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Intermediäre

Medienintermediäre sind Dienste, die Inhalte zwischen Inhalteanbieter*innen und Nutzer*innen vermitteln. Diese Inhalte werden gesammelt, ausgewählt und allgemein zugänglich präsentiert.

Im Alltag vieler Menschen spielen Soziale Netzwerke und Suchmaschinen eine immer größere Rolle. Täglich informieren sich Nutzer*innen über aktuelle Ereignisse in solchen Angeboten. Medienintermediäre sind wichtige Informationsquellen und haben somit einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Anbieter*innen von Medienintermediären müssen deshalb Regeln beachten, damit die Meinungs- und Angebotsvielfalt gewahrt wird. Im Medienstaatsvertrag werden diese Regeln für Medienintermediäre erstmalig festgelegt.

Zu den Medienintermediären zählen insbesondere Suchmaschinen (z.B. Google), Soziale Netzwerke wie Facebook oder auch News Aggregatoren. 

Regeln für Medienintermediäre

Anbieter*innen von Medienintermediären müssen zum einen transparent darlegen, nach welchen Kriterien beispielsweise Inhalte zugelassen, ausgewählt und präsentiert werden oder wie die eingesetzten Algorithmen funktionieren (Transparenzgebot). Zum anderen dürfen Medienintermediäre journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote nicht benachteiligen (Diskriminierungsverbot).

Die Landesmedienanstalten stellen sicher, dass diese und weitere Vorgaben eingehalten werden. Dazu haben sie eine Satzung erlassen, die unter unten stehendem Link abrufbar ist.

Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag