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Fernsehpionier mit Zukunft

Die Gremien der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der LMK – medienanstalt rlp haben die Veränderungen in der Eigentümerstruktur bei dem Veranstalter Rhein-Neckar Fernsehen (RNF) mit Sitz in Mannheim geprüft und festgestellt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den Gesellschafterwechsel bestehen. Damit kann das Ballungsraumprogramm RNF auf der Grundlage der erteilten Erlaubnis fortgesetzt werden.

20.02.2020

Medienanstalten bestätigen die Unbedenklichkeit des Gesellschafterwechsels bei RNF

Stuttgart / Ludwigshafen, 20.02.2020
Die Gremien der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der LMK – medienanstalt rlp haben die Veränderungen in der Eigentümerstruktur bei dem Veranstalter Rhein-Neckar Fernsehen (RNF) mit Sitz in Mannheim geprüft und festgestellt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den Gesellschafterwechsel bestehen. Damit kann das Ballungsraumprogramm RNF auf der Grundlage der erteilten Erlaubnis fortgesetzt werden.

Erstes privates Regionalfernsehen in Deutschland
Das Rhein-Neckar Fernsehen (RNF) startete im Jahr 1986 als erstes privates Regionalfernsehen und informiert seitdem tagesaktuell Zuschauer länderübergreifend über die Ereignisse des Rhein-Neckar Raums. Die Rundfunkzulassungen für den badischen Teil wurden durch die LFK, für den pfälzischen Teil durch die LMK erteilt. RNF hat sich zu einem vielgeschätzten Medium entwickelt und nicht unwesentlich zur Entwicklung einer gemeinsamen Identität der Metropolregion Rhein-Neckar beigetragen. Mit Andreas Schneider–Neureiter engagiert sich nunmehr ein Gesellschafter, der mit dem Heidelberger Softwareunternehmen SNP fest in der Ballungsraumregion verankert ist.

Förderung gibt Perspektive
Die Fortsetzung des Sendebetriebs wird wirtschaftlich nicht zuletzt durch die Entscheidung des badenwürttembergischen Landtags ermöglicht, im Rahmen des Landeshaushalts 2020/2021 der LFK insgesamt 4,2 Mio. Euro pro Jahr zur Förderung des Regionalen Fernsehens in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen. Nachdem RNF im vergangenen Jahr bereits zum zweiten Mal einen Insolvenzantrag stellen musste, konnte in einem sehr konstruktiv geführten Insolvenzverfahren in enger Abstimmung mit LFK und LMK bei laufendem Betrieb die Voraussetzungen für eine lizenzkonforme Gestaltung des Eintritts eines neuen Investors geschaffen werden.

„Wir begrüßen, dass nun eine zukunftsorientierte Perspektive für RNF geschaffen wurde“, so Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK. „Mit RNF bleibt ein wichtiger Pfeiler für die Meinungsvielfalt in der Metropolregion Rhein-Neckar und für die Regionalfernsehstruktur in Baden-Württemberg erhalten.“

Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der LMK – medienanstalt rlp fügt hinzu: „Auch im rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion erfüllt RNF eine wichtige publizistische Rolle. Wir hoffen in der neuen Konstellation auf eine langfristige Perspektive für das Ballungsraum-TV.“

Pressemitteilung als PDF zum download

Ansprechpartner für Presseanfragen:
Hans-Uwe Daumann
LMK - medienanstalt rlp
Telefon: 0621 5202 – 206
E-Mail: daumann@medienanstalt-rlp.de

Ansprechpartnerin für Presseanfragen:
Eva-Maria Sommer
Landesanstalt für Kommunikation
Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 66991 - 12
E-Mail: presse@lfk.de

Über die LMK – medienanstalt rlp
Zu den Aufgaben der LMK - medienanstalt rlp gehören, private Radio- und Fernsehveranstalter sowie
Teledienste zu lizenzieren und ihre Programme zu beaufsichtigen. Die medienanstalt rlp engagiert sich bei der Digitalisierung des Rundfunks und begleitet private Rundfunkveranstalter und Bürgermedien beim Übergang in die digitale Welt. Internet- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und Pädagogen, aber auch lebenslanges Lernen mit der mobilen Kommunikation sind Inhalte zahlreicher Initiativen der medienanstalt rlp.

Über die Landesanstalt für Kommunikation (LFK)
Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

 



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