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Übertragungskapazitäten

Übertragungskapazitäten sind Frequenzen oder Kanäle, über die Rundfunkprogramme übertragen werden.  Erfahren Sie hier, wie Sie Übertragungskapazitäten erhalten können.

Soll ein Rundfunkprogramm (auch) über knappe Kapazitäten wie z.B.  terrestrische Frequenzen verbreitet werden, wird hierfür (neben der Rundfunkzulassung) eine sog. Zuweisung der betreffenden Übertragungskapazität benötigt. Eine solche Zuweisung erteilt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz in der Regel nach vorheriger Ausschreibung. Bewerben sich auf eine ausgeschriebene Kapazität mehrere Interessenten, trifft die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz eine Auswahlentscheidung. Auch Plattformanbieter*innen können eine Kapazitätszuweisung erhalten, beispielsweise für DAB+.

Einzelheiten hierzu sowie zu den Zuweisungsvoraussetzungen finden Sie im Merkblatt zum Download am Fuß dieser Seite.
Achtung: Für die Nutzung von terrestrischen Frequenzen benötigen Sie neben Zulassung und Zuweisung zusätzlich eine fernmelderechtliche Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Natürlich können nur Kapazitäten zugewiesen werden, die auch „frei“ sind. Gerade bei den vorhandenen Frequenzen im UKW-Bereich kommt nur ein geringer Teil für die Veranstaltung privater Hörfunkprogramme in Betracht. Die Nutzungsmöglichkeiten sind hier beispielsweise durch Störungen von / bei bestehenden Sendern im In- und Ausland oder durch die Bedürfnisse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (SWR, Deutschlandradio) stark eingeschränkt. Zudem führt die Existenz dreier landesweiter Hörfunkketten in Rheinland-Pfalz dazu, dass nur noch in Ausnahmefällen freie Frequenzen mit zudem schwächerer Reichweite verfügbar sind. Sofern diese freien Frequenzen Regionen erreichen, die ausreichend Werbepotential und damit auch eine wirtschaftliche Grundlage für die Programmveranstaltung bieten, kommt eine Ausschreibung und Zuweisung an lokale Programmveranstalter in Betracht. 

Auch für Veranstaltungs- oder Einrichtungsrundfunk, der terrestrisch verbreitet werden soll, ist eine Zuweisung erforderlich. Bitte planen Sie hier bei der Antragstellung ausreichend Vorlaufzeit ein. In manchen Fällen muss nämlich erst ermittelt werden, ob für das Vorhaben eine freie Übertragungskapazität zur Verfügung steht.

Zu den aktuellen Ausschreibungen