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13.07.2023 | Die Medienanstalten

Aktuelle Entscheidungen der KEK

Benehmensherstellung

  • SAT.1-Regionalfenster für Rheinland-Pfalz / Zulassung / TV III a GmbH & Co. KG
  • SAT.1-Regionalfenster für Nordrhein-Westfalen / Zulassung / WestCom Medien GmbH
  • SAT.1-Regionalfenster für Bayern / Zuweisung von Übertragungskapazitäten / Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 275. Sitzung in drei Verfahren der Benehmensherstellung betreffend Regionalfensterprogramme ihre Stellungnahme abgegeben. Die KEK hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass den vorgesehenen Entscheidungen der Landesmedienanstalten keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

SAT.1-Regionalfenster für Rheinland-Pfalz / Zulassung / TV III a GmbH & Co. KG

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Zulassung der TV III a GmbH & Co. KG für das SAT.1-Regionalfenster in Rheinland-Pfalz um zehn Jahre zu verlängern. Die TV III a GmbH & Co. KG veranstaltet das gemeinsame Regionalfensterprogramm „17:30 Sat.1 live“ für Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Medienanstalt Hessen hatte die Zulassung für Hessen bereits um fünf Jahre verlängert (vgl. KEK-PM 09/2022). Die Zulassungsverlängerung für Rheinland-Pfalz ist nicht zu beanstanden. Jedoch wäre es aus Sicht der KEK sinnvoll, wenn die zuständige Landesmedienanstalt im Fall von Anträgen auf vorzeitige Verlängerung von Zulassungen z. B. durch eine angemessene Form der öffentlichen Bekanntmachung dafür Sorge tragen würde, dass potenzielle Bewerber die Gelegenheit zur Bekundung ihres Interesses bzw. Einreichung eines konkurrierenden Zulassungsantrags erhalten.

Die Voraussetzungen für eine Zulassungsverlängerung liegen vor: Die TV III a GmbH & Co. KG ist vom Hauptprogrammveranstalter, der Seven.One Entertainment Group GmbH, rechtlich unabhängig: Sämtliche Gesellschaftsanteile hält mittelbar Josef Buchheit. Die ausreichende Finanzierung des Regionalfensters ist gewährleistet. Die Anforderungen an den zeitlichen Umfang, die inhaltliche Differenzierung und den Regionalbezug des Regionalfensterprogramms hat die Veranstalterin in der Vergangenheit laut Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vom 22.11.2022 ebenfalls erfüllt. Das Programm soll im Wesentlichen unverändert fortgeführt werden.

 

SAT.1-Regionalfenster für Nordrhein-Westfalen / Zulassung / WestCom Medien GmbH

Die WestCom Medien GmbH hat die Verlängerung ihrer Zulassung als Regionalfensterveranstalter für Nordrhein-Westfalen im Hauptprogramm von SAT.1 um zehn Jahre beantragt. Die Landesanstalt für Medien NRW beabsichtigt, dem Zulassungsantrag zu entsprechen.

Die WestCom Medien GmbH wird vollständig von ihrem Geschäftsführer Peter Pohl kontrolliert. Gesellschaftsrechtliche Verbindungen zur Hauptprogrammveranstalterin, der Seven.One Entertainment Group GmbH, bestehen nicht. Die redaktionelle Unabhängigkeit der WestCom Medien GmbH ist ebenfalls sichergestellt. Zeitlicher Umfang, inhaltliche Differenzierung und Regionalbezug entsprechen laut Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vom 22.11.2022 den Anforderungen. Das Programm soll im Wesentlichen unverändert fortgeführt werden. Die Landesanstalt für Medien NRW hat zudem nachvollziehbar dargelegt, dass eine ausreichende Finanzausstattung des Regionalfensters gewährleistet ist.

Somit ist die Zulassungsverlängerung nicht zu beanstanden. Durch wiederholte, insbesondere vorzeitige Lizenzverlängerungen kann jedoch anderen Bewerbern dauerhaft der Zugang zu dem Regionalfenstersendeplatz versperrt werden. Die KEK hat auf diese Problematik mehrfach hingewiesen und empfiehlt den zuständigen Landesmedienanstalten, Anträge auf vorzeitige Zulassungsverlängerung bekanntzumachen und dadurch interessierten Kreisen die Gelegenheit zur Bewerbung zu geben.

SAT.1-Regionalfenster für Bayern / Zuweisung von Übertragungskapazitäten / Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG

Gegen die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beabsichtigte Zuweisung von Übertragungskapazitäten für das SAT.1-Regionalfensterprogramm in Bayern an die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG sprechen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt. Die Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG veranstaltet das SAT.1-Regionalfenster in Bayern. Ihre Zulassung gilt aufgrund des bayerischen Mediengesetzes unbefristet, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten erfolgt dagegen befristet. Das Verfahren der Benehmensherstellung mit der BLM bezieht sich entsprechend auf die geplante Verlängerung der Zuweisung bis zum 31.12.2032.

Die BLM hat den Antrag auf vorzeitige Zuweisungsverlängerung auf ihrer Website bekanntgemacht und interessierte Kreise aufgefordert, Einwände oder Interessenbekundungen einzureichen. Innerhalb der Ausschlussfrist hatten sich keine potenziellen konkurrierenden Bewerber gemeldet.

An der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG halten die mbt Mediengesellschaft der bayerischen Tageszeitungen für Kabelkommunikation mbH & Co. Programm- und Werbegesellschaft 31,8 Prozent, die Bayern Tele GmbH Fernsehproduktion bayerischer Zeitschriftenverlage und Alexander Stöckl jeweils 21,2 Prozent, die RT1.media group GmbH 15,9 Prozent und die tv weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH 10,0 Prozent.

Nach § 59 Abs. 4 Satz 4 Medienstaatsvertrag (MStV) sollen der Fensterprogrammveranstalter und der Hauptprogrammveranstalter – hier die Seven.One Entertainment Group GmbH – zueinander nicht im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens nach § 62 MStV stehen. Die tv weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH ist zwar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Seven.One Entertainment Group GmbH. Sie hält jedoch nur eine Beteiligung an der Fensterprogrammveranstalterin in Höhe von 10 Prozent; dies führt nicht zu einer rechtlichen Verbundenheit im Sinne des § 62 MStV.

Auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die redaktionelle Unabhängigkeit der Fensterveranstalterin, den zeitlichen Umfang, die inhaltliche Differenzierung und den Regionalbezug sowie die Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung des Regionalfensters sind erfüllt.

 

 

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.


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