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25.03.2022 | Die Medienanstalten

Vor der Zeitenwende im Medienkonzentrationsrecht? KEK veröffentlicht 23. Jahresbericht

 

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat heute ihren 23. Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die KEK hat im vergangenen Jahr 44 Prüfverfahren abgeschlossen. Weitere inhaltliche Schwerpunkte ihrer Tätigkeit waren die Erarbeitung der De-minimis-Richtlinien nach dem Medienstaatsvertrag und des siebten Medienkonzentrationsberichts sowie Fragen der Nutzungserfassung von Streaming-Angeboten. 

De-minimis-Richtlinien der KEK greifen

Die KEK hat von ihrer Ermächtigung im Medienstaatsvertrag Gebrauch gemacht und De-minimis-Richtlinien erlassen. Diese ermöglichen es der KEK, in Bagatellfällen auf eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung zu verzichten. Die Zulassungs-Richtlinie und die Meldepflicht-Richtlinie sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und haben sich bereits in der Praxis bewährt: In acht Zulassungsfällen konnte eine Prüfung entfallen, da die ermittelte oder prognostizierte Nutzung der beantragten Programme unterhalb der in der Zulassungs-Richtlinie festgelegten Schwellenwerte lag. Die Meldepflicht-Richtlinie für geringfügige Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen entfaltet dagegen vor allem außerhalb von Prüfverfahren ihre Wirkung, da sie bereits die Anzeigepflicht für die Veranstalter entfallen lässt. 

7. Medienkonzentrationsbericht zeigt Nutzungswandel und Reformbedarf

Die KEK war im Berichtsjahr 2021 zudem mit der Erstellung des siebten Konzentrationsberichts befasst. Der Bericht wurde am 15. März 2022 veröffentlicht (s. KEK-Pressemitteilung 1/2022). Darin stellt die KEK unter anderem den grundlegenden Wandel bei der Mediennutzung ausführlich dar. Klassische Medienangebote, wie lineares Fernsehen und Tageszeitungen, verlieren zunehmend an Nutzungszeit und Nutzern, Video-Streaming-Dienste und weitere Angebote im Onlinebereich profitieren. Das gegenwärtige Medienkonzentrationsrecht hat auf diese Entwicklungen praktisch keine Antworten. Der Konzentrationsbericht gibt wie gewohnt auch einen Überblick über Entwicklungen in den Medienmärkten und die wichtigsten Unternehmen.

Erfassung von Streaming-Nutzung immer wichtiger

Erneut hat sich die KEK im Berichtsjahr mit den Möglichkeiten einer vollständigen Erfassung der Bewegtbild-Nutzung sowie der Streaming-Nutzung befasst. Das von der KEK hierzu in Auftrag gegebene Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) wurde im März 2021 veröffentlicht und ist auf der Webseite der KEK abrufbar. Im Anschluss daran ist die KEK in einen vertieften Austausch mit der AGF Videoforschung getreten. Von Seiten der KEK wird insbesondere zu beobachten sein, welche veränderten Anforderungen an die Nutzungserfassung sich aus dem gegenwärtig zur Diskussion stehenden neuen Konzept für die Medienkonzentrationskontrolle ergeben.

Zentrales Thema im laufenden Jahr: neue Ansätze für das Medienkonzentrationsrecht

Die Länder erarbeiten derzeit ein Konzept für ein neues Medienkonzentrationsrecht. „Das neu angedachte Modell sollte nicht nur eine präventive und effektive Konzentrationskontrolle gewährleisten, sondern auch den Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Kern absichern“, so der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis. „Gerade dieser Prozess scheint durch Faktoren der digitalen Desinformation heute mehr denn je gefährdet zu sein. Dies bedroht aber die Funktionsfähigkeit des demokratischen Gemeinwesens, welches auf das Prinzip der freien Willensbildung in einer informierten Gesellschaft angewiesen ist.“ Zu dem bislang noch intern mit Experten diskutierten Ansatz hat die KEK am 15. März 2022 eine erste Stellungnahme abgegeben. 

Der Jahresbericht enthält neben den genannten Punkten einen Faktenteil mit Übersichten zur Entwicklung des bundesweiten Programmangebots, zur Mediennutzung und den wichtigsten Veranstaltergruppen im bundesweiten Fernsehen.

Eine PDF-Version des 23. Jahresberichts der KEK ist hier abrufbar.


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