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Streaming

... kann zulassungspflichtiger Rundfunk sein!

Wenn Sie im Internet Bewegtbild und/oder Ton anbieten und diese Inhalte von allen Nutzer*innen zeitgleich – live – empfangen bzw. konsumiert werden sollen, dann benötigen Sie dafür wahrscheinlich eine Rundfunkerlaubnis.

Ausnahmen von der Zulassungspflicht legt der Medienstaatsvertrag  für bundesweite Angebote in § 54 Abs.1 explizit fest: Betroffen sind Angebote, die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten oder die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 Nutzer*innen erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden. Hier können Sie die Checkliste (zum Download am Fuß dieser Seite) zur Orientierung heranziehen.

Für landesweit, regional oder lokal ausgelegte Angebote können Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz wenden. Wir beraten Sie gerne. So können Sie sicher gehen, dass Ihnen kein Bußgeld wegen der Veranstaltung von Rundfunk ohne Lizenz droht.