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21.02.2025 | Medienkompetenz

Wie wirkt der Digital Services Act auf unser Internet?

Seit einem Jahr gilt in der EU der Digital Services Act (DSA). In vielen, aktuellen Debatten rund um die Internetsicherheit wird auf den DSA verwiesen. Zum Beispiel, wenn es um Desinformationskampagnen geht. Oder um den besorgniserregenden Einfluss einzelner Personen wie Elon Musk oder Mark Zuckerberg auf große Social-Media-Plattformen. Was bewirkt der DSA genau? Vor welchen Gefahren schützt uns das Gesetz? Und was hat es mit den Zensur-Vorwürfen auf sich?

Der Digital Services Act (kurz DSA) ist eine Verordnung, die seit dem 17. Februar 2024 für alle Unternehmen im Internet rechtskräftig gilt. Dabei ist es egal, ob der Sitz der Online-Anbieter in der Europäischen Union (EU) liegt oder nicht. Sobald sie ihren Dienst in der EU anbieten, müssen sie die Vorgaben des DSA befolgen. Mit dem DSA möchte die Europäische Union erreichen, dass die Rechte aller Menschen durch Internet-Plattformen gewahrt werden. Alle Bürger*innen sollen den digitalen Diensten, die sie benutzen, vertrauen können. Und alle Menschen sollen sich sicher im Internet bewegen können, ganz egal, welche digitalen Dienste sie nutzen. Zwar wird in der Berichterstattung meist über den DSA im Bezug auf Social-Media-Plattformen berichtet. Der DSA gilt aber auch für große Online-Marktplätze und Suchmaschinen.

In Deutschland ist der DSA als Digitale-Dienste-Gesetz in die nationale Rechtssprechung übersetzt worden. Die koordinierende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Als unabhängige Koordinierungsstelle (Digital Service Coordinator) ist sie dafür verantwortlich, die Einhaltung der Vorschriften zu beaufsichtigen. Bürger*innen können hier auch Beschwerde einlegen, wenn sie der Meinung sind, einen Verstoß gegen den DSA gefunden zu haben.

Wie stellt der DSA sicher, dass alle Menschen geschützt sind?

Im Rahmen des DSA sind besonders die großen Online-Plattformen verpflichtet, regelmäßig darzulegen, dass sie geeignete Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um illegale oder schädliche Inhalte in ihren Diensten zu verhindern. Dazu müssen sie zum Beispiel Risikoberichte vorlegen, aus denen ersichtlich wird, welche Risiken es gibt und wie die Plattform darauf reagiert. Ob die Dienste ihren Verpflichtungen in angemessener Weise nachkommen, wird von verschiedenen Stellen, wie zum Beispiel in Deutschland von der Bundesnetzagentur oder der Europäischen Kommission geprüft.

Die deutsche Übersetzung des DSA umfasst 102 Seiten. Daraus wird bereits ersichtlich, dass es sich bei der Verordnung um ein sehr umfangreiches Regelwerk handelt. Wir werden hier drei Beispiele nennen, wie der DSA sich auf unsere Internetnutzung auswirkt. Neben den hier genannten Beispielen gibt es noch viele weitere Themen, die vom DSA berührt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Datenschutz, algorithmische Empfehlungssysteme und manipulative Design-Elemente (sogenannte Dark Patterns).

Hassrede
Den Umgang mit Hassrede regelt nicht der DSA selbst, sondern der „Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet+“. Im Januar 2025 ist dieser Verhaltenskodex in den DSA integriert worden. Der Kodex wurde in seiner ursprünglichen Form bereits 2016 entwickelt und ist von vielen großen Online-Plattformen wie Facebook, TikTok und YouTube unterzeichnet worden. Festgelegt wird in dem Kodex zum Beispiel, dass illegale Hassrede innerhalb von 24 Stunden entfernt werden muss. Außerdem müssen die Plattformen mit geeigneten Organisationen zum Beispiel aus der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um geeignete Konzepte gegen illegale Hassrede zu entwickeln.

Desinformationen
Auch beim Thema Desinformationen verweist der DSA auf einen Verhaltenskodex, den es bereits seit längerem gibt. Der „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Desinformationen“ ist bereits seit 2018 in Kraft und wurde 2022 erneut überarbeitet und gestärkt. Seit Februar 2025 ist dieser Verhaltenskodex nun auch offiziell in den DSA integriert.
In dem Verhaltenskodex ist festgelegt, dass Online-Plattformen geeignete Maßnahmen gegen die Verbreitung von Desinformationen ergreifen. Außerdem müssen sie regelmäßig darüber berichten, welche Risiken es auf ihren Plattformen gibt und wie sie diese minimieren wollen.

Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Ein wichtiger Punkt des DSA ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Alle Online-Plattformen, die von Kindern genutzt werden, müssen laut dem DSA geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen. Ein Beispiel dafür ist die Bereitstellung von Accounts für Minderjährige, die das höchste Maß an Privatsphäre und Sicherheit bieten. Auch dürfen Plattformen keine personenbezogenen Daten von Kindern benutzen, um ihnen Werbung anzuzeigen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Artikel „Was bringt das neue Digitale-Dienste-Gesetz für Kinder?“.

Weitere Informationen zum DSA und dazu, wie er den Schutz von Kindern und Jugendlichen garantiert, finden Sie in der Veröffentlichung „Was ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA)?“ der Europäischen Union.

Schränkt der DSA wirklich die Meinungsfreiheit ein?

In letzter Zeit kam immer wieder die Behauptungen auf, der DSA sei Grundlage für die Zensur der Meinungsfreiheit in Europa. Sehr prominent wurde die Behauptung, in Europa herrsche Zensur im Internet, in einer Videobotschaft von Mark Zuckerberg, der die Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp betreibt. Auch der US-amerikanische Vizepräsident äußerte sich auf der Münchener Sicherheitskonferenz im Februar 2025 kritisch und suggerierte, die EU drohe der eigenen Bevölkerung damit, Soziale-Medien abzuschalten, wenn dort unliebsame Inhalte gepostet würden.

Zwar macht der DSA Vorgaben dazu, welche Inhalte von Plattformen gelöscht werden müssen. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um illegale Inhalte wie Hassrede, Desinformationen und Missbrauchsabbildungen von Minderjährigen. Nirgendwo im DSA ist die Rede davon, dass reguläre Inhalte wie zum Beispiel Meinungsbeiträge gelöscht werden sollen. Dass illegale Inhalte wie Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt und Volksverhetzung nicht unter die Meinungsfreiheit fallen und es damit kein Recht darauf gibt, ungehindert überalle diese Inhalte verbreiten zu dürfen, ist seit langer Zeit etablierte Praxis in Deutschland und der EU und keine neue Vorgabe durch den DSA.

Ein wichtiger Punkt, der in der Debatte kaum erwähnt wird: Der DSA schützt Nutzer*innen auch vor willkürlichem Löschen ihrer Inhalte und ihrer Accounts. Durch den DSA werden Plattformen verpflichtet, bei Löschung transparent anzugeben, warum die Inhalte entfernt wurden. Auch wenn die Inhalte nur eingeschränkt werden (zum Beispiel durch weniger Reichweite oder wenn sie von Monetarisierung ausgenommen werden), muss die Plattform den Nutzer*innen gegenüber das Vorgehen begründen. Und der DSA verpflichtet die Plattformen, dass sie Nutzer*innen verständlich und transparent darüber informieren, welche Möglichkeiten sie haben, um sich gegen die Entscheidung zu wehren. Zum Beispiel durch ein internes Beschwerdemanagementverfahren, durch außergerichtliche Streitbeilegung oder durch gerichtliche Rechtsmittel. Sollten also wirklich bei der Löschung eines Inhalts ein Fehler passiert sein, garantiert der DSA, dass EU-Bürger*innen sich dagegen wehren können. Wichtig: Das Bewerten und Löschen von Inhalten wird immer durch die Plattformen selbst durchgeführt. Weder die Europäische Kommission noch die Bundesnetzagentur haben die Befugnis, Inhalte im Internet zu löschen.

Weitere Informationen zum DSA

  • Die Europäische Kommission bietet hier umfangreiche Hintergrundinformatonen zum DSA an.
  • Auch die Bundesnetzagentur stellt als Nationale Koordinierungsstelle viele Informationen zum DSA zur Verfügung.

Quelle: klicksafe (Link zu externer Webseite)


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