Wahlwerbung
Fragen und Antworten zur Wahlwerbung: Was genau ist Wahlwerbung? Warum darf Wahlwerbung nicht immer ausgestrahlt werden? Von welchen Parteien darf Wahlwerbung ausgestrahlt werden? Wo und wie oft darf Wahlwerbung ausgestrahlt werden? Was darf Wahlwerbung nicht?
Was genau ist Wahlwerbung?
Wahlwerbung ist politische Werbung, deren Inhalt Bezug zur aktuellen Wahl und zum angestrebten Wahlerfolg der jeweiligen Partei aufweist. Alle Maßnahmen, die Bürger*innen zur Stimmangabe für eine bestimmte Partei oder für bestimmte Wahlbewerber*innen bewegen wollen, gelten als Wahlwerbung. Dabei darf die Definition nicht zu eng ausgelegt werden. Veranstaltern ist die Kontrolle über den Inhalt der Wahlsendungen weitgehend verwehrt.
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Warum darf Wahlwerbung nicht immer ausgestrahlt werden?
Grundsätzlich ist Werbung politischer Art in Hörfunk und Fernsehen unzulässig. So soll verhindert werden, dass die öffentliche Meinungsbildung beeinflusst wird. Ansonsten könnten Parteien Werbezeiten kaufen und sich rundfunkmäßig betätigen – ohne die üblichen Zulassungsregeln. Eine Ausnahme besteht im Vorfeld von Wahlen zum Bundestag, Landtag und dem Europäischen Parlament sowie von Kommunalwahlen. Im Grunde gilt: Wahlwerbung darf nur ausgestrahlt werden, wann das Gesetz es ausdrücklich zulässt.
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Von welchen Parteien darf Wahlwerbung ausgestrahlt werden?
Wahlwerbung darf nur für die zu einer Wahl zugelassenen Parteien ausgestrahlt werden. Sender dürfen keiner Partei Wahlwerbung verweigern, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch, wenn eine Partei im Verdacht steht, verfassungswidrig zu sein.
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Wo und wie oft darf Wahlwerbung ausgestrahlt werden?
Je nach Wahl wird unterschieden, ob Wahlwerbung in bundesweiten oder landesweiten Programmen gesendet werden darf. In landesweiten Spartenprogrammen und in regionalen oder lokalen Programmen ist sie nur im Vorfeld von Kommunalwahlen zulässig.
Bei Bundestagswahlen darf die Werbung in bundesweiten Programmen gesendet werden. Ist eine Partei für mindestens eine Landesliste zugelassen, darf ihre Werbung auch in landesweiten Vollprogrammen ausgestrahlt werden.
Bei Wahlen für das Europäische Parlament darf Wahlwerbung in bundesweiten Programmen und landesweiten Vollprogrammen ausgestrahlt werden.
Bei Landtagswahlen darf Wahlwerbung in landesweiten Vollprogrammen ausgestrahlt werden.
Die Vergabe der Sendezeit richtet sich nach Kriterien wie der Mitgliederzahl oder dem Dauer des Bestehens der Partei. Grundsätzlich bekommt jede Partei Sendezeit für mindestens zwei Spots zur Verfügung gestellt. Die Spots sollen eine Länge von etwa 1,5 Minuten aufweisen und 30 Sekunden nicht unterschreiten. Die Ausstrahlung soll zwischen dem 31. und dem vorletzten Tag vor dem Wahltag erfolgen. Die Spots müssen in der Hauptsendezeit von Hörfunk und Fernsehen platziert und angekündigt werden.Mehr Informationen finden Sie in unserem
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Was darf Wahlwerbung nicht?
Wahlwerbung darf nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Besonders Strafgesetze wie das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder die Achtung der Menschenwürde dürfen nicht verletzt werden. Ebenfalls nicht erlaubt sind Volksverhetzung und die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
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