeboten. Dabei gehen wir auch Ihren Hinweisen nach.