Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Personen unter 14 Jahren über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Häufig ist das Ziel, kinderpornografisches Material herzustellen.
Der Cyberkriminologe Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren aus juristischer und kriminologischer Sicht mit dem Thema Cybergrooming.
Immer mehr Kinder und Jugendliche als Täter*innen von Cybergrooming
Personen, die sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen im Internet durchführen, sind meist männlich. Und bis vor ein paar Jahren handelte es sich vorwiegend um erwachsene Täter. Thomas-Gabriel Rüdiger beobachtet jedoch die Tendenz, dass immer mehr Tatverdächtige selbst Kinder und Jugendliche sind. Wie das zu bewerten ist und wie man damit umgehen sollte, erklärt er im letzten Video des klicksafe Expert*innen-Talks zu Cybergrooming.
→ Sie können das Video direkt bei YouTube anschauen oder das Video hier als mp4-Datei herunterladen.
→ Alle weiteren Teile des Expert*innen-Talks finden Sie auf unserer Übersichtsseite der klicksafe Video-Reihen.
Weitere Informationen und Materialien zum Thema Cybergrooming
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- klicksafe-Themenbereich
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