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21.10.2022 | Die Medienanstalten

„Nintendo Switch“ und „Nintendo-Account-System“ sind geeignete Jugendschutzprogramme

KJM bestätigt Eignungsbeurteilung der USK

KJM bestätigt Eignungsbeurteilung der USK

Die Spiele-Konsole „Nintendo Switch“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das gilt auch für die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems. Die Nintendo Europe GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform und die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems zur Prüfung vorgelegt. Die USK beurteilte die Funktionen als geeignete Jugendschutzprogramme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). In ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Beurteilung.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „60 Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen spielen regelmäßig digitale Spiele. Hakenkreuze, Gewalt, Glücksspiel – hier lauern einige Gefahren. Unsere Schwerpunktanalyse hat gezeigt, wie wichtig altersgerechte Schutzeinstellungen sind. Dass ein großer Hersteller wie Nintendo mit gutem Beispiel vorangeht und seine Verantwortung wahrnimmt, ist erfreulich. Unser Dank geht auch an die USK, mit der wir – bildlich gesprochen – ähnlich vertrauensvoll zusammen arbeiten wie Mario mit Luigi.“

Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: „Wir freuen uns, dass die ‚Nintendo-Switch-Altersbeschränkungen‘ weiterhin die hohen deutschen Anforderungen im technischen Jugendmedienschutz erfüllen und die Prüfung der USK nun von der KJM bestätigt wurde. Jugendschutzeinstellungen stellen für den Familienalltag eine wichtige Unterstützung dar, das kindliche Spielverhalten altersgerecht und verantwortungsvoll zu begleiten. Das System ist leicht konfigurierbar und lässt sich auch praktisch per App steuern. Besonders begrüßenswert ist, dass Nintendo neben der Filterung nach Altersstufen auch Lösungen im Bereich möglicher Nutzungsrisiken wie etwa der Steuerung der Spielzeit oder der Begrenzung von Ausgaben bereithält.“

Die „Nintendo Switch“ ist eine Spielekonsole, die innerhalb eines geschlossenen Systems die Wiedergabe von Inhalten ermöglicht. Darunter fallen käuflich erworbene sowie über den Nintendo eShop heruntergeladene Inhalte. Durch Aktivierung der Jugendschutzfunktion wird je nach Alterseinstellung der Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten unterbunden.

Das Nintendo-Account -System fungiert als zentrale, online betriebene E-Commerce- und Distributions-Lösung für Endkunden. Dabei wird – abhängig vom Alter der Nutzer*innen – durch das Nintendo-Account-System das Starten von beeinträchtigenden Spielen oder Spiele-Downloads sowie bestimmte Konsolenfeatures verhindert.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der USK-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Nintendo Europe GmbH den Nutzer*innen der „Nintendo Switch“ sowie des Nintendo-Account-Systems ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an. Die Beurteilung ist befristet auf einen Zeitraum von drei Jahren.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.


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