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25.03.2024 | Medienkompetenz

Neue Broschüre für Pädagog*innen zu Hassrede im Netz

Hass, Hetze und Diskriminierung finden im Netz immer mehr Raum und bedrohen nicht nur die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern auch die Grundfesten unserer Demokratie. Die neue Infobroschüre „Hass im Netz. Von den Grenzen der Meinungsfreiheit“, die klicksafe in Kooperation mit der AJS NRW veröffentlicht, beinhaltet umfangreiche Informationen zum Thema Hassrede und unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, das Thema in der Arbeit mit Jugendlichen zu behandeln.

Hasserfüllte Kommentare, Beleidigungen oder gar konkrete Gewaltandrohungen finden sich inzwischen an vielen Orten im Internet. Zum Beispiel in Social-Media-Kanälen, in Foren und in Kommentarspalten von Online-Medien. 76 Prozent der Internetnutzer*innen sind bereits mit Hassrede in Berührung gekommen. Das zeigen die Ergebnisse der Hate Speech forsa-Umfrage der Landesanstalt für Medien NRW (2023).

Dabei unterscheidet sich Hassrede von anderen Formen digitaler Gewalt (wie zum Beispiel Cybermobbing). Sie richtet sich vor allem gegen Personen, die marginalisierten Gruppen angehören. Und sie wertet Menschen beispielsweise aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung ab.

Dabei entsteht Hassrede nicht im luftleeren Raum, sondern greift bestehende Macht- und Diskriminierungsstrukturen auf. Insbesondere extremistische Gruppen nutzen das Internet gezielt für ihre hasserfüllte Propaganda und profitieren von der vermeintlichen Anonymität.

Grundsätzlich gilt: Niemand sollte Ge­walt fürchten müssen. Weder im privaten noch im öffentlichen Raum. Menschenverachtenden, rassistischen oder volksverhetzenden Stimmen entgegenzutreten, ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – offline und online.

Unsere neue Broschüre unterstützt Sie dabei, Hassrede auch in ihren subtileren Spielarten zu identifizieren und Handlungsoptionen zu entwickeln, um online und offline menschenfeindlichen Aussagen wirksam entgegenzutreten.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachkräfte und gibt konkrete Tipps für die (medienpädagogische) Arbeit mit Jugendlichen.

Wie können Betroffene und wachsame Nutzer*innen reagieren, wenn sie Hassrede im Netz begegnen?

  • Melden: Richtet sich der Hasskommentar gegen die eigene Person, sollten sich Be­troffene im ersten Schritt an die Plattform (z. B. Facebook, Instagram, TikTok) wenden und diese zur Löschung des Kommentars auffordern. Aber auch Personen, die nicht selbst betroffen sind, können Kommentare melden. Auch www.internet-beschwerdestelle.de und jugendschutz.net nehmen Beschwerden entgegen.
  • Rechtliche Schritte gehen: Die Verfasser*innen von Hassnachrichten können sowohl zivilrechtlich als auch straf­rechtlich belangt werden. Bei gravierenden Hasskommentaren bietet sich eine Strafanzeige an. Zuständig sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Es gibt auch die Möglichkeit der anonymen und der Online-Anzeige.
  • Anzeige bei Beleidigung: Bei Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft erst, nachdem eine Anzeige erstattet wurde. Dass die Polizei selbst Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt hat, reicht in diesem Fall nicht aus.
  • Beweise sichern: Für die Anzeige ist es besonders wichtig, die Beweise ordentlich zu sichern. Dazu sollten per Screenshots alle relevanten Daten gesichert werden. Hilfreich ist es auch, den Kontext zu dokumentieren. Auf einem Screenshot sollte also nicht nur die beleidigende Nachricht, sondern zum Beispiel auch der vorangegangene Chatverlauf festgehalten werden. Das hilft dabei, die Schwere einer Straftat besser nachweisen zu können. Diese klicksafe-Checkliste hilft bei der Beweissicherung.

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Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns, wenn wir ihnen weiterhelfen können.
[info]@klicksafe.de


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