Die Medienanstalt RLP hat in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Mitte 2025 erfolgreich angeregt, eine gutachterliche Stellungnahme zur Verantwortlichkeit von Vermarktern für die Wahrung des geltenden Werberechts einzuholen. Im Rahmen der Vergabeentscheidung im Dezember 2025 wurde Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster mit der Durchführung beauftragt. Die inhaltliche Begleitung des Gutachtens übernimmt die Medienanstalt RLP.
Vermarkter bilden die Schnittstelle zwischen Werbetreibenden einerseits und Rundfunkanbieter*innen andererseits. Damit kommt ihnen eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, Spots vor ihrer Ausstrahlung auf die Einhaltung des Werberechts zu überprüfen und bei einem vermuteten Verstoß entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Gutachten soll in einem ersten Teil die Verantwortlichkeit von Vermarktern nach aktuell geltendem Recht untersuchen und in einem zweiten Teil Perspektiven für mögliche gesetzgeberische Maßnahmen entwickeln.
Für das Gutachten stellt die DLM ein Budget von 25.000 Euro zur Verfügung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich für Mitte 2026 erwartet.