Kinder- und Jugendmedienschutz

Fragen und Antworten rund im Kinder- und Jugendmedienschutz im Netz

  • Was hat die Medienanstalt RLP mit Kinder- und Jugendmedienschutz zu tun?

    Der Kinder- und Jugendmedienschutz ist eine gesetzliche Aufgabe der Medienanstalten und bezieht sich auf Rundfunk und Telemedien (z.B. Internet). Im Kern geht es darum, Minderjährige vor schädlichen, entwicklungsgefährdenden oder verstörenden Inhalten zu schützen. 

    Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz nimmt den Schutzauftrag auf zwei unterschiedliche Weisen wahr. Zum einen geht sie gegen Anbieter*innen vor, die die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) nicht beachten. Zum anderen hält sie eine Reihe von Medienkompetenzangeboten vor, die Eltern und Pädagog*innen bei ihrer Erziehungs- und Bildungsarbeit unterstützen. Besonders zu erwähnen ist hier klicksafe, die bundesweite Medienkompetenz-Initiative der EU, die seit über 20 Jahren in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beheimatet ist.

    Kommission für Jugendmedienschutz

    klicksafe

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  • Was kann ich tun, wenn ich online auf Inhalte stoße, die für Kinder oder Jugendliche ungeeignet oder gefährlich sind?

    Solche Angebote können u.a. bei jeder Medienanstalt, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) oder jugendschutz.net gemeldet werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass vielleicht sogar eine strafbare Handlung vorliegt, wenden Sie sich an die Polizei oder die Online-Wache. Die entsprechenden Stellen prüfen dann, ob ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder das Strafgesetzbuch (StGB) vorliegt und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.

    Medienanstalt RLP

    Kommission für Jugendmedienschutz

    Jugendschutz.net

    Polizei-Onlinewache

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  • Warum wird aktuell über ein Verbot von sozialen Medien für bestimmte Altersgruppen diskutiert?

    Die Kinder- und Jugendforschung hat Hinweise darauf, dass die Nutzung von Social Media eine Reihe negativer Effekte auf das Wohlbefinden junger Menschen hat. Viele Plattformen bieten – obwohl sie es könnten – derzeit kein ausreichend sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche. Zugleich überfordert die Einrichtung vorhandener Jugendschutzeinstellungen Eltern häufig. Australien ist im Dezember 2025 als erstes den Weg gegangen und untersagt den Zugang für unter 16-Jährige. Weitere Länder folgten. In Deutschland und bei der EU arbeiteten Expertengruppen an der Thematik unter der Vorgabe, die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Ziele „Schutz, Befähigung, Teilhabe“ bei der Frage des Zugangs zu Social Media für jüngere Nutzer*innen im Blick zu behalten. Die Ergebnisse dieser Expertengruppen werden voraussichtlich nicht nur zur Anpassung europäischer, staatsvertraglicher und gesetzlicher Regelungen genutzt, sondern auch, um schulische und außerschulische Angebote an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

    Unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

    EU-Kommission

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  • Wie geht die Medienanstalt gegen Hassrede und extremistische Inhalte im Internet vor?

    Die Landesmedienanstalten bekämpfen Hassrede durch eine Kombination aus Prüfung von Online-Inhalten, Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, Melden rechtswidriger Beiträge, Unterstützung von Medienhäusern sowie präventiver Bildungsarbeit. Grundlage ihres Handelns sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der Medienstaatsvertrag (MStV), die AVMD-Richtlinie, der Digital Services Act (DSA) und die KI-Verordnung der EU sowie die jeweiligen Landesmediengesetze. 

    Mithilfe eines Tools, das im Hintergrund Methoden künstlicher Intelligenz einsetzt (KIVI), werden Online-Plattformen nach volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen oder pornografischen Inhalten durchsucht. Die Fundstellen werden einzeln von Menschen geprüft. Besteht ein Anfangsverdacht auf eine Straftat, erfolgt eine Übergabe an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim Bundeskriminalamt (BKA) oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Zugleich leitet die ZMI der jeweils zuständigen Medienanstalt Löschanregungen zu, die diese als sektoral zuständige Behörde nach dem Digitale Dienste Gesetz (DDG) über spezielle Zugänge an die betreffenden Plattformen meldet.

    Daneben unterstützt die Medienanstalt Medienhäuser und deren Social-Media-Redaktionen mit der Initiative „Verfolgen und Löschen“. Diese können für strafbare Hassrede einen gesonderten Meldeweg nutzen. Zugleich bietet die Medienanstalt Workshops zur Schulung der Redaktionen an. 

    Mit Medienkompetenzprojekten verfolgen die Landesmedienanstalten zudem das Ziel, Nutzerinnen und Nutzer zu befähigen, Hassrede zu erkennen, kritisch einzuordnen und angemessen darauf zu reagieren. Schwerpunkte sind dabei: 

    • Aufklärung und Sensibilisierung
    • kritischer Umgang mit Online-Inhalten
    • Förderung digitaler Zivilcourage
    • Stärkung der Demokratiekompetenz
    • praktische Handlungskompetenzen.

    Opfer digitaler Gewalt können sich seit dem letzten Jahr zudem an die Opferberatungsstelle SoliNet wenden. Diese befindet sich in Trägerschaft der Medienanstalt RLP.

    DSE KIVI

    Verfolgen & Löschen

    klicksafe

    SoliNet

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  • Welche neuen Herausforderungen entstehen durch KI auf Plattformen?

    Kinder und Jugendliche nutzen schon jetzt Anwendungen, die für sie riskant sein können. Die Konfrontation mit Hassrede, Mobbing, Belästigung, Manipulation oder sexualisierter Gewalt gehören zu ihrem digitalen Lebensalltag. Die Schutzmaßnahmen reichen oftmals nicht aus oder werden gar nicht erst aktiviert. Neue Funktionen und Anwendungen schaffen zusätzliche Gefahren.

    Besonders Künstliche Intelligenz verschärft diese Entwicklung. KI-generierte Inhalte lassen die Grenzen zwischen Realität und Fälschung verschwimmen. So können künstlich erzeugte Influencer*innen unrealistische Schönheitsideale vermitteln und dadurch Körperunzufriedenheit oder Essstörungen verstärken. Manipulierte Bilder und Videos werden genutzt, um Desinformation zu verbreiten, extremistische Inhalte zu unterstützen oder Menschen herabzuwürdigen. Auch Chatbots können problematische Interaktionen fördern und Kinder sowie Jugendliche in unangemessene Kommunikationssituationen bringen.

    Hinzu kommen die Geschäftsmodelle vieler Plattformen: Algorithmen empfehlen häufig ähnliche Inhalte und können Nutzende dadurch schrittweise in problematische oder gefährdende Themenbereiche lenken. 

    Besonders dramatisch sind die Wirkungen, die von Deepfakes und digital gestütztem sexuellen Kindesmissbrauch ausgehen können. Hier hat die erste Novelle der KI-Verordnung der EU neue Verbote begründet.

    KIM-Studie

    JIM-Studie

    Deepnudes als digitales Risiko für Kinder und Jugendliche

    Was sind Chatbots

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  • Wo finden Pädagog*innen und Eltern Unterstützung?

    Bei Fragen zum sicheren Umgang mit Medien gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen. Insbesondere klicksafe bietet für die unterschiedlichen Zielgruppen und Themen Informationen und Unterlagen. Mit medien-kindersicher.de finanziert die Medienanstalt RLP ein Portal mit, das Erziehende unterstützt, die Jugendschutzeinstellungen an gängigen Geräten einzustellen. So können von Kindern genutzt Geräte sicherer gemacht werden. Auch die Materialien von jugendschutz.net, das von der Medienanstalt RLP getragen wird, können einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung für mögliche Gefährdungen des Kindeswohls leisten.

    klicksafe

    medien-kindersicher.de

    jugendschutz.net

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