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21.02.2022 | Die Medienanstalten

Öffentliche Ausschreibung eines Gutachtens zum internationalen Kinder- und Jugendmedienschutz

Untersuchung zu Gesetzeslage und Aufsichtsmaßnahmen

Untersuchung zu Gesetzeslage und Aufsichtsmaßnahmen

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) schreibt ein Gutachten zum Stand und zur Entwicklung des internationalen Kinder- und Jugendmedienschutzes aus. Ziel der öffentlichen Ausschreibung ist, im Zeitraum bis Ende September 2022 in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern zu untersuchen, welche Risiken für Kinder und Jugendliche als relevant erachtet werden, welche Gesetze und Aufsichtsinstitutionen bestehen und welche Maßnahmen der Kinder- und Jugendmedienschutz vorsieht.

Zudem soll eine Typologisierung der Ergebnisse erfolgen. Die so gewonnene Übersicht soll der KJM eine Grundlage für ihre Arbeit zu internationalen Entwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz bieten. Des Weiteren stellt ein solches Gutachten eine Basis für Austauschgespräche mit den Regulierungsbehörden der betreffenden Länder dar.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder hat mit seinen klaren Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen internationalen Vorbildcharakter. Das zeigen aktuell die Verfahren, die die KJM gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW gegen ausländische Anbieter*innen von Porno-Inhalten führt. Wir sehen zugleich, dass sich auch in anderen Ländern viel bewegt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sie beeinträchtigenden Inhalten ist auch vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention eine internationale Aufgabe. Auch deshalb ergreifen in anderen Staaten Gesetzgeber*innen und Aufsicht ebenfalls entsprechende Maßnahmen, Kinder und Jugendliche zu schützen. Das möchten wir genauer wissen und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede ausmachen – und davon lernen, damit der föderal verantwortete Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland auch weiter Vorreiter bleibt. Das ist dann zugleich eine gute Basis für einen Austausch und wirksameren Kinder- und Jugendmedienschutz über Grenzen hinweg.“

Der vollständige Ausschreibungstext ist auf der Webseite der Medienanstalten hier abrufbar. Angebote können unter Berücksichtigung der dort genannten Vorgaben bis zum 4. April 2022 eingereicht werden.


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