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02.03.2023 | Die Medienanstalten

Stellungnahme der KEK zum Entwurf des European Media Freedom Act (EMFA)

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat zum Entwurf des European Media Freedom Act (EMFA) öffentlich Stellung genommen. Die KEK ist als Organ der Landesmedienanstalten zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die KEK grundsätzlich das Anliegen der Europäischen Kommission, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien in Europa zu schützen und zu stärken. Der Entwurf des EMFA bedarf jedoch aus Sicht der KEK dringend einer grundlegenden Überarbeitung.

Fragen der Vielfaltssicherung sowie des Meinungs- und Medienpluralismus können nicht ohne Weiteres auf die Binnenmarktkompetenz der EU gestützt werden. Die KEK unterstreicht vielmehr, dass mediale Vielfaltssicherung zum Kern der zu achtenden nationalen Identität gehört. Auf Deutschland bezogen schließt dies die föderale Ordnung mit ein. 

Nach Ansicht der KEK berücksichtigen die im Entwurf des EMFA angelegten Interventionsmöglichkeiten der Kommission die Aufsichtsstrukturen, Zuständigkeiten und Besonderheiten auf nationaler Ebene nicht ausreichend. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf den Grundsatz der Staatsferne. Entsprechendes gilt für die Leitlinien-Kompetenz der Kommission zur Herausgabe nationaler Kriterien für die Bewertung der Auswirkungen der Medienmarktkonzentration. 

Die vollständige Stellungnahme der KEK ist hier abrufbar.


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