Hier gibt es u.a. einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu den Offenen Kanälen. Zum Ansehen und Herunterladen.
OK-Satzung
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes gesichert. Der Medienstaatsvertrag legt bundesweit fest, welche Voraussetzungen Medienangebote erfüllen müssen. Die Offenen Kanäle sind über das Landesmediengesetz im § 31 legitimiert. Die Rahmenbedingungen für Offene Kanäle werden in der OK-Satzung geregelt. Vor Ort erlässt jeder Verein eine konkrete Nutzungsordnung.
Stadtratsfernsehen aus kommunalen Parlamenten leistet einen Beitrag zur Demokratieförderung und zur Transparenz – ganz im Sinne des Landesgesetzes RLP zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Das nachfolgende Dokument klärt über die acht größten Fragen zum Thema auf und gibt viele Antworten:
Warum TV-Übertragungen aus kommunalen Parlamenten?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Welche technischen Voraussetzungen sind ideal?
Über welche Kanäle kann die Sitzung verbreitet werden?
Welche personellen Ressourcen sind im „Optimalfall“ einzuplanen?
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.