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20.01.2026 | Medienregulierung

Wahlwerbung / Impressumspflicht: Aktuelle Merkblätter online

Im Vorfeld der Landtagswahl 2026 stellt die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die aktuellen Merkblätter zur Wahlwerbung und zur Impressumspflicht als pdf zum Download zur Verfügung.

Informationen für private Rundfunkveranstalter*innen von landesweiten, regionalen und lokalen Vollprogrammen in Rheinland-Pfalz bezüglich der Ausstrahlung von Wahlwerbung

Grundsätzlich ist Werbung politischer Art in Hörfunk und Fernsehen gemäß § 8 Abs. 9 des Medienstaatsvertrages (MStV) unzulässig. Mit dieser Bestimmung soll im Sinne des dienenden Charakters der Rundfunkfreiheit verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen und Kräfte die öffentliche Meinungsbildung durch den Ankauf von Werbezeiten beeinflussen.

Im Vorfeld von Landtagswahlen sind private Rundfunkveranstalter*innen von landesweiten, regionalen und lokalen Vollprogrammen verpflichtet, politischen Parteien Wahlsendezeiten einzuräumen. Worauf sie hierbei achten müssen, wird im vorliegenden Leitfaden der Medienanstalten konkretisiert.

Download des Leitfadens der Medienanstalten zu den Wahlsendezeiten (Landtagswahl 2026)

Leitfaden zur Impressumspflicht bei Druckwerken

Ziel der Impressumspflicht ist es, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Denn erst durch die Nennung des Absenders einer Äußerung wird dem Einzelnen eine fundierte Einordnung und Bewertung von Inhalten ermöglicht. Jedes in Rheinland-Pfalz erscheinende Druckwerk benötigt ein Impressum. Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich aus § 9 des Landesmediengesetzes Rheinland-Pfalz (LMG). Die Medienanstalt RLP ist dafür zuständig, die Einhaltung der Impressumsvorschriften nachzuhalten. In diesem Leitfaden informieren wir Sie über die grundlegenden Regeln, die bei der Erstellung eines Impressums zu beachten sind.

Download des Leitfadens Impressum für Druckwerke


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Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns, wenn wir ihnen weiterhelfen können.
[kommunikation]@medienanstalt-rlp.de


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