Das Public-Value-Verfahren zielt darauf ab, privaten Rundfunk- und Telemedienangeboten, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt und damit zur demokratischen Willensbildung leisten, mehr Sichtbarkeit zu ermöglichen. Denn Vielfalt in den Medien wirkt nur dann, wenn sie auch von den Nutzenden wahrgenommen wird. Zu diesem Zweck müssen private Angebote, die den Public-Value-Status erhalten, auf Benutzeroberflächen, etwa von Smart-TVs, vereinfacht auffindbar gemacht werden.
Neben 99 bundesweiten Rundfunk- und Telemedienangeboten haben zudem 249 lokale, regionale und landesweite Anbieter einen Antrag zur Aufnahme in die Public-Value-Listungen gestellt – das sind insgesamt 30 Anträge mehr als im ersten Verfahren im Jahr 2022.
Die Bekanntgabe der privaten Public-Value-Angebote und der neuen Public-Value-Listungen erfolgt nach Abschluss der Prüfung aller Anträge voraussichtlich Mitte 2025. Alle Informationen zum Verfahren und den Kriterien für die Vergabe des Public-Value-Status finden Sie auf der Website der Medienanstalten unter
www.diemedienanstalten.de/aufgaben/vielfaltssicherung/public-value
Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter:
www.die-medienanstalten.de