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16.11.2022 | Die Medienanstalten

Aktuelle Entscheidungen der KEK

Beteiligungsveränderungen

  • ProSiebenSat.1 Media SE
  • Just Music Fernsehbetriebs GmbH, Gute Laune TV GmbH und HV Fernsehbetriebs GmbH TV 

Zulassungen

  • SAT.1 Gold und sixx / Seven.One Entertainment Group GmbH

De-minimis-Fälle

  • Zulassung OUTtv / PRO-FUN Media GmbH 
  • Zulassung BonGusto / Passion TV GmbH
  • Zulassung Nasch Kinomir, Telebom und Teledom / RTV Broadcast & Content Management GmbH

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 269. Sitzung entschieden, dass den folgenden Beteiligungsveränderungen und Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: 

Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media SE

Die MFE MEDIAFOREUROPE N.V. und die von ihr kontrollierte Mediaset España Comunicación S.A. („MFE/Mediaset ESP“) haben ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE weiter ausgebaut: Im Mai 2022 haben MFE/Mediaset ESP ihre Anteile von 19,11 Prozent – so der zuletzt von der KEK genehmigte Stand – auf zwischenzeitlich insgesamt 24,26 Prozent erhöht. Diese Beteiligung wurde im November 2022 auf 22,72 Prozent reduziert. 

Erhöht haben sich dagegen die nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der MFE/Mediaset ESP zuzurechnenden Stimmrechte aus Finanzinstrumenten (Erwerbsrechte im Zusammenhang mit Kauf-/
Verkaufsoptionen, Wertpapierleihe). Diese vermitteln nach den Vorschriften des WpHG nunmehr in Summe 6,29 Prozent der Stimmrechte. Finanzinstrumente sind jedoch für die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung nicht entscheidend, da mit ihnen aktuell keine Kapitalanteile oder ausübbaren Stimmrechte im Sinne der §§ 62, 63 des Medienstaatsvertrags (MStV) verbunden sind. Durch die bestehenden Finanzinstrumente hat sich die MFE aber den Zugriff auf weitere Unternehmensanteile gesichert. Sollte MFE konkrete Schritte zur Erhöhung der Anteile auf über 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte durch Zukauf von Aktien oder Ausübung von Finanzinstrumenten einleiten, so ist dies vor dem Vollzug anzuzeigen. 

Die MFE wird von der Fininvest S.p.A., der Familienholding von Silvio Berlusconi, kontrolliert und ist an den zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehörenden Veranstalterinnen nur mittelbar beteiligt. Voraussetzung für eine Zurechnung der Programme der Sendergruppe auf dieser höheren Beteiligungsstufe ist, dass es sich bei der MFE und der ProSiebenSat.1 Media SE um verbundene Unternehmen im Sinne des Aktienrechts handelt. MFE verfügt(e) mit einem zwischenzeitlichen Kapitalanteil von insgesamt 24,26 Prozent sowie aktuell 22,72 Prozent über keine Stimmrechtsmehrheit bei der ProSiebenSat.1. Media SE. Auch liegen derzeit keine Anhaltspunkte für einen der Beherrschung vergleichbaren Einfluss der MFE, etwa durch personelle Verflechtungen auf der Leitungsebene, Zustimmungsvorbehalte oder enge Zulieferbeziehungen, vor. Der MFE und damit auch Silvio Berlusconi sind die Programme der ProSiebenSat.1-Gruppe daher derzeit nicht zuzurechnen. 

Beteiligungsveränderung / Just Music Fernsehbetriebs GmbH, Gute Laune TV GmbH und HV Fernsehbetriebs GmbH 

Bei der High View Holding GmbH hat ein Gesellschafterwechsel stattgefunden: Die bisherige Gesellschafterin Leslie Grace & Co. hat ihre 50-prozentige Beteiligung auf die AT Media Holding GmbH übertragen. Die restlichen 50 Prozent der Anteile hält weiterhin die Almatex Privatstiftung. Die High View Holding GmbH ist die Muttergesellschaft der Veranstalterinnen Just Music Fernsehbetriebs GmbH (Deluxe Music, Jukebox und RCK TV), Gute Laune TV GmbH (Gute Laune TV) und HV Fernsehbetriebs GmbH (Bergblick). 
Die neue Gesellschafterin AT Media Holding GmbH veranstaltet auf Grundlage von Lizenzen der österreichischen Regulierungsbehörde KommAustria die Fernsehprogramme Schlager Deluxe und Waidwerk. Die Programme sind auch in Deutschland empfangbar. Gesellschafter der AT Media Holding GmbH sind Alexander Trauttmansdorff mit 89,5 Prozent und Mathias Trauttmansdorff mit 10,5 Prozent der Anteile. Alexander Trauttmansdorff ist Gründer und Geschäftsführer der High View Gruppe.

Zulassung SAT.1 Gold und sixx / Seven.One Entertainment Group GmbH 

Die Seven.One Entertainment Group GmbH hat für ihr Programm SAT.1 Gold bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und für ihr Programm sixx bei der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) Zulassungsverlängerungen beantragt. Beide Unterhaltungsspartenprogramme richten sich an eine weibliche Zielgruppe und werden frei empfangbar verbreitet. Die Seven.One Entertainment Group GmbH veranstaltet auch die Programme ProSieben, SAT.1, kabel eins, ProSieben MAXX, kabel eins Doku und ran.de. Ihr Mutterkonzern ist die ProSiebenSat.1 Media SE.

De-minimis-Fälle

In den Zulassungsverfahren für die Programme OUTtv der PRO-FUN Media GmbH, BonGusto der Passion TV GmbH sowie Nasch Kinomir,Telebom und Teledom der RTV Broadcast & Content Management GmbH war eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung durch die KEK nicht erforderlich: Die beantragten Programme erreichen nicht die in der De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 3 Medienstaatsvertrag (Zulassungs-RL) festgelegten Schwellenwerte. Für sie war, gemessen an den Kriterien der Zulassungs-RL, nur eine geringe Nutzung zu ermitteln bzw. zu prognostizieren. Die KEK hat daher den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsanträge erklärt.  
 

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.


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