Zulassungsvoraussetzungen
So erhalten Sie eine Rundfunkzulassung.
Wer in Deutschland Hörfunk oder Fernsehen (beides ist sog. Rundfunk) veranstalten möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine Erlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Programm „nur“ über das Internet verbreiten.
Die Voraussetzungen, bei deren Erfüllung eine Rundfunkzulassung erteilt wird, sind für bundesweite TV- bzw. Hörfunkangebote im Medienstaatsvertrag (MStV) und ansonsten (für landesweite, regionale oder lokale Angebote) im Landesmediengesetz (LMG) geregelt. Eine Zusammenfassung der zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie für bundesweite Angebote sowie für landesweite, regionale oder lokale Angebote im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Ausnahmen von der Zulassungspflicht sind in § 54 MStV bzw. § 26 LMG geregelt. Sie gelten beispielsweise für Veranstaltungs- oder Einrichtungsrundfunk. Weitere Informationen können Sie für bundesweite Angebote der Checkliste am Fuß dieser Seite entnehmen, für landesweite, regionale oder lokale Angebote dem Merkblatt “Zulassungsfreier Rundfunk in RLP”.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie für Ihr Angebot eine Zulassung benötigen und/oder welche Voraussetzungen dafür gelten, können Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz wenden. Wir beraten Sie gerne.