Nach oben

zurück zur Übersicht

29.03.2023 | Medienkompetenz

Instagram ab 13, WhatsApp ab 16 und YouTube ab 18?

Immer wieder erreichen klicksafe Anfragen zum Thema Mindestalter. Viele Eltern und Pädagog*innen wissen mittlerweile, dass die beliebten Apps erst ab 13, 16 oder 18 Jahren erlaubt sind. Verwirrend sind dabei die unterschiedlichen Altersgrenzen und der Fakt, dass viele Kinder und Jugendliche diese Apps dennoch nutzen. Wir erklären, warum Anbieter wie TikTok, Snapchat und Spotify ein Mindestalter festlegen. Und warum das Mindestalter keine Auskunft darüber gibt, ab wann Kinder diese Dienste nutzen sollten.

Bitte beachten Sie: Im Februar 2024 kündigte WhatsApp die Absenkung des Mindestalters in der EU von 16 auf 13 Jahre an. Unser Artikel erschien am 29. März 2023. Die Überschrift dieses Artikels bezieht sich auf das Mindestalter bei WhatsApp zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels.

Altersfreigaben sind uns aus unserem Alltag wohlbekannt. Auf jeder DVD oder BluRay prangt gut sichtbar ein Aufkleber der FSK. Alkohol und Tabak werden in Geschäften nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft. Und wer im Internet auf Pornografie zugreifen will, muss bestätigen, über 18 Jahre alt zu sein. Alle diese Regelungen haben den Sinn, Heranwachsende vor Einflüssen zu schützen, die ihre Entwicklung negativ beeinträchtigen könnten. Bei der Festlegung des Mindestalters auf digitalen Plattformen sind jedoch andere Gründe ausschlaggebend. 

Warum geben Internetplattformen ein Mindestalter an?

Das Mindestalter ist in der Regel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienste festgelegt. Die Unternehmen halten es dort fest, um ihren Pflichten im Bereich Schutz von Minderjährigen nachzukommen. Denn verschiedene Gesetze verbieten die Verarbeitung persönlicher Daten von Kindern. Dazu gehört zum Beispiel die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Oder sie legen fest, dass Plattformen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einholen müssen, wenn Kinder sie benutzen. Das ist zum Beispiel beim Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) aus den USA der Fall, bei dem keine personenbezogenen Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Zustimmung der Eltern verarbeitet werden dürfen.

Diese Gesetze schützen die Rechte von Kindern zum Schutze ihrer Online-Privatsphäre. Für Unternehmen haben sie allerdings einen großen Nachteil: die Implementierung von zuverlässigen Altersverifikationen bereitet Aufwand und Kosten. Hinzu kommt, dass die meisten Dienste ein Geschäftsmodell verfolgen, in dem die Verarbeitung persönlicher Daten eine wichtige Rolle spielt. Die Dienste befinden sich also in einem Dilemma: Einerseits müssen sie geltendes Recht befolgen, sonst drohen rechtliche Folgen und Strafzahlungen. Andererseits möchten sie nicht Altersverifikationssysteme verwenden und auf Einnahmen verzichten. Die pragmatische Lösung für Unternehmen ist daher, ein Mindestalter vorzuschreiben.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird u.a. festgelegt, dass ein Dienst zum Beispiel erst ab 13 Jahren genutzt werden darf. Fortan tut das Unternehmen so, als gäbe es keine Personen unter 13 mehr auf der Plattform. Wer unter 13 ist und den Dienst trotzdem nutzt, verstößt gegen die allgemeinen Geschäftbedingungen.

Warum ist das Mindestalter teilweise unterschiedlich hoch?

In der Regel gibt es bei den populären Internetplattformen ein Mindestalter von 13 Jahren, 16 Jahren oder 18 Jahren. Die verschiedenen Plattformen legen dabei unterschiedliche Gesetze zugrunde.

Ab 13 Jahren: Zum Beispiel Facebook, Instagram und TikTok. Diese Dienste orientieren sich am Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) aus den USA. In diesem Gesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass Plattformen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen müssen, bevor sie Daten von Kindern verarbeiten dürfen. Als Kind gilt laut COPPA jede Person unter 13 Jahren.

Bitte beachten Sie: Der nun folgende Abschnitt zu WhatsApp entspricht dem Stand vom 29. März 2023 (Erscheinungsdatum des Artikels). Im Februar 2024 hat WhatsApp das Mindestalter angepasst und es liegt nun bei 13 Jahren.
Ab 16 Jahren:
Zum Beispiel WhatsApp. Diese Altersgrenze orientiert sich an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der DSGVO werden ähnliche Anforderungen gestellt wie im COPPA. Zum Beispiel, dass Dienste die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen müssen. Allerdings liegt die dafür festgelegte Altersgrenze in der DSGVO bei 16 Jahren.

Ab 18 Jahren: Zum Beispiel YouTube (ohne Einverständnis der Eltern), Netflix und Spotify. Die hier aufgeführten Dienste legen 18 Jahre als Mindestalter fest. Allerdings dürfen auch jüngere Personen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten sie nutzen. So darf man zum Beispiel mit 16 Jahren einen YouTube-Account anlegen. Allerdings darf man ihn erst nutzen, wenn die Eltern zugestimmt haben. Erst ab 18 Jahren ist keine Einwilligung der Eltern mehr nötig.
Warum genau diese Dienste sich für ein Mindestalter von 18 Jahren entschieden haben, ist nicht ganz klar. Eventuell liegt es daran, dass auf diesen Plattformen Inhalte angeboten werden, die Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Zum Beispiel ein Film mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren auf Netflix.

Schützt das Mindestalter Kinder und Jugendliche?

Die per Gesetz definierten Mindestalter (13 und 16 Jahre) sollten ursprünglich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Gesetze sollten dazu führen, dass Plattformen besser für ihre minderjährigen Nutzer*innen sorgen, beispielsweise ihre Privatsphäre besonders schützen und ihre Vertrauenseeligkeit nicht ausnutzen. Leider haben die Gesetze nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. Die Anbieter reagierten auf die Gesetze, indem sie Minderjährige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Dienste von der Nutzung ausschließen oder durch Verweis auf die Zustimmung Eltern in die Verantwortung nehmen.

Bietet das Mindestalter eine gute Orientierung für Eltern?

Das Mindestalter in digitalen Diensten ist keine pädagogischen Einschätzung. Es ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben vor allem im Bereich des Datenschutzes. Daher ist das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltene Mindestalter in der Regel keine sinnvolle Orientierung für Erziehungsberechtigte. Wenn ein Dienst als Mindestalter 13 Jahre angiebt, heißt das nicht, dass der Dienst geprüft und für Kinder ab 13 Jahren empfohlen wurde. Umgekehrt sind Dienste mit einem Mindestalter von 16 Jahren nicht per se inhaltlich ungeeignet für jüngere Personen. Eltern sollten sich daher vor der Entscheidung für oder gegen einen Dienst über die Inhalte und die möglichen Nutzungsrisiken des Dienstes informieren.

Wie kann ich entscheiden, ab wann ein Dienst für mein Kind geeignet ist?

Leider gibt es auf diese Frage keine einfache und allgemeingültige Antwort. Vielmehr kommt es auf den Entwicklungsstand und das Verantwortungsbewusstsein des Kindes an. Es spielt eine erheblich Rolle, ob Eltern die Dienste gemeinsam sicher einstellen und mit ihren Kindern Risiken besprechen und Verhaltensregeln festlegen. Auch ist es ein wichtiger Faktor, ob die Kinder ihre Geräte unbeaufsichtigt nutzen oder unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten.

Unsere Checkliste „Ist mein Kind fit für ein eigenes Smartphone?“ hilft Eltern dabei einzuschätzen, ob ihr Kind bereits die nötigen Kompetenzen für eine sichere Smartphonenutzung entwickeln konnte.

Wenn Sie Kindern die Nutzung von Online-Plattformen erlauben, beachten Sie folgende Punkte:

  • Richten Sie den Account gemeinsam mit Ihrem Kind ein. Schenken Sie besonders den Bereichen Privatsphäre und Sicherheit Aufmerksamkeit. Zeigen Sie die Möglichkeiten zum Melden und Blockieren. Anleitungen für sichere Einstellungen vieler Webangebote und Geräte finden Sie auf www.medien-kindersicher.de und www.saferinternet.at/privatsphaere-leitfaeden.
  • Stellen Sie klare Regeln für die Nutzung auf. Diese sollten sowohl inhaltliche Aspekte umfassen z.B. keine privaten Details preisgeben, nicht beleidigen, keine unangemessenen Inhalte oder Bilder und Videos von anderen verbreiten. Aber auch für die Nutzungsdauer sind Regeln sinnvoll z.B eine täglich maximale Nutzungsdauer einstellen und medienfreie Zeiten im Alltag festlegen. Bei dem gemeinsamen Aushandeln der Regeln kann www.mediennutzungsvertrag.de helfen.
  • Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Austausch. Erkundigen Sie sich regelmäßig danach, was ihr Kind im Internet macht und erlebt. So bekommen Sie mit, wenn es Probleme gibt und können helfen. Andererseits können Sie so auch bemerken, dass ihr Kind manche Schutzeinstellungen mit der Zeit vielleicht nicht mehr benötigt und die Vereinbarungen anpassen.
  • Machen Sie Ihr Kind mit Hilfsangeboten vertraut. Egal wie gut das Eltern-Kind-Verhältnis ist, es kann immer vorkommen, das ein Kind sich aus Angst oder Scham seinen Eltern nicht anvertraut. In dem Fall sollten Kinder, anonyme, kostenlose und unverbindliche Hilfsangebote kennen. Dazu gehören die Nummer gegen Kummer, JUUUPORT und jugend.support.

Weitere Informationen von klicksafe


Haben Sie Fragen zu diesem Artikel?

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns, wenn wir ihnen weiterhelfen können.
[info]@klicksafe.de


Weitere Meldungen

Medienkompetenz |

Hass, Hetze und Diskriminierung finden im Netz immer mehr Raum und bedrohen nicht nur die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern auch die Grundfesten…

Weiterlesen
Medienkompetenz |

Der Expert Summit „NextGen Media – Digitale Trends im Fokus des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ fand am 19. März 2024 in Berlin statt. Ziel war es,…

Weiterlesen