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Tipps und Dokumente

Hier gibt es u.a. einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu den Offenen Kanälen. Und für die OK Geschäftsstellen einige Hilfestellungen zum Ansehen und Herunterladen.

OK Satzung

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes gesichert. Der Medienstaatsvertrag legt bundesweit fest, welche Voraussetzungen Medienangebote erfüllen müssen. Die Offenen Kanäle sind über das Landesmediengesetz im § 31 legitimiert. Die Rahmenbedingungen für Offene Kanäle werden in der OK-Satzung geregelt. Vor Ort erlässt jeder Verein eine konkrete Nutzungsordnung.

OK-Satzung 2021 (PDF)

TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten

Stadtratsfernsehen aus kommunalen Parlamenten leistet einen Beitrag zur Demokratieförderung und zur Transparenz – ganz im Sinne des Landesgesetzes RLP zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Das nachfolgende Dokument klärt über die acht größten Fragen zum Thema auf und gibt viele Antworten.

Papier zum Stadtratsfernsehen 2024 (PDF)