Öffentliche Bekanntmachung der Sperranordnung vom 16.10.2026
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz erlässt gemäß §§ 14 Abs. 1 S. 1, 20 Abs. 1, Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) i.V.m. § 109 Abs. 1 und Abs. 3 Medienstaatsvertrag (MStV) in Vollziehung des Beschlusses der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 13.10.2026 eine Sperranordnung am 16.10.2026.
Die Sperranordnung ergeht als Allgemeinverfügung. Diese tritt mit Bekanntmachung am 16.10.2026 in Kraft.
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