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15.07.2025 | Aktuelles

Vorgehen gegen Mirror-Domain „Kalifat.io“

Hinsichtlich des Angebots „Kalifat.com“ hatte die Medienanstalt RLP mit den Medienanstalten der Länder Bayern, Berlin und Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen Ende Juni Sperrverfügungen gegen die reichweitenstärksten Access-Provider im Bundesgebiet erlassen.

Zwar kamen Telekom, Tele Columbus, Vodafone sowie die in Rheinland-Pfalz ansässige 1&1 Telecom GmbH den Sperrverfügungen in Bezug auf das Angebot nach, hierauf reagierte der Inhalteanbieter allerdings mit der Umleitung seines Angebots auf die neue Domain „kailfat.io“. Um auch den Zugang zu dieser Domain schnellstmöglich zu blockieren, leiteten die Medienanstalten Ende Juli weitere Verfahren hinsichtlich dieser „Mirror-Domain“ ein. 

Weil das Erstellen sog. „Mirror-Domains“ ein bekanntes Phänomen zur Umgehung von Sperrverfügungen darstellt, sieht der 6. MÄStV, der am 1. Dezember diesen Jahres in Kraft treten soll, vor, solche Spiegelangebote künftig in beschleunigten Verfahren sperren zu lassen.

 Nach Prüfung der Medienanstalten handelt es sich bei „Kalifat.com“ bzw. „Kalifat.io“ um Angebote, die die Kommunikation der verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) fördert. Die HuT strebt die Errichtung eines globalen Kalifats an. Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 10. Januar 2003 wurde der HuT jegliche Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Begründet wurde dies mit der Ideologie der HuT. Sie richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und befürwortet die Anwendung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange.


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[kommunikation]@medienanstalt-rlp.de


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