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30.04.2025 | KJM

11. Tätigkeitsbericht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Bericht für die vergangenen zwei Jahre vorgelegt – mit klaren Entwicklungen: Die Zahl der Prüffälle im Bereich Telemedien hat sich gegenüber dem vorherigen Zeitraum beinahe versechsfacht. Auch die Anfragen und Beschwerden haben sich im Zeitraum März 2021 – Februar 2023 verdreifacht.

Einen besonderen Meilenstein des Berichtszeitraums markiert das 20-jährige Bestehen der KJM – zwei Jahrzehnte, in denen sich der Kinder- und Jugendmedienschutz grundlegend verändert hat. 2003 standen klassische Fernsehsender im Fokus der Aufsicht, problematische Inhalte ließen sich klar erfassen und regulieren. Heute dominieren globale Plattformen, soziale Netzwerke und Streamingdienste den Medienkonsum junger Menschen. Knapp vier Stunden sind Kinder und Jugendliche laut JIM Studie 2024 täglich online. Über 60 Prozent geben an, im letzten Monat mit Fake News im Internet konfrontiert worden zu sein. Die Aufsicht stellt sich der Herausforderung, die sich durch das veränderte Nutzungsverhalten ergibt: von der Kontrolle deutscher Rundfunkanbieter hin zur Regulierung internationaler Digitalkonzerne.

Prüftätigkeit Telemedien

Von März 2023 bis Februar 2025 hat die KJM 553 Telemedien-Prüffälle abschließend entschieden. Die Entscheidungen betrafen Angebote, in denen (in der Regel mehrere) Verstöße gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt worden sind. Das entspricht fast einer Versechsfachung der Telemedien-Prüffälle im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum vorigen. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um Angebote aus dem Bereich des politischen Extremismus oder um entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Eine Vielzahl der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote hatte sozialethisch desorientierende Inhalte zum Gegenstand, die durch das offensive Eintreten gegen demokratische Prozesse oder durch die Verächtlichmachung demokratischer Prozesse die freiheitlichedemokratische Grundordnung bekämpfen. Hierdurch wird die Entwicklung von Minderjährigen zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer gefährdet. In all diesen Fällen entschied die KJM, ob aufsichtsrechtliche Maßnahmen (Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren) ergriffen werden, und wenn ja, welche.

Anfragen und Beschwerden

Die Prüftätigkeit steht im Mittelpunkt der Arbeit der KJM. Das beinhaltet die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden sowie die konkrete Prüfung von Einzelfällen, die von den Landesmedienanstalten eingebracht werden. Die Zahl der regelmäßig eingehenden Anfragen und Beschwerden zu Rundfunk- und Telemedien-Angeboten sowie zu allgemeinen Themen zeigt, dass die KJM als Ansprechpartnerin für den Jugendmedienschutz fest verankert ist. Zwischen März 2023 und Februar 2025 befasste sich die KJM mit 2.212 Anfragen und Beschwerden, die schriftlich und telefonisch eingereicht wurden. Gegenüber dem vorigen Berichtszeitraum entspricht das mehr als einer Verdreifachung.

Zum vollständigen Tätigkeitsbericht


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