Nach oben

zurück zur Übersicht

04.04.2024 | Die Medienanstalten

ZAK fordert von Google Ireland Ltd. Änderungen bei Google News Showcase

Reichweitengrenzen bieten kleineren Anbietern keine fairen Zugangschancen

Reichweitengrenzen bieten kleineren Anbietern keine fairen Zugangschancen

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer März-Sitzung einen Verstoß der Google Ireland Ltd. gegen den Medienstaatsvertrag festgestellt. Google hat nun drei Monate Zeit, Anpassungen vorzunehmen.

Hintergrund der Entscheidung ist die Beschwerde eines Verlags, dass Google ihm keinen Zugang zum Dienst Google News Showcase (GNS) gewährt.

Der Verlag war aufgrund zu geringer Reichweite abgelehnt worden. Die ZAK vertritt die Ansicht, dass die derzeitige Ausgestaltung des Reichweitenkriteriums kleineren und neu am Markt agierenden Anbietern keine realistische Chance bietet, am Google News Showcase teilzunehmen – insbesondere in einer Phase, in der diese gerade auf den Zuwachs von Nutzern angewiesen sind. Dieses Vorgehen erschwere, dass neue Meinungen hinzutreten und damit Vielfalt im Markt entstehen könne.

Vor einer abschließenden Entscheidung hat Google nun drei Monate Zeit, einen angepassten Kriterienkatalog vorzulegen, der diese Aspekte adressiert.

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Auch im digitalen Zeitalter regulieren wir mit altbewährten medienrechtlichen Gesetzen und Prinzipien. Erprobte Kriterien wie hier die Vielfaltssicherung finden auch Anwendung auf neue Dienste.“

Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH): „Die Bedeutung von journalistischen Plattformen für die Medienvielfalt und damit die Auffindbarkeit von journalistischen Inhalten im Internet nimmt stetig zu, wie die Mediengewichtungsstudie der Medienanstalten belegt. Einer der größten Anbieter ist Google und spielt damit eine wichtige Rolle für Verlage auf dem Weg der Digitalisierung und Kommerzialisierung ihrer Inhalte. So wie für alle Medienplattformen, die eine Mittlerrolle zwischen Medienanbietern und Nutzenden einnehmen, gilt auch für Google: Die Produkte müssen vielfältige Meinungen ermöglichen und auch neuen Angeboten eine faire Chance geben.“


Haben Sie Fragen zu diesem Artikel?

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns, wenn wir ihnen weiterhelfen können.
[kommunikation]@medienanstalt-rlp.de


Weitere Meldungen

Die Medienanstalten |

Zusammenschlussvorhaben von SUPER RTL und Nickelodeon – Benehmensherstellung mit dem Bundeskartellamt: KEK sieht keine Gefahren für die…

Weiterlesen
Die Medienanstalten |

Unternehmen, Politik und Wissenschaft im Gespräch über die Zukunft des privaten Rundfunks und den rechtlichen Rahmen für Anbieter- und…

Weiterlesen