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05.10.2026 | News

Barrierefreiheit im Streaming und auf Smart TVs: Landesmedienanstalten veröffentlichen zwei Leitfäden für Anbietende und Nutzende

Wer Streamingdienste oder Smart-TVs nutzt, soll Inhalte unabhängig von Einschränkungen finden, bedienen und verstehen können. Die Landesmedienanstalten haben deshalb zwei neue FAQs veröffentlicht: einen Leitfaden für Zugangsdiensteanbietende und Hinweise für Nutzende. Beide erklären, welche Barrierefreiheitsanforderungen künftig gelten und was zu tun ist, wenn Barrieren entdeckt werden.

Ausgangspunkt sind die §§ 99a bis 99e des Medienstaatsvertrags. Sie formulieren erstmals eigenständige Barrierefreiheitsanforderungen auch an Zugangsdiensteanbietende zu audiovisuellen Mediendiensten. 

Orientierung für Anbietende 

Die Landesmedienanstalten stehen seit Längerem im intensiven Austausch mit Zugangsdiensteanbietenden. Dabei zeigt sich: Große Anbietende kennen die Vorgaben in der Regel, kleinere dagegen häufig nicht. Es besteht ein klarer Bedarf an praktischer Orientierung. Der Leitfaden fasst die gesetzlichen Anforderungen deshalb in kompakter und übersichtlicher Form zusammen und richtet sich an Anbietende, die sich einen schnellen Überblick verschaffen möchten.  

Klarheit auch für Nutzende 

Bei den Landesmedienanstalten gehen zunehmend Anfragen und Beschwerden zur Barrierefreiheit ein. Deshalb brauchen auch Nutzende verlässliche Informationen: Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Wie läuft ein Beschwerdeverfahren ab? An welche Stelle kann man sich wenden, wenn man auf Barrieren stößt? Der Hinweis für Nutzende beantwortet diese Fragen in klarer, allgemeinverständlicher Sprache.

„Wer den Weg nicht kennt, braucht keinen Vorwurf, sondern einen Wegweiser. Genau das sind die FAQs: für Anbietende, die Orientierung suchen, und für Nutzende, die wissen möchten, wo sie Barrieren melden können“, so Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Themenbeauftragte der Medienanstalten für Barrierefreiheit. „Zugang zu Medien ist essenziell, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Diese Möglichkeit müssen alle Menschen gleichermaßen haben.“ Die Bremische Landesmedienanstalt war bei der Erarbeitung der Leitfäden federführend.  

Cornelia Holsten stellte die FAQs erstmals im Rahmen der Trimediale am heutigen Freitag in Luxemburg vor.   

Die Leitfäden stehen hier zum Download bereit.  
Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen 
Christoph Burbes 
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten  
Telefon:  +49 30 2064690-22 
Mail:  presse(at)die-medienanstalten.de 
 

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