Gefasste Beschlüsse im Umlaufverfahren des Hauptausschusses der Medienanstalt RLP: Umlauf vom 01.07.2026.
Zuweisung für zulassungsfreien Rundfunk: Dorfradio Auw an der Kyll
B E S C H E I D
Herrn Knut Aufermann werden gemäß § 31 Abs. 4 LMG von der BNetzA noch zu bestimmende UKW-Übertragungskapazitäten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zugewiesen:
- Die Zuweisung wird erteilt für die Übertragung von „Dorfradio“ in Auw an der Kyll am 22. August 2026.
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung dieser Zuweisung oder auf erneute Erteilung einer entsprechenden Zuweisung ist mit dieser Entscheidung nicht verbunden.
Zuweisung für zulassungsfreien Rundfunk: Jahreshauptversammlung der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Mendig
B E S C H E I D
Der Ahmadiyya Muslim Jamaat KdöR werden gemäß § 31 Abs. 4 LMG von der BNetzA noch zu bestimmende UKW-Übertragungskapazitäten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zugewiesen:
- Die Zuweisung wird erteilt für die Übertragung von Übersetzungsdiensten und Veranstaltungshinweisen bei der „Jahreshauptversammlung der Ahmadiyya Muslim Jamaat“ auf dem Flugplatz Mendig vom 04.-07. September 2026.
- Die Zuweisung gilt für die Dauer und den örtlichen Bereich der o.a. Veranstaltung.
- Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung dieser Zuweisung oder auf erneute Erteilung einer entsprechenden Zuweisung ist mit dieser Entscheidung nicht verbunden.