Kinderrechte gelten in Deutschland seit dem 5. April 1992. An diesem Tag ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - auch bekannt als UN-Kinderrechtskonvention - in Deutschland in Kraft getreten. Die Kinderrechtskonvention ist der wichtigste internationale Vertrag zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern. Als Kinder gelten dabei alle Menschen unter 18 Jahren.
Die Kinderrechtskonvention umfasst eine Vielzahl von Kinderrechten. Darunter das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung in Angelegenheiten, die das Kind betreffen.
Kinderrechte in der digitalen Welt
Seit der Ausarbeitung der Kinderrechtskonvention Ende der 80er-Jahre hat sich die Welt stark verändert. Digitale Geräte und das Internet sind Teil unseres Alltags - auch des Alltags von Kindern. Deshalb hat der UN-Kinderrechteausschuss im März 2021 die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 veröffentlicht. In diesem Dokument wurde erstmals festgelegt, wie die Kinderrechte in der digitalen Welt anzuwenden sind. Zu den Rechten der Kinder in der digitalen Welt gehören beispielsweise:
Zugang zu Informationen
Informationen, die Kinder online finden, sollen wahr und wichtig sei. Und sie sollen leicht zugänglich sein, es sei denn, sie können Schaden anrichten.
Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder sollen sagen können, was sie denken. Dabei sollen sie genauso wie Unternehmen und andere Personen keine Lügen verbreiten oder andere angreifen.
Freiheit der Gedanken
Unternehmen und andere Menschen dürfen Kinder nicht dazu drängen, Dinge für Geld oder auf Wunsch anderer zu tun.
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Kinder wollen sich mit ihren Freund*innen treffen und Zeit mit ihnen verbringen. Es gefällt ihnen, ein Teil ihrer Gemeinschaft zu sein, in jedem Umfeld, auch dem digitalen. Regierungen oder Unternehmen sollen sich nicht einmischen, außer aus Gründen der Sicherheit.
Privatsphäre
Kinder müssen ihre Privatsphäre haben, um so handeln und sich entwickeln zu können, wie sie es wünschen. Dies schließt die Privatsphäre gegenüber Eltern, Schulen, Regierungen, Unternehmen und anderen Kindern ein.
Die Kinderrechte schützen Kinder - auch online
Laut den Kinderrechten und der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 haben Kinder auch einen Anspruch auf Schutz. Dazu gehören unter anderem diese Bereiche:
Schutz vor Gewalt gegen Kinder
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt. Dazu gehören politische Gewalt, Mobbing und Darstellungen von sexueller Gewalt. Außerdem haben Kinder ein Recht auf Schutz vor sexuellen Kontakten mit Erwachsenen und der Verleitung zu Selbstverletzung, Essstörung und Selbstmord. Kinder müssen Beratungsstellen und Orte haben, an denen sie Hilfe bekommen, wenn sie Hilfe brauchen.
Familienleben
Die Regierungen sollen nicht davon ausgehen, dass alle Kinder eine Familie oder Unterstützung haben. Sie sollen sicherstellen, dass die digitale Welt sich von Anfang an um die Bedürfnisse der Kinder kümmert und dass Familien und Betreuer*innen unterstützt werden, um Kinder zu fördern.
Kinder mit Behinderungen
Regierungen und Unternehmen sollen dafür sorgen, dass auch Kinder mit Behinderungen an der digitalen Welt teilhaben können. Untertitel und Sprachhilfen sowie jede andere Hilfe, die sie benötigen, sollen immer eingerichtet sein, damit Kinder mit Behinderungen diese nicht erst suchen und einschalten müssen.
Gesundheit und Wohlbefinden
Gesundheitsinformationen müssen stimmen und Gesundheitsdienste privat und vertraulich sein. Es soll keinem digitalen Dienst erlaubt sein, das Wohlbefinden eines Kindes zu gefährden. Regierungen sollen sicherstellen, dass Kinder keinen gesundheitlichen Falsch-Informationen ausgesetzt sind.
Bildung, Spiel und Erholung
Digitale Werkzeuge können die Bildung unterhaltsamer und besser gestalten. Diese müssen aber die Privatsphäre der Kinder respektieren und die Bildung in geeigneter Weise unterstützen. Kinder wollen verstehen, wie die digitale Welt funktioniert und wem sie nützt. Kinder wollen in der digitalen Welt spielen, und sie wollen Menschen von Angesicht zu Angesicht sehen.
Unternehmen und Regierungen
Online-Geschäfte müssen fair und klar sein. Sie müssen die gleichen Regeln einhalten wie Offline-Unternehmen, also Geschäfte außerhalb der digitalen Welt. Persönliche Informationen von Kindern sollen nicht von anderen benutzt werden, um Geld zu verdienen. Dazu gehören auch ihre Fotos, privaten Unterhaltungen sowie Videos und Kommentare.
Die Aufzählungen sind aus der Publikation „In unseren eigenen Worten – Kinderrechte in der digitalen Welt“ entnommen. Die Publikation ist ein kinder- und jugendfreundlicher Text zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 25. In den Worten von Kindern werden ihre Rechte verständlich erklärt. Vielen Dank an die Stiftung Digitale Chancen für die Freigabe des Textes.