Weit über 300 Anträge sind bei der Landesanstalt für Medien NRW eingegangen
Am 30. September um 12 Uhr hat die Ausschreibungsfrist für das gesetzlich vorgesehene Bestimmungsverfahren für Public-Value-Inhalte von privaten Anbietern geendet. Es liegen insgesamt weit über 300 Anträge bei der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW vor, deren Mitarbeitende nun mit der Sichtung beginnen.
Als Public-Value-Angebote gelten solche, die gesellschaftlich relevante Inhalte bereitstellen, wie nachrichtliche Berichterstattung, lokale oder regionale Informationen und eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte.
Solche Public-Value-Angebote sollen zukünftig leichter auffindbar sein und so ein höheres Maß an Aufmerksamkeit bekommen.
Die Public-Value-Satzung der Medienanstalten finden Sie in der Rubrik Rechtsgrundlagen/Satzungen. Diese sieht die Veröffentlichung der Angebote, die zukünftig von der leichten Auffindbarkeit profitieren sollen, in Listen vor (jeweils gesondert für Bewegtbildangebote und Audio). Solche Angebote sind von den Anbietern von Benutzeroberflächen bei der Umsetzung der leichten Auffindbarkeit zu berücksichtigen.
Die Bestimmung und auch die Festlegung der Reihenfolge für die Listen werden von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständigem Organ der Medienanstalten anhand einer Gesamtschau festgelegt. Die verfahrensführende Anstalt ist die Landesanstalt für Medien NRW. Mit einer Entscheidung über die Vergabe wird bis Frühjahr 2022 gerechnet.