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03.04.2024 | Die Medienanstalten

Wegweisende ZAK-Entscheidung: Erstmals sind In-Car-Entertainment-Systeme Gegenstand einer medienrechtlichen Entscheidung

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer März-Sitzung die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/ Mini und Tesla als Benutzeroberflächen eingestuft. Den „Tesla Media Player“ ordnet die ZAK außerdem als Medienplattform ein. Damit setzt die ZAK eine Wegmarke, denn erstmals hat die Kommission ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Medienangeboten von Autoherstellern ausgeübt.

Mit ihrer Entscheidung unterstreicht die ZAK den Gedanken des Gesetzgebers, dass Regulierung vom Ergebnis her kommt: Es braucht Vielfalt, die ankommt. Allein, eine Vielzahl von Angeboten schafft noch keine Vielfalt, daher greifen medienrechtliche Prinzipien, die die Auffindbarkeit von Medienangeboten sicherstellen, auch bei neuartigen Angeboten. 

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK): „Klingt erstmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht. Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.“

Dr. Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation: „Radio spielt im Auto eine zentrale Rolle. Es geht um den Zugang zu lokalen Nachrichten oder aktuellen Warnmeldungen, aber auch um die Nutzenden, die erwarten, Radio und hörenswerte Inhalte im Auto leicht aufzufinden. Mit den Anzeigen bekennen sich die Automobilhersteller zu ihrer Verantwortung, Medienvielfalt auch im Auto praktisch umsetzen zu wollen. Wir gehen davon aus und werden es auch nachdrücklich einfordern, dass andere Automobilhersteller in Kürze nachziehen.“


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