Verfolgen und Löschen
Justiz, Medienaufsicht und Medienhäuser in RLP kämpfen gemeinsam gegen Hass im Netz. 2019 gaben die Medienanstalt und das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz den Startschuss für das Projekt „Verfolgen und Löschen“.
Seit 2019 bekämpfen Strafverfolgungsbehörden, Medienaufsicht und Medienhäuser in RLP im Rahmen der Initiative „Verfolgen und Löschen“ Hass im Netz.
Forsa-Umfragen hatten ergeben, dass Hassrede in Kommentaren, sozialen Netzwerken, Internetforen und Blogs kontinuierlich zunimmt. Die aktuelle Erhebung aus 2022 belegte, dass 80 % der Befragten bereits Hasskommentaren im Internet begegnet sind. Die Gruppe der 14- bis 24-Jährigen kennt kein Internet ohne Hasskommentare.
Die Konfrontation mit Hassrede hat weitreichende Folgen, denn sie führt zu Selbstzensur und Unsicherheiten. Es tritt ein Silencing-Effekt ein. Menschen ziehen sich aus Debatten zurück, um Angriffen auszuweichen. Bei Medienhäusern kommt es in den Online-Angeboten zu Nutzungseinschränkungen, wenn Kommentare moderiert, vorgefiltert, gelöscht oder gar nicht erst zugelassen werden. So entsteht eine Schieflage im öffentlichen Diskurs und eine Einschränkung der Meinungsvielfalt. Zugleich verhindert Filtern und Löschen die Möglichkeit, Täter*innen zu ermitteln und zu belangen.
Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Hassrede zu verfolgen, gesellschaftlich zu ächten und zurückzudrängen. Medienhäuser als Garanten von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sollen gestärkt und ermutigt werden. Zugleich will die Initiative Täter*innen sichtbar machen und durch die Sanktionierung von Hassrede eine Signalwirkung erzielen.
Kern von „Verfolgen und Löschen“ ist ein Bündnis aus Strafverfolgungsbehörden, lokalen und regionalen Medienhäusern und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz als Mittlerin und Koordinatorin. Die Strafverfolgungsbehörden richteten einen einfachen und effizienten Meldeweg über die örtlichen Polizeipräsidien ein. Die Medienhäuser nutzen diesen für das Melden von strafrechtlich relevanten Posts und Kommentierungen. Dabei haben sie lokale Kontaktpersonen in den zuständigen Staatsanwaltschaften.
Bei einer ersten Zwischenbilanz 2020 konnten die Beteiligten auf mehr als 40 Anzeigen zu strafbarer Hassrede zurückschauen. Zugleich wurde offenbar, dass die Medienhäuser auch Unterstützung bei Fragen des Umgangs mit nicht strafbarer Hassrede benötigen.
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz konzipierte daher mit ihren Teams ganztägige Workshops, die sich an den konkreten Bedarfen der Medienhäuser orientieren und diese bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen unterstützen.