KI-Richtlinie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Präambel
Künstliche Intelligenz eröffnet der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (Medienanstalt RLP) vielfältige Chancen, innovative Lösungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Bereichen Medienbildung, Medienkompetenz und Medienregulierung zu entwickeln, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die Qualität unserer Angebote, auch in den Orten der medialen Teilhabe und bei Offenen Kanälen, kontinuierlich zu steigern.
Bei der Medienanstalt RLP kann der Bedarf bestehen, verfügbare KI-Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (hinfort: KI-Dienste) i.S. der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (hinfort: KI-Verordnung der EU) 1 zu nutzen. Zudem entspricht es der Innovationskraft der Medienanstalt RLP, nicht nur bereits bestehende KI-Dienste einzusetzen, sondern solche auch selbst zu entwickeln.
Mit dieser Richtlinie schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für den verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Einsatz von KI-Diensten. Diese Richtlinie stellt die anstaltsweiten KI-Ziele dar, legt die dafür erforderliche Kontroll- und Steuerungsstruktur (Governance) fest und definiert die KI-Managementgrundsätze.
Zweck dieser Richtlinie ist es, die Wahrnehmung von Aufgaben der Medienanstalt RLP [und von ihr beherrschter Töchter] zu verbessern und zugleich sicherzustellen, dass die Verwendung von KI-Diensten in der Medienanstalt RLP im Einklang mit den Grundwerten, auf die die Arbeit der Medienanstalt RLP nach ihren staatsvertraglichen und gesetzlichen Grundlagen ausgerichtet ist, erfolgt, um die Einführung und den Einsatz von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherzustellen, den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Diensten in der Medienanstalt RLP zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation zu fördern.
Wir setzen auf die Stärkung von KI-Kompetenz und fördern eine Kultur der Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit. KI soll unsere Arbeit bereichern, indem sie menschliche
Expertise unterstützt, jedoch niemals ersetzt. Die sorgfältige Prüfung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten gewährleistet, dass Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Integrität in allen Prozessen gewahrt bleiben. Der Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten hat für uns höchste Priorität. Wir achten darauf, dass rechtliche und ethische Standards eingehalten werden und setzen uns aktiv für die Einhaltung der europäischen und nationalen Vorgaben ein. Durch regelmäßige Schulungen und den Austausch über Best Practices stärken wir die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden und fördern die kontinuierliche Weiterentwicklung im Umgang mit KI.
Die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Einbindung eines KI-Beauftragten sichern die Qualität und Sicherheit beim Einsatz von KI-Diensten. Wir verstehen die Einführung und Nutzung von KI als gemeinschaftliche Aufgabe, die auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt und dem Ziel basiert, die Chancen der Digitalisierung zum Wohl der Gesellschaft und zur Stärkung der Meinungsvielfalt zu nutzen. Mit dieser Richtlinie bekennen wir uns zu einer ethisch verantwortungsvollen, chancengerechten und innovationsfördernden Gestaltung des digitalen Wandels in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Ziel dieser Richtlinie ist es auch, dass die Medienanstalt RLP einen Beitrag dazu leistet, die Entwicklung geschlechtergerechter, inklusiver und diskriminierungsfreier KI-Dienste zu befördern und den Einsatz von KI-Diensten, die diesen Vorgaben widersprechen, kritisch zu reflektieren und nach Möglichkeit einzudämmen.
Die Richtlinie ergeht unter Beachtung personalvertretungs- und gleichstellungsrechtlicher Mitwirkungsrechte.
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KI-Richtlinie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Materialien, Medienregulierung, Medienanstalt

Veröffentlicht am: 11.06.2025
Herausgeber*in: Medienanstalt Rheinland-Pfalz
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