Streaming
... kann zulassungspflichtiger Rundfunk sein!
Wenn Sie im Internet Bewegtbild und/oder Ton anbieten und diese Inhalte von allen Nutzer*innen zeitgleich – live – empfangen bzw. konsumiert werden sollen, dann benötigen Sie dafür wahrscheinlich eine Rundfunkerlaubnis.
Ausnahmen von der Zulassungspflicht legt der Medienstaatsvertrag für bundesweite Angebote in § 54 Abs.1 explizit fest: Betroffen sind Angebote, die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten oder die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 Nutzer*innen erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden. Hier können Sie die Checkliste (zum Download am Fuß dieser Seite) zur Orientierung heranziehen.
Für landesweit, regional oder lokal ausgelegte Angebote können Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz wenden. Wir beraten Sie gerne. So können Sie sicher gehen, dass Ihnen kein Bußgeld wegen der Veranstaltung von Rundfunk ohne Lizenz droht.
Corona-Krise: Pragmatisches Vorgehen bei Live-Streamings
Während der Corona-Krise gilt für Live-Streamings ein vereinfachtes Anzeigeverfahren zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Teilhabe. Angesichts der Absage aller kulturellen und kirchlichen Ereignisse sowie der Schließung von Bildungseinrichtungen in Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus nimmt das Live-Streaming von Ereignissen sowie von Bildungsangeboten an Bedeutung zu.
Damit solche Angebote ungeachtet der ggf. geltenden Zulassungspflicht dennoch ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können, hat sich die Direktorenkonferenz der Medienanstalten auf ein pragmatisches Vorgehen beim Live-Streaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit der Corona-Krise verständigt.
Selbstverständlich müssen dabei die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen haben verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert.
Zu den konkreten Anforderungen der Anzeige dieser Angebote stellen die Medienanstalten ein Infoblatt zur Verfügung. Das Infoblatt und das ausfüllbare PDF-Formular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.