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Plattformen

Plattformanbieter*innen sind Unternehmen, die verschiedene Rundfunkprogramme oder Telemedien zu einem Gesamtangebot bündeln und dieses Nutzer*innen zur Verfügung stellen.

Plattformanbieter*innen treffen eine Auswahl der Programme und entscheiden somit, welche Inhalte Nutzer*innen zur Verfügung stehen. So können sie Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt nehmen. Die Plattformregulierung hat daher zum Ziel, die Meinungs-, Angebots- und Anbieter*innenvielfalt zu sichern. 

Bekannte Plattformanbieter*innen sind beispielsweise Kabelnetzbetreiber*innen wie die Deutsche Telekom oder OTT-Anbieter*innen (Übertragung über das Internet) wie Zattoo oder Joyn. 

Regeln für Medienplattformen

Alle Inhalteanbieter*innen sollen die Möglichkeit eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugangs zu einer Plattform haben. Wirtschaftliche Interessen dürfen hierbei gerade keine Rolle spielen. Zudem sind die Plattformen zur Transparenz verpflichtet und müssen die Kriterien der Angebotszusammenstellung offenlegen. Die Medienanstalten kontrollieren insbesondere die Einhaltung der Zugangsbedingungen und Auffindbarkeit der Angebote. 

Die Landesmedienanstalten haben eine Satzung zur Konkretisierung der Vorgaben des Medienstaatsvertrages für Medienplattformen erlassen, die unter unten stehendem Link abrufbar ist.

Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Anzeige einer Medienplattform

Anbieter*innen von Medienplattformen mit Sitz in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, diese mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz anzuzeigen. Gem. § 79 Abs. 2 MStV muss die Anzeige bestimmte Informationen enthalten, beispielsweise Angaben zur technischen und voraussichtlichen Nutzungsreichweite. Auch wesentliche Änderungen sind anzuzeigen.

Haben Sie Fragen zur Anzeige einer Medienplattform oder deren Belegung? Sprechen Sie uns gerne an.