Mit Public-Value-Angeboten sind diejenigen Angebote gemeint, „die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“. Eingeschlossen sind sowohl lokale, regionale als auch bundesweite Angebote. Und die können zum Beispiel Nachrichten, Berichte über Politik- und Zeitgeschehen oder Informationen über Lokales und Regionales umfassen. Auch eigenproduzierte, in Europa hergestellte oder barrierefreie Inhalte gehören dazu. Die Angebote müssen im Rundfunk oder in Telemedien ausgestrahlt werden. Bestimmt werden die Public-Value-Angebote nach § 84 Abs. 5 Medienstaatsvertrag (MStV) durch die Landesmedienanstalten.
Wie legen die Landesmedienanstalten die Public-Value-Inhalte fest?
Public-Value-Angebote werden in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Rundfunk- und Telemedienanbieter beantragen den Public-Value-Status für einzelne Angebote. Über die Anträge entscheidet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Seit Ende August läuft das zweite Public-Value-Bestimmungsverfahren. Der Ausschreibungszeitraum endet am 10. Oktober 2024, 12 Uhr (MEZ). Die Landesanstalt für Medien NRW ist die verfahrensführende Medienanstalt.
Unterlagen zum Download
Ausschreibung
Ausschreibung Public-Value-Bestimmungsverfahren 2024/2025
Antragsunterlagen Bewegtbild
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Bewegtbild
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Bewegtbild
Antragsunterlagen Hörfunk
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Hörfunk
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Hörfunk
Antragsunterlagen Telemedien
Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Telemedien
Informationsblatt zum Antrag auf Bestimmung als Public-Value-Angebot: Telemedien
FAQs