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26.01.2024 | Medienkompetenz

Warum verbreiten Minderjährige Missbrauchsdarstellungen?

Schlagzeilen wie „Kinderpornos im Klassenchat“ tauchen mittlerweile regelmäßig in der Presse auf. Erschreckende Zahlen dazu liefert die Polizeiliche Kriminalstatistik. Rund 40 Prozent der Tatverdächtigen, gegen die wegen Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt wird, sind selbst Kinder und Jugendliche. Holger Kind, Sachgebietsleiter der Zentralstelle Kinderpornografie beim Bundeskriminalamt, erklärt uns, wie diese hohen Zahlen zustande kommen. Und verdeutlicht wie wir durch Aufklärung und Medienkompetenz dabei helfen können, die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen zu verhindern.

Gruppenchats in WhatsApp und anderen Messengern sind ein beliebtes Kommunikationsmittel, um mit Freund*innen und Klassenkamerad*innen in Kontakt zu bleiben. Dabei werden nicht nur alltägliche Dinge besprochen, sondern auch leichtfertig unzulässige Inhalte geteilt. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind den meisten Beteiligten nicht bewusst.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 zeigt, dass es eine Zunahme um 7,9 % gegenüber 2021 im Deliktsbereich „Verbreitung pornografischer Schriften“ gibt. Hier wurden gegen rund 46.000 Tatverdächtige ermittelt. Davon sind 41,1 % unter 18 Jahre alt. Rund 36.000 von ihnen wird „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“ vorgeworfen.

In unserer Podcast-Folge „Warum verbreiten Minderjährige Missbrauchsdarstellungen“ gehen wir der Frage nach, aus welchen Motiven die minderjährigen Täter*innen handeln. Außerdem klären wir, welche Aufnahmen nach deutschem Recht in die Kategorie „kinder- oder jugendpornografische Schriften“ fallen. Und wir geben Tipps für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte, die sich damit konfrontiert sehen, dass Kinder oder Jugendliche in ihrem Umfeld mit solchen Aufnahmen in Kontakt gekommen sind.

Unser Gesprächspartner ist Holger Kind, Sachgebietsleiter der Zentralstelle Kinderpornografie beim Bundeskriminalamt (BKA). Im Rahmen der Kampagne #dontsendit informiert das BKA umfangreich zum Phänomen der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie durch Minderjährige.

Weiterführende Links zu dieser Podcast-Folge

Tipps und Materialien zum Thema

Factsheet zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen

Das Factsheet der deutschen Beschwerdestellen (jugendschutz.net und www.internet-beschwerdestelle.de) bereitet die wichtigsten „DOs und DON’Ts“ verständlich auf und gibt Interessierten und Betroffenen konkrete Hilfestellungen an die Hand. Thematisiert wird, ob und wie Beweise gesichert werden sollten. Welche Möglichkeiten es für die Meldung und Anzeige von Inhalten gibt. Und auch, was auf jeden Fall vermieden werden sollte, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

So sensibilisieren und schützen Sie Kinder und Jugendliche

  • Klären Sie Kinder und Jugendliche darüber auf, dass Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie eine Straftat ist.
  • Klären Sie über mögliche Konsequenzen auf. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, schützt dies nicht vor einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Dabei werden alle Mediengeräte (Handy, Tablet, Laptop, Spielkonsolen etc.) beschlagnahmt und ausgewertet. Jugendliche ab 14 Jahren müssen mit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechnen.
  • Nehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind wichtige Sicherheitseinstellungen am Smartphone vor. Für den Messenger WhatsApp bedeutet das zum Beispiel, den automatischen Download von Medien zu deaktivieren: Einstellungen > Daten- und Speichernutzung > Automatischer Download von Medien
    Stellen Sie die Privatsphäre so ein, dass fremde Kontakte die Handynummer Ihres Kindes nicht zu einer WhatsApp-Gruppe hinzufügen können: Einstellungen > Konto > Privatsphäre > Gruppen
  • Besprechen Sie, dass Gruppeneinladungen von Unbekannten grundsätzlich nicht angenommen werden sollten. Bereits der Beitritt zu einer Gruppe mit kinderpornografischen Inhalten kann zum Problem werden. Gruppen können auch direkt bei WhatsApp gemeldet werden.
  • Für Lehrkräfte: Wenn es in Ihren Klassen eine Chatgruppe gibt, sollten unbedingt Regeln vereinbart werden. Das ist zum Beispiel möglich mir dem klicksafe-Plakat und der dazugehörigen Unterrichtseinheit „Unsere Regeln für den Klassenchat“. Außerdem bieten wir das interaktive PDF „No-Gos im Klassenchat“ an, das zum Projekt 18 „Nudes, Dickpics und Co… – No-Gos im Klassenchat!“ in unserem Handbuch „Let's talk about Porno“ gehört.
  • Betroffene von sexueller Gewalt leiden oft noch Jahre später darunter, dass Bilder des Missbrauchs im Internet kursieren. Sprechen Sie mit Kindern altersgerecht darüber, dass sich die Verbreitung von Missbrauchsbildern schon aus Respekt vor den Opfern verbietet.
  • Wer sich Sorgen macht, dass selbstangefertigte pornografische Videos oder Bilder veröffentlicht werden könnten, kann den Dienst Take It Down in Anspruch nehmen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Aufnahme unter 18 Jahre alt war. In diesem Artikel erklären wir, wie Take It Down funktioniert.

Quelle: klicksafe (Link zu externer Webseite)


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