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28.11.2022 | Die Medienanstalten

„GigaTV“ verwendet geeignetes Jugendschutzprogramm

KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM

KJM überprüft Eignungsbeurteilung der FSM

Im Video-Angebot der TV- und Entertainmentplattform „GigaTV“ wird ein Jugendschutzprogramm eingesetzt , das den deutschen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Vodafone GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform zur Prüfung vorgelegt. Nachdem die FSM die Funktionen als geeignetes Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beurteilt hatte, wurde diese Einschätzung von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Streamen liegt im Trend, gerade bei jungen Menschen. Darum ist Kinder- und Jugendschutz hier nicht Kür, sondern Pflicht. Wir freuen uns, dass mit ‘GigaTV‘ eine weitere wichtige Anbieterin ein geeignetes Jugendschutzprogramm einsetzt.“

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „GigaTV bietet Inhalte für die ganze Familie. Wir freuen uns daher über das Engagement unseres Mitglieds Vodafone, Familien mit den von uns geprüften Jugendschutz-Features einen effektiven Schutz zu bieten und Eltern in ihrer Verantwortung im Jugendmedienschutz sowie bei der Medienerziehung zu unterstützen. Das eingesetzte Jugendschutzprogramm ermöglicht mittels Jugendschutz-PIN einen altersdifferenzierten und benutzerfreundlichen Zugang zu Telemedien innerhalb eines geschlossenen Systems. Das zeigt auch: Anbieter wie Vodafone sehen Jugendschutz als zentrales Qualitätsmerkmal – das ist richtig und wichtig.“

Bei „GigaTV“ handelt es sich um ein geschlossenes System. Den Kund*innen wird der Zugang zu Video-On-Demand-Inhalten sowie zu Live-TV-Programmen ermöglicht. Im Rahmen der Jugendschutzfunktion von „GigaTV“ können Altersbeschränkungen für die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 konfiguriert werden, die den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten beschränken. Damit entspricht „GigaTV“ den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidung überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Vodafone GmbH den Nutzer*innen des Video-Abonnement-Angebotes „GigaTV“ ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.


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