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14.03.2023 | Die Medienanstalten

Monitoring von Vielfalt und Meinungsmacht

Austausch mit bidt-Wissenschaftlern über Ansätze für eine kontinuierliche medienübergreifende Identifikation von Meinungsmacht und Vielfaltsdefiziten  

Austausch mit bidt-Wissenschaftlern über Ansätze für eine kontinuierliche medienübergreifende Identifikation von Meinungsmacht und Vielfaltsdefiziten

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat sich im Rahmen ihrer Februarsitzung mit den Wissenschaftlern Prof. Dr. Birgit Stark (JGU Mainz) und Prof. Dr. Carsten Reinemann (LMU München) über Ansätze für ein kontinuierliches medienübergreifendes Monitoring bezüglich der Entstehung und des Vorliegens von Meinungsmacht ausgetauscht. Ausgangspunkt für das Fachgespräch war das von den Wissenschaftlern betreute Projekt „Messung von Meinungsmacht und Vielfalt im Internet: Pilotprojekt zur publizistischen Konzentrationskontrolle“ des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt).

Der allein an die Veranstaltung von bundesweitem linearen Fernsehen anknüpfende Ansatz des gegenwärtigen Medienkonzentrationsrechts ist unzureichend. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit an der Entwicklung eines neuen, crossmedial ausgerichteten Rechtsrahmens. Dabei stehen vor allem Phänomene im Onlinebereich im Fokus. Wie aber können Veränderungen von Meinungsvielfalt und Meinungsmacht im Internet beobachtet, nachgewiesen und in die Vielfaltssicherung der KEK integriert werden? Wie kann die Meinungsmacht von Medienintermediären ermittelt und bei der Regulierung berücksichtigt werden?

Die Antworten hierauf könnte ein „Meinungsmacht-Monitor“ liefern: Prof. Dr. Reinemann und Prof. Dr. Stark haben anhand ihrer Forschungsergebnisse dargestellt, wie auf empirischer Grundlage Gefährdungspotentiale für die Vielfalt und die Entstehung von Meinungsmacht medienübergreifend aufgezeigt werden können. Denn nur wenn bekannt ist, wo Beeinträchtigungen zu verorten sind, kann diesen auch effektiv begegnet werden. Anknüpfungspunkt sind dabei nicht einzelne Medienangebote oder Mediengattungen, vielmehr steht die individuelle Angebotsnutzung im Mittelpunkt.

Für eine evidenzbasierte Regulierung, die mediale Meinungsmacht umfassend in den Blick nimmt, sind gewisse Grundannahmen zu treffen. Vorgeschlagen werden beispielsweise die Fokussierung auf informierende Mediennutzung und politische Öffentlichkeit, eine Trennung von Angebot und Nutzung, eine Abkehr von einer Gewichtung nach Mediengattungen sowie die Trennung von Markt- und Meinungsmacht. Da es für Meinungsmacht mehrere Indikatoren gibt, ist in einem solchen System auch kein Platz für harte Schwellenwerte, an deren Erreichen Gefährdungsvermutungen geknüpft werden.

Der Medienvielfaltsmonitor der Medienanstalten enthält bereits einige der Kernkomponenten des von den Wissenschaftlern vorgestellten Modells und könnte einem solchen als Grundlage dienen. Die Idee einer regelmäßigen und kontinuierlichen crossmedialen Gefährdungseinschätzung durch die KEK bezogen auf Beeinträchtigungen der freien Meinungsbildung ist auch Bestandteil der aktuellen Reformüberlegungen der Länder.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.


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