Das Gericht urteilte, dass die mabb die RT DE Productions GmbH zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen habe. Nach den Gesamtumständen sei davon auszugehen, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte bei der RT DE Productions GmbH in Deutschland und nicht in Russland liege. Für die Behauptung der RT DE Productions GmbH, nur Zulieferin von Programmbestandteilen für TV Novosti gewesen zu sein, fehle es dagegen an stichhaltigen Belegen.
Die RT DE Productions GmbH kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.
Zuvor hatte das Gericht bereits im März 2022 einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH abgelehnt und schon damals nicht nur eine Interessenabwägung vorgenommen, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der ZAK festgestellt:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1187118.php
In der Folge stellte die RT DE Productions GmbH ab April 2022 den Sendebetrieb in Berlin ein; seit Februar 2023 befindet sich die RT DE Productions GmbH in Liquidation.
Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter:
www.die-medienanstalten.de.