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Tipps und wichtige Dokumente

Hier gibt es u.a. einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu den Offenen Kanälen. Zum Ansehen und Herunterladen.

OK Satzung

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes gesichert. Der Medienstaatsvertrag legt bundesweit fest, welche Voraussetzungen Medienangebote erfüllen müssen. Die Offenen Kanäle sind über das Landesmediengesetz im § 31 legitimiert. Die Rahmenbedingungen für Offene Kanäle werden in der OK-Satzung geregelt. Vor Ort erlässt jeder Verein eine konkrete Nutzungsordnung.

OK-Satzung (PDF)

OK Alltag

Für die Arbeit in den Offenen Kanälen sind folgende Dokumente essentiell und hilfreich:

Datenschutzformular bei Produzentenregistrierung (PDF)

Freistellungserklärung (PDF)

Jahresfreistellungserklärung (PDF)

Schadensmeldung 2022 (PDF)

TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten

Stadtratsfernsehen aus kommunalen Parlamenten leistet einen Beitrag zur Demokratieförderung und zur Transparenz – ganz im Sinne des Landesgesetzes RLP zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Das nachfolgende Dokument klärt über die acht größten Fragen zum Thema auf und gibt viele Antworten:

  • Warum TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
  • Welche technischen Voraussetzungen sind ideal?
  • Über welche Kanäle kann die Sitzung verbreitet werden?
  • Welche personellen Ressourcen sind im „Optimalfall“ einzuplanen?
  • Mit welchen möglichen Kosten ist zu rechnen?
  • Was kann der OK vor Ort dazu beitragen?
  • Was trägt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz bei?

Papier zum Stadtratsfernsehen (PDF)

Medienproduktion und Recht

Die Broschüre „Alles geklärt?“ gibt einen guten Überblick über das Thema „Medienproduktion & Recht“:

„Alles geklärt?“ (PDF)